29. Januar 2018 (Wohnungsmarkt)

Mieterverein Dortmund zur Diskussion zur Fördermiete in Dortmund: Bewilligungsmieten würden um 18 % gegenüber 2017 steigen – Bestandsförderung würde preisbegrenzenden Effekt verlieren

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. meldet sich in der aktuellen Diskussion zur Mietenstufe für Dortmund in der sozialen Wohnraumförderung zu Wort (siehe Bericht der Ruhr-Nachrichten vom 29.01.2018). Die Stadt Dortmund sieht Nachteile in den in Kürze in Kraft tretenden Förderbestimmungen für 2018, weil die Stadt Essen in der Gebietskulisse des Landes eine Mietenstufe höher eingeordnet wurde (M 4). Dortmund jedoch in der bisherigen Mietenstufe verbleibe. Dies würde den geförderten Wohnungsbau in Dortmund für Investoren unattraktiver machen, weil damit in Dortmund gegenüber Essen schlechtere Förderkonditionen (u.a. Mietpreis, Darlehnshöhe, Höhe des Tilgungsverzichtes). Das zuständige Landesministerium begründet die unterschiedliche Einordnung mit Ergebnissen eines entsprechenden Fachgutachtens. Dieses ist (bisher) nicht veröffentlicht.

In 2017 fertiggestellte geförderte Wohnungen von DOGEWO 21 in Dortmund-Bövinghausen

Die öffentlich einsehbaren Wohnungsmarktprofile der NRW-Bank für Dortmund und Essen, zeigen jedoch Unterschiede u.a. beim Kaufkraftniveau (Dortmund: 86 % und Essen 92 % des NRW-Durchschnitts), den mittleren Preisen für baureifes Land 8Dortmund 270 e/m²; Essen 310 €/m²) und der mittleren Angebotsmiete (Dortmund: 5,50 bis 6,00 Euro/m²; Essen 6,00 bis 6,50 €/m²) (Abrufbar unter www.nrwbank.de/wmp).

Der Mieterverein weist zunächst darauf hin, dass das Land generell eine Anpassung der Förderkonditionen in allen Mietenstufen vornehmen wird. So soll die Bewilligungsmiete für Neubauwohnungen in der Mietenstufe 3 von 5,25 €/m² auf 5,55 €/m² steigen. Dies entspricht bereits einer Erhöhung von knapp 6 %. Auch die Höhe der Förderdarlehn wird angepasst.

„Nach uns bekannten Wirtschaftlichkeitsberechnungen waren bereits die in 2017 geltenden Förderkonditionen für Investoren auskömmlich. Mit den Anpassungen wird steigenden Grundstückspreisen und Baukosten Rechnung getragen. Eine Mietenstufe M4 würde für Dortmund gegenüber 2017 jedoch eine Erhöhung der Bewilligungsmieten um 18 % von 5,25 €/m² auf 6,20 €/m² bedeuten.“, kommentierte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Dies würde nicht nur zu deutlichen Preissteigerungen für geförderte Neubauwohnungen führen, sondern auch die Mieten bei der Förderung im Wohnungsbestand. Über das Programm BestandsInvest fördert das Land NRW energetische Sanierungen und den Abbau von Barrieren, im Gegenzug gilt eine Mietobergrenze. Die Mieterhöhungen der Vermieter dürfen diese dann nicht überschreiten.

Diese Mietpreisbegrenzung ergibt sich aus der Bewilligungsmiete der jeweiligen Mietenstufe zuzüglich im Regelfall des einfachen Wertes der berechneten Energieersparnis. Bisher beispielsweise 5,25 €/m² + 0,70 €/m² = 5,95 €/m². Würde Dortmund in der Mietenstufe 4 liegen, würde die Mietpreisobergrenze für diesen Beispielfall bei 6,90 €/m² liegen.

„Mit der Mietenstufe 4 und Mieten von 6,20 €/m² + X würde der preisdämpfende Effekt der Bestandsförderung in sehr vielen Fällen verpuffen. Der Stadt Dortmund würde für mehrere Jahre ein Instrument verloren gehen, Mietpreissteigerungen bei Modernisierungen deutlich zu begrenzen.“, sagte Dr. Tobias Scholz. 

Mit Blick auf die enge Verflechtung der Siedlungsbereiche im Ruhrgebiet, erscheint für den Mieterverein Dortmund auch eine Mietenstufe 4 für Essen nicht sachgerecht. Für ein Bauvorhaben im Essener Norden würde M 4 gelten, nur wenige hundert Meter entfernt auf Gelsenkirchener Stadtgebiet würde dagegen M 2 gelten, bei wahrscheinlich ähnlichen Grundstückspreisen und Baukosten. Für das Ruhrgebiet wäre eine einheitliche Mietenstufe M 3 sinnvoll, die entsprechend der Bodenpreise mit Zu- und Abschlägen versehen werden könnte. Z.B. nördlich, südlich der B1/A40. 

„Wir appellieren daher an die Fraktionen im Dortmunder Rat und die Verwaltung, die Änderung der Mietenstufe für Dortmund nicht weiter anzustreben. Andernfalls würde die Lokalpolitik die Mieten im geförderten Wohnungsbau in die Höhe treiben. Stattdessen sollte die Stadt Dortmund erstens über den kommunalen Wohnungsbau bzw. DOGEWO21 noch viel stärker als bisher als Investor auftreten, um den Bestand an preisgünstigen Wohnungen auch dauerhaft nach Auslaufen der Mietpreisbindung zu sichern. Zweitens über die Liegenschaftspolitik bzw. Konzeptvergaben bei städtischen Grundstücken längere Bindungsfristungen und / oder höhere Quoten für den geförderten Wohnungsbau zu belohnen.“, forderte Dr. Tobias Scholz.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 29.01.2018 


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