9. Oktober 2014 (Wohnungspolitik)

Mieterverein Dortmund zum Sparplan des Kämmerers: Geplante Grundsteuer-Erhöhung um 18,5 % wäre sozial unausgewogen und ungerecht!

Am heutigen Donnerstag berichten die Ruhr-Nachrichten über die Rote-Liste von Stadtkämmerer Jörg Stüdemann, die Ausgabensenkungen und Einnahmenerhöhungen enthält. Zur vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer von 540 auf 640 Prozentpunkte (Steigerung um 18,5 %) nimmt der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Stellung. Insbesondere stellt die Mieterschutz-Organisation klar, wen die Grundsteuererhöhung trifft und welche tatsächlichen Mehrbelastungen auf verschiedene Mietergruppen zu kommen würden. Bei den ausgewerteten Beispiel-Haushalten würden die jährlichen Erhöhungen ab 2015 zwischen 24 und 64 Euro liegen.

Rathaus Dortmund

Eine handlungsfähige Stadt Dortmund ist wichtig!

Der Mieterverein Dortmund erkennt an, dass Erhöhungen der Einnahmen der Stadt wichtig sind, um ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten. „Wir wünschen uns eine Stadt, die gestalten kann und nicht nur Pflichtaufgaben erfüllt. Deshalb lehnen wir Erhöhungen nicht pauschal ab,“ stellt Rainer Stücker für den Mieterverein Dortmund fest. 

Mieterverein kritisiert einseitige Orientierung der Verwaltung auf die Grundsteuer!

In der Haushaltsdebatte spielen die Stichworte Gewerbesteuer, Grundsteuer, Zahlungen der „Töchter“, Kostendisziplin und Einsparungen eine Rolle. Für den Mieterverein ist die einseitige Orientierung der Verwaltung auf eine Grundsteuererhöhung nicht akzeptabel, die dann zwangsläufig zu Kostensprüngen von 18,5 % führen muss. „Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist für viele Verantwortliche ein Tabu, übersehen wird, dass die Grundsteuer sozial „blind“ ist!“, kritisiert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mieterverein Dortmund.

Grundsteuerbelastungen für Mieterhaushalte

Die Grundsteuern sind umlagefähige Betriebskosten, Vermieter geben diese Kosten in vollem Umfang an ihre Mieter weiter. Die Grundsteuerbelastung von Mietern und Eigentümern unterscheidet sich nur geringfügig, maßgeblich sind das Alter des Gebäudes, ggf. der Modernisierungsstand und insbesondere die Wohnfläche. Dies wird durch die Beispiele des Mietervereins Dortmund deutlich. „Dabei gibt es eine erhebliche Bandbreite bei der tatsächlichen Kostenhöhe. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Nutzers spielt „im System“ der Grundsteuer keine Rolle. Letztlich sind Mieterhaushalte sehr unterschiedlich betroffen,“ erklärt der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins Dr. Tobias Scholz.

  • Benachteiligt sind Mieterinnen und Mieter mit eigenem durchschnittlichen oder geringen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, die auf größere Wohnungen angewiesen sind und höhere Grundsteuern zu tragen haben (siehe Beispielsfälle).
  • Benachteiligt sind insbesondere alle Wohngeldempfänger. Denn diese müssen die Erhöhungen selbst tragen, da das Wohngeld steigende Kosten nicht berücksichtigt (und Anfang 2011 bereits der sog. Heizkostenzuschuss beim Wohngeld durch die Bundesregierung gestrichen wurde).

·        Empfänger von ALG II und Sozialgeld sind hier in der Regel nicht betroffen, da ihnen die tatsächlichen bzw. angemessenen Wohnkosten durch das Jobcenter bzw. die Stadt Dortmund ersetzt werden. Für diese Gruppe trägt die Stadt Dortmund die Erhöhungen überwiegend selbst. Die behaupteten Mehreinnahmen von 19 Mio. Euro, würden vermutlich nur ca. 17 Mio. Euro betragen.

Die Grundsteuerbelastung für Mieter in Beispielen auf Basis realer Abrechnungen (pdf): ab 2010

Beispiel

Hebesatz Stadt Dortmund

A)
Hannibal Dorstfeld-Süd (92 m²), 1970er Jahre

 

B)
Dortmund Nette 1970er Jahre. Butzstraße
(76 m²)

 

C) Teilmodernisierte Altbau-Wohnung in DO-Mengede:

(75 m²)

D)
Neubau 2011 südwestliche Innenstadt / Kuithanstraße 42 (87,5 m²)

Grundsteuer 2010/2011

480 %-Punkte

201,64 €/Jahr

161,87 €/Jahr

116,85 €/Jahr

./.

+ durchgeführte Erhöhung 2012

+ 12,5 %

+25,21 €/Jahr

+ 20,23€/Jahr

+14,60 €/Jahr

./.

Grundsteuer aktuell (ab 2012)

540 %-Punkte

226,85 €/Jahr

182,10 €/Jahr

131,45 €/Jahr

344,86 €/Jahr

+ Geplante Erhöhung 2015

+ 18,5 %

+41,97 €/Jahr

+ 33,69 €/Jahr

+24,32 €/Jahr

+63,84 €/Jahr

Geplante Grundsteuer 2015

640 %-Punkte

268,82 €/Jahr

215,79 €/Jahr

155,77 €/Jahr

408,70 €/Jahr

 

„Die Grundsteuer fragt nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, sie benachteiligt insbesondere Familien mit eigenem Einkommen und Kindern, die größere Wohnungen benötigen,“ stellt der Mieterverein Dortmund fest. „Eine Grundsteuerhöhung um 18,5 % bei gleichzeitigem Verzicht auf Gewerbesteuererhöhungen ist sozial ungerecht!“

 

Hintergrundinformationen:

Infos zur Grundsteuer B

§ Für Immobilien setzt das Finanzamt den sog. Einheitswert fest. Je jünger bzw. stärker modernisiert ein Objekt ist, desto höher liegt der Einheitswert.

§ Ausgehend von diesem Einheitswert erheben die Kommunen die Grundsteuer und legen einen sog. Hebesatz fest.

§ Die Grundsteuern sind umlagefähige Betriebskosten. Vermieter können diese Kosten in vollem Umfang an ihre Mieter weitergeben!

 

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

§ 16.000 Vereinsmitglieder / Mitglied im Deutschen Mieterbund (DMB)

§ Beratungen zum Thema 2. Miete machen ca. 50% aller Beratungsfälle aus

§ Informationen zum Betriebs- und Heizkostenspiegel unter www.mvdo.de

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 09.10.2014


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