4. Juli 2014 (Miet- und Wohnungsrecht, Vonovia)

Streit um Mieterhöhung nach Modernisierung – Erfolg für Annington-Mieter vor dem Amtsgericht Dortmund

In der Dortmunder Innenstadt-West sind zahlreiche Annington-Mieter von sehr hohen Mieten nach der Modernisierung betroffen (Blankensteiner Str. 1 – 4, Metzer Straße 18 – 68 (gerade Hausnr.), Schaper Str. 1, 3, 5, 7; Straßburger Str. 2 ,4, 6, 8; Volmarsteiner Straße 11-15 und 6-20). Versuche, eine einvernehmliche Regelung zu finden, scheiterten. Zwischen der Deutschen Annington und dem Mieterverein Dortmund wurde ein Musterprozess bzgl. der zulässigen Miete für den ersten Bauabschnitt vereinbart.

Jetzt liegt das Urteil des Amtsgerichts Dortmund in der sog. I. Instanz vor. Was ist das Ergebnis des ersten Musterprozesses vor dem Amtsgericht Dortmund (AZ 406 C 9153/12)? Der verklagte Mieter hatte einem Teilbetrag der Mieterhöhung bereits zugestimmt. Vor Gericht ging es um die strittigen Kosten der Mieterhöhung. Das Gericht hat dem verklagten Mieter in sehr vielen Punkten zugestimmt.

Die vergrößerten Balkone dürfen – wie bisher jahrelang praktiziert– nur mit 25% auf die Wohnfläche angerechnet werden. Zudem wird die Vergrößerung der Balkone nicht als Modernisierung angesehen, weil dies keine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung bzw. eine dauerhafte Verbesserung der Wohnverhältnisse im Sinne des Gesetzes (§ 559 Abs. 1 BGB alter Fassung) darstellen würde. Ein erstmalig angebrachter Balkon kann aber sehr wohl als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei der Fassadendämmung die von der Deutschen Annington veranschlagten Instandhaltungskosten zu niedrig angesetzt wurden. Ein Neuanstrich würde zur Behebung der Mängel nicht ausreichen. Die Kosten der Außenbeleuchtung hat das Gericht nicht als Modernisierung eingestuft.

Das Gericht ist jedoch der Auffassung, dass die Kosten für die nach Außen verlegte Briefkastenanlage und die Erneuerung der Treppenhausfenster eine Modernisierung darstellt. Diese Kosten dürfen über die Mieterhöhung auf die Mieter umgelegt werden „Ein Erfolg für die Mieter!“, erläutert Dr. Tobias Scholz, „denn Anninton müsste die Miete deutlich absenken.“ Allerdings wird es zu einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund kommen. Da dieses nicht-rechtskräftige Urteil trotzdem für viele Betroffene – insbesondere zur korrekten Handhabung von Balkonerweiterungen –wichtige Argumente für Mieter liefert,  veröffentlichen wir es.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. // 04.07.2014


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