27. Juli 2012 (Miet- und Wohnungsrecht, Vonovia)

Mietpreisschock kurz nach Abschluss des Mietvertrages – Deutsche Annington lehnt Vergleichsvorschlag ab!

Bei der Wohnungssuche ist der Mietpreis ein zentrales Kriterium. Entsprechend des von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Budgets rückt eine Wohnung ins Blickfeld des Interesses oder kommt gar nicht erst auf die Liste.

So ging es auch einer Neu-Mieterin der Deutschen Annington, die namentlich nicht genannt werden möchte. Sie mietete zum 15. Januar 2012 eine knapp 70m² große Wohnung zu einer Kaltmiete von 272 Euro in Dortmund-Wambel bei der Deutschen Annington an.

Böse Überraschung

Gerade eingezogen lag Anfang März ein Brief der Deutschen Annington in Ihrem Briefkasten. Eine Modernisierung Ihres Hauses wurde angekündigt und die monatliche Kaltmiete solle nach Abschluss der Arbeiten um voraussichtlich knapp 100 Euro im Monat steigen. „Ich fiel aus allen Wolken. Ich war doch erst vor sechs Wochen eingezogen und habe über 3000 Euro in die Renovierung gesteckt. Die Wohnung hatte keine Fußböden, ich musste Fliesen und Laminat legen, tapezieren und streichen. Und dann gleich die Mieterhöhung. Die sprengt mein Budget.“ So die betroffene Mieterin. Selbst wenn sich eine eventuelle Heizkostenersparnis von 20-30 € ergeben sollte, bleibt auch die Warmmiete nicht tragbar. Mit ihrem Problem wandte sie sich an der Mieterverein Dortmund an der Kampstraße in der Dortmunder Innenstadt.

„Modernisierungsmieterhöhungen können regelrechte Mietpreisschocks für die Bewohner mit sich bringen, da der Vermieter alle wohnwerterhöhenden und energieeinsparenden Baumaßnahmen vollständig an die Mieter weitergeben kann. Jährlich dürfen 11% der Modernisierungskosten umgelegt werden. Anteilige Instandhaltungsarbeiten muss jedoch der Vermieter tragen.“ erläutert der beratende Rechtsanwalt Dieter Klatt vom Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

„Im vorliegenden Fall hätte die Deutsche Annington nach unserer Auffassung jedoch die bevorstehende Modernisierung bereits in der Wohnungsanzeige und in den Vorgesprächen erwähnen müssen. Hier wurde der Grundsatz von Treu und Glauben durch die Deutsche Annington verletzt.“ so der Mietervereinsanwalt Dieter Klatt.

Im Schriftverkehr mit dem Mieterverein Dortmund behauptet die Deutsche Annington, dass zum Zeitpunkt der Vermietung die endgültige Entscheidung über die Erneuerung des Wohnhauses noch nicht gefallen wäre. „Angesicht des innerbetrieblichen Vorlaufes solcher Modernisierungsarbeiten ist für uns diese Behauptung nur eine schlechte Ausrede. „Modernisierungsmaßnahmen fallen doch nicht plötzlich vom Himmel. Mieter dürfen nicht die leidtragenden interner Abstimmungsprozesse sein. Nachbarn berichten zudem, dass Sie bereits im Jahr 2011 von den Modernisierungsplänen erfahren hatten.“ kritisiert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mieterverein Dortmund.

Annington lehnt Vergleichsvorschlag ab

Die Neu-Mieterin fühlt sich durch die Deutsche Annington getäuscht. Unter den neuen Voraussetzungen hätte sie die Wohnung gar nicht angemietet. Sie zeigte sich jedoch kompromissbereit, schließlich hat sie viel Geld in die Renovierung der Wohnung gesteckt. „Mit Unterstützung des Mietervereins Dortmund habe ich der Annington einen Vergleichsvorschlag gemacht. Ich würde drei Monate nach Abschluss der Arbeiten bis zu 50 Euro der angekün-digten Modernisierungskosten akzeptieren. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen wurde mir ein Gegenangebot gemacht, dass die Mieterhöhung drei Monate später eintritt. Aber das hilft mir nicht weiter. Das Geld für die Renovierung ist weg, wenn ich mir eine neue Wohnung suchen muss. Der Annington sind ihre Mieter anscheinend egal.“

Zweifelhafte Vermietungspraxis

„Die Vermietungspraxis der Deutschen Annginton ist in diesem Fall als höchst zweifelhaft zu beurteilen. Wir fordern das Unternehmen nochmals auf den mieterseitig eingebrachten Vergleichsvorschlag anzunehmen und generell Wohnungsinteressenten ehrlich und vollständig über die Planungen der Unternehmens zu informieren.“ so die Forderung  von Rainer Stücker.

Tipps für Mieterinnen und Mieter auf Wohnungssuche

  • Vergleichen Sie intensiv Wohnungsangebote; orientieren Sie sich anhand des Dortmunder Mietspiegels über das aktuelle Preisniveau; so werden sowohl überteuerte Wohnungen als auch sog. „Lockvögel“ mit nur vorübergehend geringen Kaltmieten erkennbar.
  • Lassen Sie sich die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung zeigen, um prüfen zu können, ob die Nebenkostenvorauszahlungen realistisch kalkuliert sind.
  • Bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages ohne Sonderregelungen kann der Vermieter bereits nach 15 Monaten eine Mieterhöhung fordern, wenn die Miete unterhalb des Mietspiegelniveaus liegt. Modernisierungen müssen lediglich drei Monate vor Beginn angekündigt werden. Sonderregelungen für erst gerade eingezogene Mieter sind gesetzlich nicht geregelt. Fragen Sie den Anbieter nach geplanten Maßnahmen! Sprechen Sie auch mit Ihren eventuell zukünftigen Nachbarn!
  • Die bei Vertragsbeginn vereinbarte Miete kann im Mietvertrag für einen verbindlichen Zeitraum festgeschrieben werden (z.B. zwei bis drei Jahre). Schlagen Sie dem Vermieter eine solche Regelung vor. Nur so haben Mieter Planungssicherheit und die Sicherheit, dass Umzugs- und Renovierungskosten „abgewohnt“ werden können.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V.  26.07.2012


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