Zum 01.01.2017 wechselten 470 Wohnungen in Dortmund den Eigentümer. Die Brost-Immobiliengesellschaft Ruhr mbH & Co KG kaufte die in Obereving (Fisch-Siedlung), in Westerfilde und im Unionviertel gelegenen Wohnungen von der Valbonne Real Estate (van der Horst-Gruppe). Die neue Eigentümerin gehört zur Brost-Stiftung Ruhr (www.broststiftung.ruhr).
„Wir gehen davon aus, dass die Brost-Stiftung die Wohnungen als Anlage für das Stiftungs-Kapital erworben hat. Nach unserer Einschätzung sind alle drei Wohnanlagen durch jahrelangen Instandhaltungsstau gekennzeichnet. Der neuen Eigentümerin stellen sich sehr große Aufgaben für die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes ohne dabei die Mieterinnen und Mieter finanziell zu überfordern. Teure Modernisierungsmaßnahmen werden sich die Mieter kaum leisten können.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
Die Pläne der Brost-Stiftung kennt der Mieterverein Dortmund noch nicht. Die erste Kontaktaufnahme war jedoch erfolgreich und der Mieterschutzverein plant ein Gespräch mit Vertretern der neuen Eigentümerin.
„Durch die soziale Wohnraumförderung für Sanierungen im Bestand, das Stadterneuerungsprogramm Westerfilde und das Nordwärtsprojekt bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte. Wir hoffen, dass eine in der Region verortete Stiftung sich diesen Chancen nicht verschließt.“, sagte Dr. Tobias Scholz.
Grundsätzlich gilt: Wer ein Haus erwirbt, "kauft" auch die Mieter und die Mietverträge. "Kauf bricht nicht Miete" bestimmt § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Deshalb sind keine neuen Vereinbarungen erforderlich. Also: Nichts unterschreiben und erst rechtlichen Rat einholen“ erklärte Rechtsanwältin Martina Bohn, Rechtsberaterin beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Im Mieter-Informationsschreiben der Voreigentümerin Valbonne zum Eigentümerwechsel findet sich auch eine Zustimmungserklärung zur Kautionsübertragung für das Mietverhältnis an den neuen Eigentümer.
„Im ersten Moment erscheint es vielleicht nachvollziehbar zu sein, dass die Mietkaution auf den neuen Eigentümer übergehen soll. Doch das Mietrecht (§566a BGB) nimmt den neuen Eigentümer ohnehin in die Pflicht. Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Stimmen Mieter daher der Kautionsübertragung zu, verzichten sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Wir empfehlen daher allen betroffenen Mietern, der Übertragung der Mietkaution nicht zuzustimmen.“ erläuterte Mietervereins-Rechtsanwältin Martina Bohn.
Weitere Informationen gibt der kostenfreie Ratgeber Eigentümerwechsel der unter www.mvdo.de/ratgeber.html und in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt erhältlich ist.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 07.02.2017
Dortmund-Obereving | Osterfeldstraße 13, 17-23, 33, 35 |
Dortmund-Westerfilde 60 Wohnungen | Ringstraße 1- 21c |
Dortmund-Unionviertel | Rheinische Straße 224-230 |
Verkaufskette Am 01.04.1999 verkaufte die Viterra Wohnen AG (vormals: VEBA Wohnstätten pp.) die Wohnungen im Paket an die Arslan-Gruppe aus Herne. 2003 erwarb die Valbonne Real Estate 9 B.V. mit Sitz in Amsterdam die Wohnungen. Anfang Februar 2007 erwarb die IMW Immobilien AG aus Berlin 94,9% an der Valbonne Real Estate 9 B.V. Im Jahr 2010 erfolgte die Übernahme durch die Van der Horst-Gruppe aus den Niederlanden. Zum 31.12.2016 verkaufte die Valbonne Real Estate Objekt 9 GmbH & Co. KG an die Brost-Immobiliengesellschaft Ruhr mbH & Co. KG. |