2. Dezember 2019 (LEG NRW, Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Mieterverein Dortmund warnt vor überhöhten LEG Mieterhöhungen

In der Rechtsberatung des Mietervereins war eine Reihe fehlerhafter LEG-Mieterhöhungen auffällig // Kritik des Mietervereins veranlasst LEG zu Korrekturen für zukünftige Mieterhöhungen // Streitpunkt bleiben Mieterhöhungen oberhalb des Mittelwertes; hier beachtet die LEG die ständige Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund nicht

Mieterhöhungen gehören zum Alltag des Mietervereins an der Kampstraße 4 in der Dortmunder Innenstadt. Viele Mieterinnen und Mieter suchen die Rechtsberatung der Mieterschutzorganisation auf, um Mieterhöhungen auf Ihre Richtigkeit prüfen zulassen.  Vermieter müssen Mieterhöhungen mit dem aktuellen Dortmunder Mietspiegel begründen.

„In den vergangenen Wochen waren in unser Rechtsberatung zahlreiche fehlerhafte und überhöhte Mieterhöhungen der LEG Wohnen auffällig. Dies betrifft überhöhte Mieterhöhungen hinsichtlich der Einordnung oberhalb des Mittelwertes im Mietspiegel, aber auch verschiedene Fehler bei Zu- und Abschlägen gemäß des Dortmunder Mietspiegels. Bei einem Großvermieter mit über 10.000 Wohnungen läuten dann bei uns die Alarmglocken. Wir müssen immer befürchten, dass durch Fehler auch viele andere Mieter betroffen sein könnten“, erklärte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.
Konfrontiert mit der Kritik, räumte die LEG gegenüber dem Mieterverein Fehler bei bestimmten Zu- und Abschlägen ein. Diese betrafen eine falsche Lagezuordnung in Dortmund-Wickede und eine nicht erlaubte Kombination von Ausstattungsmerkmalen (Aufzug und barrierearme Erreichbarkeit); jeweils zu Lasten der Mieter.

Die LEG sagte zu, die konkreten durch den Mieterverein monierten Mieterhöhungen zu korrigieren. In der EDV würden entsprechende Umstellungen vorgenommen, so dass diese Fehler in Zukunft nicht mehr in Dortmund auftreten könnten.

„Wir freuen uns, dass durch die Hinweise unseres Mietervereins in diesen Punkten fehlerhafte Mieterhöhungen der LEG in der Zukunft verhindert werden konnten. Mit Sorge sehen wir jedoch, dass die oben genannten Fehler seit Januar 2019 bei anderen Mietern zu überteuerten Mieterhöhungen geführt haben könnten. Unserer Forderung nach Prüfung und Rücknahme evtl. fehlerhafter Mieterhöhungen ist die LEG bisher nicht nachgekommen. Aktuell gilt, nur wer eine fehlerhafte Mieterhöhung erkennt und dagegen vorgeht, kann ein Einlenken der LEG erwarten.“, sagte Rainer Stücker.

Streitpunkt: Richtige Einordnung in der Spanne (Mittelwert)

Gar kein Einlenken zeigt die LEG bei Mieterhöhungen, bei denen Mieten oberhalb des Mittelwertes der jeweiligen Baualtersklasse ohne jegliche Begründung verlangt werden. Aktuell sind Fälle in Dortmund Scharnhorst-Ost bekannt. Auf Nachfrage begründet die LEG, die verlangten Mieterhöhungen mit Verweis auf den Mietspiegel und eine mögliche Einordnung innerhalb der Spanne nach sogenannten „Mikrolagen“. Scharnhorst-Ost sei für das Mietspiegelgebiet Dortmund-Nord eine überdurchschnittlich gute Lage.
Der Mieterverein Dortmund verweist hierzu wiederholt auf die nach wie vor aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der im Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. (vgl. LG Dortmund 11 S 90/12 und 11 S 57/12, beide vom 25.06.2012).

„Nach Hinweisbeschlüssen des Landgerichtes Dortmunds darf vom Medianwert nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein Vermieter, der nach oben hin abweichen will, müsste in der Mieterhöhung selbst bezüglich aller Wohnwertmerkmale angeben, warum er die Wohnung zu vergleichbaren Wohnungen für überdurchschnittlich hält. So bleibt es beim Medianwert, wenn eine durchschnittlich zu bewertende Wohnung sich möglicherweise in einer teureren Mikrolage befindet. Wir fordern die LEG daher erneut auf, sich Mieterhöhungen auf den Medianwert zu begrenzen. Mietern raten wir generell Mieterhöhungen sorgfältig prüfen bzw. prüfen zu lassen.“, erklärte Rainer Stücker.

Service-Box für Mieterinnen und Mieter

Nicht unter Zeitdruck setzen lassen!

Mieter/-innen dürfen sich bei Mieterhöhungen nicht vom Vermieter unter Zeitdruck setzen lassen. Bei einer vorschnell unterschriebenen Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung gibt es kein Rücktrittsrecht. Bei einer Erhöhung der Grundmiete haben Mieter mindestens zwei ganze Monate zur Prüfung der Mieterhöhung.

Mieterverein bietet Online-Rechner und Sonderdruck mit Berechnungshilfe

Unter www.mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner und einen Sonderdruck mit Berechnungshilfe (pdf) an, der auch in der Geschäftsstelle, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, kostenlos erhältlich ist. Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einschließlich der Zu- und Abschläge ist so einfach möglich. Auf der Internetseite und in der Geschäftsstelle ist auch der kostenfreie Mieter-Ratgeber „Mieterhöhung“ erhältlich.

15 % Kappungsgrenze überprüfen

Auch nach einer korrekten Einordnung in den Mietsiegel darf eine Mieterhöhung nicht mehr als 15 % Erhöhung in den vergangenen  drei Jahren ausmachen. In diesem Zeitraum erfolgte Mieterhöhungen müssen „abgezogen“ werden.

Beratung und Vertretung für Vereinsmitglieder

Der Mieterverein Dortmund bietet seinen Mitgliedern in allen Rechtsfragen einer Mieterhöhung umfassende telefonische und persönliche Beratung und Vertretung an. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es im Internet unter www.mvdo.de, telefonisch unter 0231 / 557656-0 und persönlich in der Mietervereins-Geschäftsstelle an der Kampstr. 4, 44137 Dortmund (Öffnungszeiten: Mo bis Do 8.30 bis 18 Uhr, Fr 08.30 bis 14 Uhr).

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 02.12.2019


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