Am 21.09.2017 wurde die Wohnanlage Hannibal II in Dortmund-Dorstfeld (Vogelpothsweg 12 bis 26) wegen "unabweislicher Brandschutzmängel" kurzfristig geräumt wird. Aktuelle Informationen und Hinweise gibt es auf dieser Seite.
Pressemitteilung des Mietervereins vom 26.02.2018
Ende vergangener Woche kündigte INTOWN-Geschäftsführer Sascha Hettrich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die Sanierung des Hannibal 2 bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 an. Bereits im Sommer 2018 solle die Baugenehmigung eingereicht werden. 200 Mietverhältnisse würden noch bestehen. Die Wohnungen der Wohnanlage müssen für die Sanierung jedoch leer sein.
„Wir würden dieser Sanierungsankündigung gerne Glauben schenken. Doch dafür fehlen uns aktuell die Anhaltspunkte. Die entscheidenden Fragen bleiben offen. Welche Maßnahmen sollen am Gebäude und in den Wohnungen genau durchgeführt werden, wo doch bis vor einer Woche der Sanierungsbedarf beim Thema Brandschutz verneint wurde? Warum müssen die Wohnungen für die Sanierung angeblich leer sein? INTOWN muss umgehend ein Sanierungskonzept vorlegen. Da die Bauzeit mit 12 Monaten bereits abgeschätzt werden kann, müssen entsprechende Planungen bereits vorliegen.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
Die Stellungnahme von Intown gegenüber der dpa kann zudem den missverständlichen Eindruck erwecken, als würden die – laut INTOWN noch bestehenden – 200 Mietverhältnisse ein Hindernis für die Sanierung darstellen. „Die Mietverträge bleiben weiterhin gültig. Instandsetzungs- oder gar Modernisierungsarbeiten sind mietrechtlich kein Kündigungsgrund auf Seiten des Vermieters.“, stellte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest.
INTOWN verweist auf laufende Gespräche mit den Mietern. „Noch sind Mieter auf die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Dortmund angewiesen, um Zugang zu Ihrer Wohnung zu erhalten. Aktuell haben sechs uns bekannte Mieter Ihr Zutrittsrecht beim AG Dortmund durchsetzen können. Hierfür gelten dann, wie in der dpa-Berichterstattung dargestellt, geänderte Auflagen der Stadt Dortmund, u.a. der Wegfall der Brandwache durch die Feuerwehr. Dies bedeutet jedoch keine Lösung der Zugangsfrage.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
Pressemitteilung des Mietervereins vom 20.02.2018
Auch Monate nach Räumung des Hannibal 2 können viele der betroffenen Mieterinnen und Mieter die Gründe hierfür nur schwer nachzuvollziehen, da von Seiten der Stadt Dortmund keine detaillierte Zusammenstellung der Brandschutzmängel veröffentlicht wurde. Intown als Bevollmächtigte der Lütticher 49 Properties GmbH weist die Räumung als unrechtmäßig zurück. Das Gebäude entspräche baulich der Genehmigungslage.
In der Nutzungsuntersagung der Stadt Dortmund an die Eigentümerin vom 11.10.2017 sind die gravierenden Brandschutzmängel im Hannibal 2 sowie die Konsequenzen im Falle eines Brandes ausführlich dargestellt. Diese Nutzungsuntersagung ist Teil der gerichtlichen Verfahren der Mieter, die beim Amtsgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Daher sind nun auch dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. die Inhalte der Nutzungsuntersagung bekannt.
„Die Vielzahl der Verstöße beim Brandschutz im Gebäude ist erschreckend. Im Falle eines Brandes hätten selbst die Sicherheitstreppenräume und damit der Fluchtweg verrauchen können. Die dortigen Steigleitungen für Löschwasser seien nicht funktionsfähig. Über die schon bekannten Brandschutzmängeln an den kombinierten Lüftungs- und Versorgungsschächten könnte sich Rauch im Brandfall auch über die Aufzugsschächte und nicht genehmigte, vertikale Durchbrüche zwischen den Technikräumen über die Etagen ausbreiten. Wie Intown zu der Bewertung kommt, im Bereich Brandschutz gäbe es keinen Handlungsbedarf, erschließt sich uns nicht.“, kommentierte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund die bauliche Situation im Hannibal 2.
Die Mieterinnen und Mieter fragen sich, wie es so weit kommen konnte? Hier rücken die baurechtlichen Vorschriften des Landes NRW in den Fokus. Demnach muss bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes ein Brandschutzkonzept vorgelegt und durch die örtliche Behörde genehmigt werden. Führt ein Eigentümer Umbauten durch, die das Brandschutzkonzept berühren, müssten wiederum entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Brandschauen der Feuerwehr bei Hochhäusern betreffen nur öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes, aber anscheinend nicht die Einhaltung des jeweils aktuell gültigen Brandschutzkonzeptes.
„Die Entdeckung schwerwiegender Brandschutzmängel darf nicht dem Zufall überlassen werden. Offensichtlich reichen die bisherigen landesrechtlichen Vorschriften nicht aus. Daher haben wir heute NRW-Bauministerium Ina Scharrenbach in einem Brief aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen für den Brandschutz in Wohnhäusern zu erneuern. Wir haben der Ministerin die Einrichtung einer Expertengruppe vorgeschlagen. Es braucht einen „Wohnungs-TÜV“ für Hochhäuser und große Wohnanlagen, um Instandhaltungsstau und Brandschutzmängel zu vermeiden und zu beseitigen. Die Einhaltung der genehmigten Brandschutzkonzepte eine Gebäudes müssen Gegenstand der Überprüfungen durch die Behörden werden, um die Sicherheit für die Bewohner zu gewährleisten und kurzfristige Räumungen von hunderten Wohnungen wie im Hannibal 2 zu vermeiden.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
Wie bekannt sind heute zwei Anträge von Hannibal2-Mietern auf Gewährung des weiteren Zuganges ab dem 01.02.2018 verhandelt worden. Die Intown-Anwälte hatten nun die Möglichkeit ihre Rechtsauffassung darzulegen.
Nach längerer streitiger Verhandlung haben beide zuständigen Richter das weitere Zugangsrecht der Mieter (bei bestehendem Mietvertrag) bestätigt und die gestellten Anträge weitestgehend so erlassen, wie beantragt (Verfahren AG DO 433 C 631/18 und 416 C 727/18).
Konkret bedeutet dies, dass in beiden Fällen die entsprechenden Mieterinnen und Mieter berechtigt sind,
Im zweiten Fall betraf das Verfahren auch den PKW-Einstellplatz in der Tiefgarage.
Die Richter haben sich in ihren Beschlüssen an den Verfügungen der Stadt Dortmund orientiert, die den Zugang der Mieter mit Begleitung bei entsprechenden Anlässen für weiterhin zulässig festgelegt hatte. Dem entsprach dann ja auch die Zugangsregelung ab dem 22.09.2017 bis zum 31.01.2018.
Der Versuch, auf Hinweis des Gerichts eine vergleichsweise Regelung für die kommenden Monate zu suchen, ist während der Verhandlung an den Intown-Verantwortlichen gescheitert.
"Wir freuen uns für die Hannibal 2-Mieter, dass zwei weitere Gerichtsentscheidungen zugunsten der Mieter vorliegen.", kommentiert Rainer Stücker die heutigen Entscheidungen. "Die Rechtsauffassung beim Amtsgericht Dortmund dürfte damit klar sein. Auch weiteren Anträgen anderer Mieter würde dann stattgegeben werden."
Soweit die Entscheidungen schriftlich vorliegen, werden wir sie zur Verfügung stellen. Abzuwarten bleibt die Reaktion von Intown. "Wir erwarten, dass nun eine neue Zugangsregelung für alle Mieter erfolgt!", stellt Rainer Stücker fest. "Ansonsten folgen weitere Anträge bei Gericht!"
Die Eigentümerin des Hannibal 2, die Lütticher 49 Properties GmbH, hat vor 1,5 Wochen darüber informiert, dass der tägliche Zugang zum Hannibal 2 bereits Ende Januar 2018 eingestellt werden soll. Bis zur endgültigen Stilllegung, soll der Zugang nur noch nach vorheriger Anmeldung bis zum 15.02.2018 möglich sein. Ab dem 16.02.2018 soll das Gebäude verschlossen und bauwerksgesichert werden. Eine Betretung des Gebäudes wäre dann nicht mehr möglich
Der Mieterverein Dortmund hat bis zum 31.01.2018 für drei Mieter jeweils eine einstweilige Verfügung beim AG Dortmund beantragt, um den Zugang und die Stromversorgung zum Gebäude zu sichern und eine Stilllegung abzuwenden:
1. Verfahren, Mieter Haus 22. Beantragung am Fr. 26.01.2018; das Gericht hat einen Verhandlungstermin am 08.02.2018 um 11 Uhr festgesetzt und keine Verfügung erlassen
2. Verfahren, Mieter Haus 18; Beantragung am Di, 31.01.2018. Erlass einer einstweiligen Verfügung, die den betreffenden Mietern den Zugang an zwei Tagen die Woche zusichert
3. Verfahren, Mieter Haus 16, Beantragung am 31.01.2018, Entscheidung des AG Dortmund lag bei Druck dieses Informationsblattes noch nicht vor
Der Mieterverein Dortmund strebt an bis zum 15.02.2018 für jedes Haus der Wohnanlage Vogelpothsweg 12 bis 16 mindestens eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Stilllegung des Gebäudes abzuwenden.
Sollte INTOWN keine Verlängerung der bisherigen Zugangsregelung zusichern und Mietern ab dem 01.02.2018 den Zugang verwehren, kann es notwendig werden, dass jede/r Mieter/-in, für den Zugang zur Wohnung, eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Dortmund beantragen muss.
Der Mieterverein Dortmund empfiehlt hierfür folgende Schritte – bitte nehmen Sie unbedingt einen Zeugen, z.B. Nachbarn mit:
Wir empfehlen ergänzend den Stromversorgungsvertrag mit DEW21 für Ihre Wohnung auf eigene Kosten wieder aufzunehmen (Formular), um die Verfügungsgewalt über die Stromversorgung sicherzustellen.
INTOWN will Hannibal 2 stilllegen - Mieterverein befürchtet Ruine Hannibal 2 und fordert Fortführung der bisherigen Zugangsregelung + Beheizung des Gebäudes
INTOWN hat gegenüber dem Mieterverein Dortmund und der Stadt Dortmund mitgeteilt, die Wohnanlage Hannibal 2 am 15.02.2018 stillzulegen. „Stilllegung heißt, dass das Gebäude von sämtlichen Medien getrennt wird und es keine Zutrittsmöglichkeit für Mieter geben wird.“ Die Stadt Dortmund hat heute in der aktuellen Freitagsinfo über dieses geplante Stilllegungsdatum informiert. Nach diesem Datum soll kein Betreten der Wohnung und auch keine Umzüge mehr möglich sein.
Nach Kenntnisstand des Mietervereins Dortmund am 19.01.2018 10 Uhr, ist bisher keine Information der Firma INTOWN an die Mieter zu einer beabsichtigten Stilllegung an die Mieterinnen und Mieter erfolgt.
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. hat INTOWN am 16.01.2018 mitgeteilt, dass für Mieter des Hannibal 2 mit bestehendem Mieterverhältnis allgemein ein Recht auf Zugang zur eigenen Wohnung besteht und durch INTOWN zu beachten ist. Konkret die Wohnung zur Aufbewahrung von Möbeln und Eigentum genutzt werden kann (was insbesondere für Mieter, die noch bei Verwandten oder Freunden wohnen von großer praktischer Bedeutung ist). Hieraus folgt mietrechtlich, dass INTOWN den Zugang zu ermöglichen hat. Konkret bedeutet dies auch, dass INTOWN verpflichtet ist die Flurbeleuchtung und den Fahrstuhlbetrieb sicher zu stellen, sowie den Mietern die Möglichkeit geben müssen, auf jeweils eigene Kosten, die Stromversorgung der Wohnung zu sichern. Zudem ist der Mieterverein Dortmund der Rechtsauffassung, dass auch der Betrieb der Heizungsanlage (seit dem 31.12.2017 außer Betrieb) zu gewährleisten ist, um Schäden an der angemieteten Wohnung und dem Eigentum der Mieter auszuschließen.
Sollte INTOWN diesen Zugang nicht bis zum 22.01.2018, 16 Uhr verbindlich zusichern, wird der Mieterverein Mieterinnen und Mieter unterstützen den Zugang mittels einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Dortmund durchzusetzen.
INTOWN hat zudem dem Mieterverein Dortmund mitgeteilt, dass das Gebäude Hannibal 2 in allen Teilen der Genehmigungslage zum Zeitpunkt der Errichtung entspräche, welche Bestandskraft hätte. Zudem wird auf den laufenden Rechtsstreit mit der Stadt Dortmund verwiesen. INTOWN scheint daher aktuell keinerlei Baumaßnahmen durchführen zu wollen, um das Gebäude wieder Instand zusetzen. Nach Auskunft der Stadt Dortmund liegt seit dem 12. Januar 2018 die Klagebegründung von INTOWN und das Brandschutzgutachten vor.
Für den Mittwoch, den 31.01.2018, 18 Uhr (Ort: DASA angefragt) ist eine Mieterversammlung des Mietervereins geplant. INTOWN wurde hierzu eingeladen. Stadtrat Ludger Wilde hat seine Teilnahme zugesagt. Den betroffenen Mieterinnen und Mietern empfiehlt der Mieterverein Dortmund zunächst diese Versammlung am 31.01.2018 abzuwarten.
Am Montag, den 23.10.2017 übergibt die Stadt Dortmund die Schlüsselgewalt für den Hannibal wieder an INTOWN. Dann ist wieder INTOWN Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter (Tel. INTOWN: Hotline: 030-27 00 04 63 02). Ob INTOWN den Zugang,wie bisher gewährleistet, macht vielen Mietern große Sorgen. Der Mieterveein Dortmund hat Schritte eingleleitet, um im Zweifelsfall ab Montag den Zugang auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 20.10.2017 "Hannibal II - Mieterverein Dortmund in Sorge über Zugänglichkeit der Wohnungen ab der kommenden Woche"
Wir haben alle uns vorliegenden, neuen Informationen auf dieser Seite eingearbeitet. Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:
Da die Stadt Dortmund die Räumung wegen akuter Gefahr für Leib und Leben angeordnet hat, ist die Eigentümerin der Wohnanlage, die Lütticher 49 Properties GmbH (über Ihre Hausberwaltung Intown Property Management GmbH) gegenüber den Mieterinnen und Mietern schadensersatzpflichtig. Mieter haben jedoch eine Pflicht den Schaden gering zu halten.
Ja, ab dem Tag der Räumung bis zum Datum des möglichen Wiederbezuges sind keine Mietzahlungen mehr zu leisten. Selbstzahler sollten evtl. Daueraufträge aussetzen, damit die Oktobermiete nicht mehr gezahlt wird. Wird über eine SEPA-Lastschrift gezahlt (Abbuchung durch den Vermieter), sollte das Lastschriftmandat umgehend beim Vermieter widerrufen werden (siehe unten). Lastschriften des Vermieters können jedoch auch nachträglich durch den Mieter bei der Bank zurückgebucht werden, z.B. wenn der Vermieter trotz Widerruf die Miete abbucht.
Es müssen die Fallgruppen Selbstzahler (Überweisung + Dauerauftrag) und Lastschrift (SEPA-Lastschrift) unterschieden werden.
Selbstzahler können die Septembermiete leider nicht zurückbuchen, da es sich sich um Zahlungen im eigenen Auftrag handelt.
Bucht der Vermieter über eine SEPA-Lastschrift die Miete ab, empfehlen wir die September-Miete bei der Bank zurückzubuchen. Ab dem 21.09.2017 (Tag der Räumung) ist bis zum Wiederbezug der Wohnung keine Miete zu zahlen. Die Mietzahlung der ersten drei September-Wochen sollte für die Verrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Vermieter oder Sonderausgaben im Zuge der Räumung (z.B. Fahrt- oder Unterkunftskosten) genutzt werden.
Der Vermieter muss über die Mietminderung und Verrechnung und Umbuchung schriftlich informiert werden.
Für Vereinsmitglieder übernimmt der Mieterverein Dortmund den Schriftverkehr mit dem Vermieter und die rechtliche Beratung im Einzelfall.
Betroffene Mieter sollen sich kurzfristig beim Mieterverein melden - am besten per E-Mail an: info@mieterverein-dortmund.de oder auch telefonisch unter bei unser zuständigen Rechtsberaterin Rechtsanwältin Silke Schwarz (Sprechzeiten und Rufnummer).
Alle anderen Mieter können das Musterschreiben "Mietminderung" (pdf) verwenden.
Vereinsmitglieder schicken uns bitte eine E-Mail oder Brief mit allen Sonderausgaben, die durch die Räumung bedingt sind und fügen Belege (Quittungen, Kontoauszüge) in Kopie bei. Hierzu zählen beispielsweise Unterkunftskosten, Fahrtkosten, Kosten für Internet-/Festnetzanschluss. Außerdem benötigen wir noch Ihre Bankverbindung.
Für zu erwartenden Kosten im Oktober können Sie auch eine Vorschusszahlung verlangen. Erläutern Sie bitte pausibel (z.B. mit Angeboten, Verweis auf bereits getätigte Ausgaben), in welcher Höhe Sie einen Vorschuss für den Monat Oktober benötigen.
Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular!
Wir werden dann unter Setzung einer Frist INTOWN anschreiben und um Auszahlung bitte. Dieses Schreiben erhalten Sie dann in Kopie.
Prüfen Sie nach Ablauf der Frist Ihr Bankkonto und informieren Sie uns über die erfolgte bzw. ausgebliebene Zahlung.
Zahlt INTOWN nicht, müssen wir gerichtliche Schritte prüfen, um die Schadensersatzforderungen einzuklagen.
Aus der Räumung ergibt sich in der Regel kein Sonderkündigungsrecht bei den jeweiligen Anbietern. Mieter können jedoch das folgende Musterschreiben verwenden, um aus Kulanz fristlos und hilfsweise ordentlich zu kündigen.
Muster-Schreiben "Kündigung Drittanbieter" (pdf)
Die Kündigung des Stromliefervertrages kann erst erfolgen, wenn auch die Wohnung gekündigt ist. Es kann jedoch die Senkung des monatlichen Antrages beantragt werden. DEW21 setzt den monatlichen Abschlag für Strom auf Anfrage auf 10 Euro monatlich herab.
Muster-Schreiben "Senkung Strom-Abschlag" (pdf)
Die Kostenübernahme ist für eine vorübergehende Unterbringung für Leistungsbezieher/-innen durch das Sozialamt bzw. Jobcenter möglich.
Hierfür reicht eine formlosen Bestätigung des "Gastgebers" aus, die beim Sozialamt bzw. Jobcenters eingereicht wird
Für Fragen der Unterbringung, z.B. Notfallwohnungen der Stadt Dortmund ist das Sozialamt der Stadt Dortmund zuständig. Bitte Kontaktieren Sie das neue "Beratungszentrum Hannibal 2".
Das Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund (Wohnungsamt) vermittelt von Vermietern gemeldete frei finanzierte Wohnungen, aber auch öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) . Hierfür ist eine Antragstellung beim Wohnungsamt notwendig. Formulare, Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie hier.
Anlaufstelle Wohnraumversorgung
Wir empfehlen allen betroffenen Mietern sich auch beim Wohnungsamt zu melden.
Ist ein neuer Mietvertrag für eine neue, dauerhafte Wohnung unterschrieben worden, muss das Mietverhältnis im Hannibal Dorstfeld gekündigt werden, soweit eine Rückkehr in den Hannibal nicht vorgesehen ist. Andernfalls läuft der Mietvertrag weiter. Ist die Wohnung wieder bewohnbar, würden wieder Mietzahlungen fällig und können zur Kostenfalle werden.
Die Kündigung kann wegen der Unbewohnbarkeit fristlos erfolgen.
Vereinsmitglieder können sich hierfür an unsere Rechtsberatung wenden.
Für die Kündigung kann das Musterschreiben "Fristlose Kündigung Mietvertrag" (pdf) verwendet werden
ALLE Mieterinnen und Mieter können auf Antrag ein zinsloses Darlehn für eine Mietkaution oder einen Genossenschaftsanteil erhalten. Auch Transport- und Renovierungskosten für den Umzug werden im Rahmen der Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft übernommen. Bei Umzügen reicht die Vorlage eines (nachvollziehbaren) Kostenvoranschlages aus. Im Einzelfall können bei besonderen Bedarfen weitergehende Leistungen bewilligt werden (z.B. bei Krankheit oder Behinderung).
ALLE Mieterinnen und Mieter können das neue "Beratungszentrum Hannibal 2" (VHS in Dorstfeld, Oberbank 1) nutzen. Ansprechpartner/-innen des Sozialamtes und des Jobcenters stehen hier für die Anliegen der Mieter zur Verfügung.
Terminvereinbarungen für Umzüge unter der Rufnummer 0152 / 22 51 83 73
von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.30 Uhr + Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich.
Ja, INTOWN ist verpflichtet Ihnen die Kaution gemäß den mietrechtlichen Vorschriften zurückzuzahlen. Beachten Sie hierzu unseren kostenfreien Ratgeber Kaution.
Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 27.10.2017