1. Februar 2018 (Wohnungspolitik, Hannibal Dorstfeld)

Hannibal 2 - Der Brandschutz

In der vergangenen Ausgabe des Mieterforums gingen wir der Frage des Brandschutzes in Wohnhäusern in Deutschland nach. Auslöser war der schreckliche Brand des Londoner Grenfell Towers, bei dem mindestens 80 Menschen starben.

Für Hochhäuser gaben Behörden und Feuerwehr bundesweit Entwarnung. Die deutschen Bauvorschriften würden die Bewohner vor vergleichbaren Tragödien schützen. Kritisch wurden dagegen insbesondere mit Polystyrol gedämmte Häuser gesehen, die noch nicht unter die strengeren Vorgaben für Hochhäuser (ab 22m Höhe) fallen. Im Falle des Hannibal drängt sich daher die Frage auf, wie die „unabweisbaren Brandschutzmängel“, die zur Räumung des Gebäudes geführt haben, so lange unbemerkt bleiben konnten. Ein Punkt der bei den Mietern für großes Unverständnis sorgte. Die Ursache scheint in Lücken der baurechtlichen Vorschriften zu liegen. So wird ein Brandschutzkonzept bei der Errichtung eines Gebäudes von den Behörden verlangt und geprüft. Bei Umbauten, die das Brandschutzkonzept berühren, müsste der Eigentümer entsprechende Genehmigungen einholen. Tut er dies nicht, fallen die Abweichungen niemandem auf. Auch die  Brandschauen der Feuerwehr reichen nicht zwingend aus, denn dabei werden nur öffentlich zugängliche Bereiche eines Gebäudes geprüft. Auch das öffentliche und im Auftrag des Amtsgerichtes Dortmund erstellte Gutachten im Rahmen der Zwangsversteigerung, in welchem dem Gebäude bereits erhebliche Brandschutzmängel attestiert wurden, müssen Baubehörden und Feuerwehr nicht kennen. Das bittere Fazit: Gravierende Brandschutzmängel mit Gefahr für Leib und Leben der Bewohner können nur durch Zufall oder im Falle eines Brandes entdeckt werden. Da die baurechtlichen Vorschriften in Verantwortung des Landes NRW liegen, muss Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach diese dringend nachbessern. 

Tobias Scholz, erschienen in Mieterforum Nr. 50 IV/2017


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