22. Februar 2011 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht, LEG NRW)

Fragwürdige LEG-Mieterhöhungen Thema im Landtag

Die Mieterhöhungen nach § 557 BGB, die die ehemals landeseigene Wohnungsgesellschaft LEG derzeit in zahlreichen Städten NRWs verschickt, werden am Donnerstag Gegenstand einer aktuellen Stunde im Düsseldorfer Landtag.

Die Fraktionen der SPD und der Grünen wollen mit einem Eilantrag erreichen, dass die Landesregierung kurzfristig prüft, ob diese Mieterhöhungen mit der Sozialcharta zu vereinbaren sind und wie sie ggf. gestoppt werden können.

In immer mehr Städten Nordrhein-Westfahlens - belegt sind Münster, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Dorsten - schreibt die LEG derzeit Mieter an und macht eine Mieterhöhung nach § 557 BGB geltend. Die Schreiben ähneln stark normalen Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete, der Mieter zustimmen müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind jedoch in § 558 BGB geregelt. Mieterhöhungen nach § 557 BGB sind hingegen rein freiwillig - Mieter müssen nicht zustimmen.

Diese Freiwilligkeit wird in den LEG-Schreiben mit keiner Silbe erwähnt. Im Gegenteil: In Münster sind bereits Erinnerungsschreiben aufgetaucht, mit der Mieter, die keine Zustimmung erteilt hatten, ermahnt werden "dass Ihre Zustimmungserklärung bis zum 31.01.2011 bei uns eingegangen sein muss". Nach Protesten ersetze die LEG das Wort "muss" durch "sollte".

Die ehemals landeseigene LEG wurde 2008 trotz massiver Proteste von der Regierung Rüttgers an die US-Fondsgesellschaft "Whitehall" verkauft. Dabei wurde eine "Sozialcharta" vereinbart, die u. a. die Mieter vor steigenden Mieten schützen sollte. In allen Fällen, in denen Mietervereinen die aktuellen Mieterhöhungsschreiben vorliegen, ist eine "normale" Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht möglich, weil die ortsübliche Vergleichsmiete bereits erreicht oder sogar überschritten ist.

Pressemitteilung MieterForumRuhr 22.02.2011

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Landtag NRW

Eilantrag SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (pdf - Website Landtag NRW)

Pressemitteilung zum Thema von NRW-Bauminister Voigtsberger (21.02.2011)


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