18. Juli 2016 (Miet- und Wohnungsrecht, Vonovia)

Vonovia: Kritik an Betriebskosten-Praxis

In einem offenen Brief an Rolf Buch, Vorstandsvorsitzenden der Immobilienriesin Vonovia, kritisierte Mieterforum Ruhr, die Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten und der Mietergemeinschaft Essen im Mai erneut die Geschäftspolitik von Vonovia im Bereich der Betriebskosten.

Die Liste sei lang. Bis zu 56 Positionen an „sonstigen Betriebskosten“ würden in aktuellen Mietverträgen der Vonovia ausgewiesen. „Es ist den Mietern bei Vertragsschluss unmöglich, die lange Liste der ‚sonstigen Betriebskosten‘ zu überprüfen. Von einem transparenten Vertragswerk kann keine Rede mehr sein. Mit Anmietung einer Vonovia-Wohnung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer unübersehbaren Vielfalt von Nebenkosten, deren Umlage der Gesetzgeber für den Regelfall gar nicht vorgehsehen hat“, erläutert Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund. Derzeit würden zwar noch nicht alle dieser Betriebskosten tatsächlich auf den Mieter umgelegt, Vonovia hält sich aber die spätere Einführung neuer Kostenpositionen offen.

Derzeit werden neben TV-Kabelgebühren vor allem Unmengen an Wartungs- und Kontrollkosten als Betriebskosten ausgewiesen. Baum-, Spielplatz-, Gasleitungs-, Blitzschutzanlage-, Hydrantenkontrolle, bzw. -wartung tauchen mittlerweile in den Verträgen auf. Viele dieser Punkte fallen nach Auffassung der Mietervereine unter die Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers und seien bisher, wie grundsätzlich vorgesehen, in der Miete enthalten. „Es kann nicht sein, dass über die Betriebskosten Aufwendungen, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat, auf die Mieter umgelegt werden sollen. Betriebskosten sind nicht dazu gedacht, Gewinne zu machen. Sie sollen laufende Kosten decken, die durch den Gebrauch der Wohnung anfallen. Sie sollen dem Vermieter keine ‚zweite Miete‘ garantieren oder ihn von sämtlichen Kosten, die für seine Häuser anfallen, befreien“, ergänzt Marian Totzek, Rechtsberater beim Mieterverein Bochum.

Unter besonderer Beobachtung der Mietervereine stehen in diesem Zusammenhang die Tätigkeiten der seit 2014 in den Siedlungen eingesetzten Objektbetreuer. Eine klassische Hausmeistertätigkeit, die für die betroffenen Mieter auch einen realen Vorteil bringe, sei jedoch nur in begrenztem Maße vorhanden. „Ein erheblicher Teil der Aufgaben der Objektbetreuer erstreckt sich auf allgemeine Kontrollen, die allein der Minimierung des Verwaltungsaufwandes, der Risiken des Vermieters und der Beschaffung von Informationen für die Geschäftssteuerung dienen. Dieser Aufwand ist nicht umlagefähig“, stellt Martin Grebe fest. Bisher ermögliche Vonovia jedoch keine transparente Prüfung der auf die Mieter umgelegten Kosten „Wir können nicht nachvollziehen, wie die auf die Mieter umgelegten Kosten exakt ermittelt und von den von Vonovia zu tragenden Kostenanteilen abgegrenzt werden. Vonovia weigert sich für Klarheit zu sorgen. Mietern können wir nur die Überprüfung Ihrer Abrechnungen beim Mieterverein empfehlen.“

Autor: Tobias Scholz, erschienen im MieterForum Nr. 44 II/2016


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