14. September 2017 (Miet- und Wohnungsrecht)

Kosten der Unterkunft: Neue Angemessenheitsgrenzen

Seit dem 01.08.2017 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Vorausgegangen war eine von der Stadt Dortmund in Auftrag gegebene Auswertung beim Forschungsinstitut empirica. Darin wurde untersucht, zu welchen Mietpreisen Wohnungen in Dortmund im Jahr 2016 angeboten wurden.

Aus diesen Ergebnissen wurden die neuen Angemessenheitsgrenzen für BezieherInnen von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld abgeleitet. Dabei wurde von einem, von der Personenzahl im Haushalt abhängigen Flächenwert ausgegangen und das untere Drittel der angebotenen Wohnungen berücksichtigt. Das führt zu deutlichen Steigerungen der Angemessenheitsgrenzen, die sich nach der Wohnungsgröße unterscheiden.

Für die Anmietung einer Wohnung oder im Fall einer Mieterhöhung ist für das Amt immer die Gesamtmiete ohne Heizkosten entscheidend, die sogenannte Brutto-Kaltmiete, nicht jedoch der Preis pro Quadratmeter. „Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen“, erklärt Mietervereins-Geschäftsführer Rainer Stücker.

Für Rainer Stücker handelt es sich „um die erste richtige Erhöhung seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Mit Blick auf die steigenden Mieten der vergangenen Jahre war die Anpassung überfällig.“ Für Bestandsmieter gilt dabei besondere Vorsicht, weil im Gegenzug zur Anpassung der Angemessenheitsgrenzen die Toleranzzuschläge weggefallen sind und durch Einzelfallregelungen ersetzt wurden. „Für Ein-, Zwei- und Dreipersonenhaushalte als Bestandsmieter gibt es keine Verbesserungen. Wir haben uns gegenüber der Dortmunder Stadtverwaltung und Politik für einen Erhalt dieser Toleranzzuschläge eingesetzt. Das war leider vergeblich. Wir raten daher unseren Mitgliedern bei Erhalt einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters oder Sozialamtes umgehend die Rechtsberatung des Mietervereins aufzusuchen“, so Rainer Stücker.

Weitere Informationen und Hinweise sowie die Tabelle gibt der kostenfreie Ratgeber Unterkunftskosten.


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