3. Juli 2015 (Miet- und Wohnungsrecht)

Bundestag beschließt Wohngeldgesetz. Dachverband der Mietervereine (DMB) begrüßt Wohngelderhöhung ab 1.1.2016

„Gut, dass die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2016 jetzt endlich in trockenen Tüchern ist. Sie war längst überfällig“, kommentiert der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das am 02.07.2015 im Bundestag beschlossene neue Wohngeldgesetz. „Die Wohngelderhöhung ist eine gute Nachricht für rund 870.000 Haushalte in Deutschland. Sie erhalten ab nächstem Jahr erstmals bzw. einen deutlich höheren Zuschuss zu Ihren Wohnkosten als bisher. Die Chance auf eine Änderung der Wohngeldstruktur wurde aber nicht genutzt.“

Siebenkotten bedauerte, dass die 2011 von CDU/CSU und FDP abgeschaffte Heizkostenkomponente nicht wieder eingeführt wurde. Auch die Einführung eines so genannten Klima-Wohngeldes ist bei dieser Wohngeldreform nicht realisiert worden.

„Gut, dass in letzter Sekunde zumindest in das Gesetz aufgenommen wurde, dass die Höhe und die Wirkungen des Wohngeldes alle zwei Jahre überprüft werden müssen. Überprüfungen reichen aber nicht aus. Gleichzeitig müssten die Wohngeldleistungen angepasst, aus unserer Sicht am besten indexiert werden“, erklärte Siebenkotten.

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.  ist Mitglied im Dachverband Deuttscher Mieterbund (DMB) und wird Mieterinnen und Mieter umfassend über die Neuerungen rund um das Wohngeld informieren. Die Informationen zur Wohngelderhöhung werden dann unter https://www.mieterverein-dortmund.de/wohngeld.html abrufbar sein. Dort finden sich schon jetzt die derzeit gültigen Regelungen und Hinweise zum Thema Wohngeld.


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