21. September 2017 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht, Hannibal Dorstfeld)

Aktuelle Informationen zur Räumung des Hannibals II in Dortmund-Dorstfeld

Am Nachmittag, des 21.09.2017 hat die Stadt Dortmund bekannt gegeben, dass die Wohnanlage Hannibal in Dortmund-Dorstfeld wegen "unabweislicher Brandschutzmängel" noch am gleichen Tag geräumt wird. An dieser Stelle möchten wir wichtige Informationen für Mieterinnen und Mieter geben - auch zum Umgang mit Mietzahlungen und Schadensersatzansprüchen.

Bitte beachten Sie unsere aktuelle Hannibal-Info-Seite, die laufend aktualisiert wird! Diese Seite stellt einen veralteten Informationsstand dar!

Informationen zum Stand der Dinge / #DOHannibal

  • Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 21.09.2017
  • Die Stadt Dortmund bietet aktuelle Informationen auf Twitter unter #DOHannibal bzw. unter https://twitter.com/stadtdortmund
  • Auch der Mieterverein Dortmund teilt über seinen Twitter-Account https://twitter.com/mieterverein_do aktuelle Nachrichten zum Stand der Dinge
  • Notunterkunft ist zunächst die Helmut-Körnig-Halle
  • Für Fragen und zur Vermittlung von Wohnungen sind am Freitag, 22.09.2017 ab 9.00 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes am Hannibal und in der Helmut-Körnig-Halle vor Ort
  • Es gibt bei der Stadt Dortmund bisher keine gesonderte Notfallnummer. Am Freitag, 22.09.2017 können Mieterinnen und Mieter bei Bedarf die Telefonzentrale unter der Nummer 0231/500 anrufen und sich mit Hinweis auf den Hannibal mit dem Sozialamt verbinden lassen
  • Der Hannibal in der Dortmunder Nordstadt (Vermieterin: LEG Wohnen) ist NICHT betroffen

Ursache und Dauer der Unbewohnbarkeit / Betreten der Wohnungen

  • Die Dauer der Unbewohnbarkeit kann derzeit nicht verlässlich vorhergesagt werden. Am Abend des 21.09.2017 äußerte sich Stadtrat Ludger Wilde, dass die Instandsetzung Wochen oder Monate dauern könnte.
  • Das Gebäude wird rund um die Uhr durch einen Sicherheitsdienst überwacht.
  • Bewohner können das Gebäude wieder am Freitag, 22.09.17 ab 8.00 Uhr unter Begleitung der Feuerwehr betreten, um Gegenstände aus der Wohnung zu holen (Ausweis und Wohnungsschlüssel nicht vergessen). Bei Bedarf auch mehrmals. Ein Aufenthalt in der Wohnung ist jedoch nicht möglich!

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter / Was passiert mit der Miete?

  • Da die Stadt Dortmund die Räumung wegen akuter Gefahr für Leib und Leben angeordnet hat, ist die Eigentümerin der Wohnanlage, die Lütticher 49 Properties GmbH (über Ihre Hausberwaltung Intown Property Management GmbH) gegenüber den Mieterinnen und Mietern schadensersatzpflichtig.
  • Wir empfehlen die September-Miete zurückzubuchen. Ab dem 21.09.2017 (Tag der Räumung) ist bis zum Wiederbezug der Wohnung keine Miete zu zahlen. Daueraufträge sollten zunächst ausgesetzt werden. Die Mietzahlung der ersten drei September-Wochen sollte für die Verrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Vermieter oder Sonderausgaben im Zuge der Räumung (z.B. Fahrt- oder Unterkunftskosten) genutzt werden.
  • Der Vermieter muss über die Mietminderung und Verrechnung und Umbuchung schriftlich informiert werden.
    • Für Vereinsmitglieder übernimmt der Mieterverein den Schriftverkehr. Betroffene Mieter sollen sich kurzfristig beim Mieterverein melden - am besten per E-Mail an: info@mieterverein-dortmund.de
    • Für alle anderen Mieterinnen und Mieter wird der Mieterverein kurzfristig ein Muster-Schreiben an dieser Stelle zur Verfügung stellen

Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 21.09.2017, 23:08 Uhr

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