26. Februar 2018 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik, Hannibal Dorstfeld)

Hannibal 2 - INTOWN muss Sanierungsankündigung konkretisieren + Zugangsfrage für Mieter weiter ungeklärt

Am 21.09.2017 wurde die Wohnanlage Hannibal II in Dortmund-Dorstfeld (Vogelpothsweg 12 bis 26) wegen "unabweislicher Brandschutzmängel" kurzfristig geräumt wird. Aktuelle Informationen und Hinweise gibt es auf dieser Seite.

 

UPDATE 26.02.2018

Pressemitteilung des Mietervereins vom 26.02.2018

Hannibal 2:  INTOWN muss Sanierungsankündigung konkretisieren + Zugangsfrage für Mieter weiter ungeklärt 

Ende vergangener Woche kündigte INTOWN-Geschäftsführer Sascha Hettrich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die Sanierung des Hannibal 2 bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 an. Bereits im Sommer 2018 solle die Baugenehmigung eingereicht werden. 200 Mietverhältnisse würden noch bestehen. Die Wohnungen der Wohnanlage müssen für die Sanierung jedoch leer sein. 

„Wir würden dieser Sanierungsankündigung gerne Glauben schenken. Doch dafür fehlen uns aktuell die Anhaltspunkte. Die entscheidenden Fragen bleiben offen. Welche Maßnahmen sollen am Gebäude und in den Wohnungen genau durchgeführt werden, wo doch bis vor einer Woche der Sanierungsbedarf beim Thema Brandschutz verneint wurde? Warum müssen die Wohnungen für die Sanierung angeblich leer sein? INTOWN muss umgehend ein Sanierungskonzept vorlegen. Da die Bauzeit mit 12 Monaten bereits abgeschätzt werden kann, müssen entsprechende Planungen bereits vorliegen.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Die Stellungnahme von Intown gegenüber der dpa  kann zudem den missverständlichen Eindruck erwecken, als würden die –  laut INTOWN noch bestehenden – 200 Mietverhältnisse ein Hindernis für die Sanierung darstellen. „Die Mietverträge bleiben weiterhin gültig. Instandsetzungs- oder gar Modernisierungsarbeiten sind mietrechtlich kein Kündigungsgrund auf Seiten des Vermieters.“, stellte  Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest.

INTOWN verweist auf laufende Gespräche mit den Mietern. „Noch sind Mieter auf die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Dortmund angewiesen, um Zugang zu Ihrer Wohnung zu erhalten. Aktuell haben sechs uns bekannte Mieter Ihr Zutrittsrecht beim AG Dortmund durchsetzen können. Hierfür gelten dann, wie in der dpa-Berichterstattung dargestellt, geänderte Auflagen der Stadt Dortmund, u.a. der Wegfall der Brandwache durch die Feuerwehr. Dies bedeutet jedoch keine Lösung der Zugangsfrage.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

UPDATE 20.02.2018

Pressemitteilung des Mietervereins vom 20.02.2018

Gravierende Brandschutzmängel im Hannibal 2 – Mieterverein Dortmund fordert Bauministerin Ina Scharrenbach auf, Wohnungs-TÜV für Hochhäuser in NRW einzuführen

Auch Monate nach Räumung des Hannibal 2 können viele der betroffenen Mieterinnen und Mieter die Gründe hierfür nur schwer nachzuvollziehen, da von Seiten der Stadt Dortmund keine detaillierte Zusammenstellung der Brandschutzmängel veröffentlicht wurde. Intown als Bevollmächtigte der Lütticher 49 Properties GmbH weist die Räumung als unrechtmäßig zurück. Das Gebäude entspräche baulich der Genehmigungslage.

In der Nutzungsuntersagung der Stadt Dortmund an die Eigentümerin vom 11.10.2017 sind die gravierenden Brandschutzmängel im Hannibal 2 sowie die Konsequenzen im Falle eines Brandes ausführlich dargestellt. Diese Nutzungsuntersagung ist Teil der gerichtlichen Verfahren der Mieter, die beim Amtsgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Daher sind nun auch dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. die Inhalte der Nutzungsuntersagung bekannt.

„Die Vielzahl der Verstöße beim Brandschutz im Gebäude ist erschreckend. Im Falle eines Brandes hätten selbst die Sicherheitstreppenräume und damit der Fluchtweg verrauchen können. Die dortigen Steigleitungen für Löschwasser seien nicht funktionsfähig. Über die schon bekannten Brandschutzmängeln an den kombinierten Lüftungs- und Versorgungsschächten könnte sich Rauch im Brandfall auch über die Aufzugsschächte und nicht genehmigte, vertikale Durchbrüche zwischen den Technikräumen über die Etagen ausbreiten. Wie Intown zu der Bewertung kommt, im Bereich Brandschutz gäbe es keinen Handlungsbedarf, erschließt sich uns nicht.“, kommentierte Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund die bauliche Situation im Hannibal 2.

Mieterverein fordert Wohnungs-TÜV

Die Mieterinnen und Mieter fragen sich, wie es so weit kommen konnte? Hier rücken die baurechtlichen Vorschriften des Landes NRW in den Fokus. Demnach muss bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes ein Brandschutzkonzept vorgelegt und durch die örtliche Behörde genehmigt werden. Führt ein Eigentümer Umbauten durch, die das Brandschutzkonzept berühren, müssten wiederum entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Brandschauen der Feuerwehr bei Hochhäusern betreffen nur öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes, aber anscheinend nicht die Einhaltung des jeweils aktuell gültigen Brandschutzkonzeptes. 

„Die Entdeckung schwerwiegender Brandschutzmängel darf nicht dem Zufall überlassen werden. Offensichtlich reichen die bisherigen landesrechtlichen Vorschriften nicht aus. Daher haben wir heute NRW-Bauministerium Ina Scharrenbach in einem Brief aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen für den Brandschutz in Wohnhäusern zu erneuern. Wir haben der Ministerin die Einrichtung einer Expertengruppe vorgeschlagen. Es braucht einen „Wohnungs-TÜV“ für Hochhäuser und große Wohnanlagen, um Instandhaltungsstau und Brandschutzmängel zu vermeiden und zu beseitigen. Die Einhaltung der genehmigten Brandschutzkonzepte eine Gebäudes müssen Gegenstand der Überprüfungen durch die Behörden werden, um die Sicherheit für die Bewohner zu gewährleisten und kurzfristige Räumungen von hunderten Wohnungen wie im Hannibal 2 zu vermeiden.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

 

UPDATE 08.02.2018

Wie bekannt sind heute zwei Anträge von Hannibal2-Mietern auf Gewährung des weiteren Zuganges ab dem 01.02.2018 verhandelt worden. Die Intown-Anwälte hatten nun die Möglichkeit ihre Rechtsauffassung darzulegen.

Nach längerer streitiger Verhandlung haben beide zuständigen Richter das weitere Zugangsrecht der Mieter (bei bestehendem Mietvertrag) bestätigt und die gestellten Anträge weitestgehend so erlassen, wie beantragt (Verfahren AG DO 433 C 631/18 und 416 C 727/18).

Konkret bedeutet dies, dass in beiden Fällen die entsprechenden Mieterinnen und Mieter berechtigt sind,

  • dreimal die Woche bis zu 30 Minuten ihre Wohnung zu betreten, um Gegenstände und Dokumente aus der Wohnung herauszuholen.
  •  In beiden Fällen darf die Stromzufuhr zur Wohnung nicht unterbrochen werden.

Im zweiten Fall betraf das Verfahren auch den PKW-Einstellplatz in der  Tiefgarage.

  • Auch dort muss die Stromzufuhr aufrecht erhalten werden. Dem betroffenen Mieter muss auch Zugang zur Tiefgarage gewährt werden, um seinen PKW herauszuholen.

Die Richter haben sich in ihren Beschlüssen an den Verfügungen der Stadt Dortmund orientiert, die den Zugang der Mieter mit Begleitung bei entsprechenden Anlässen für weiterhin zulässig festgelegt hatte. Dem entsprach dann ja auch die Zugangsregelung ab dem 22.09.2017 bis zum 31.01.2018.

Der Versuch, auf Hinweis des Gerichts  eine vergleichsweise Regelung für die kommenden Monate zu suchen, ist während der Verhandlung  an den Intown-Verantwortlichen gescheitert.

"Wir freuen uns für die Hannibal 2-Mieter, dass zwei weitere Gerichtsentscheidungen zugunsten der Mieter vorliegen.", kommentiert Rainer Stücker die heutigen Entscheidungen. "Die Rechtsauffassung beim Amtsgericht Dortmund dürfte damit klar sein. Auch weiteren Anträgen anderer Mieter würde dann stattgegeben werden."

Soweit die Entscheidungen schriftlich vorliegen, werden wir sie zur Verfügung stellen. Abzuwarten bleibt die Reaktion von Intown. "Wir erwarten, dass nun eine neue Zugangsregelung für alle Mieter erfolgt!", stellt Rainer Stücker fest. "Ansonsten folgen weitere Anträge bei Gericht!"

UPDATE 01.02.2018

Die Eigentümerin des Hannibal 2, die Lütticher 49 Properties GmbH, hat vor 1,5 Wochen darüber informiert, dass der tägliche Zugang zum Hannibal 2 bereits Ende Januar 2018 eingestellt werden soll. Bis zur endgültigen Stilllegung, soll der Zugang nur noch nach vorheriger Anmeldung bis zum 15.02.2018 möglich sein. Ab dem 16.02.2018 soll das Gebäude verschlossen und bauwerksgesichert werden. Eine Betretung des Gebäudes wäre dann nicht mehr möglich 

Der Mieterverein Dortmund hat bis zum 31.01.2018 für drei Mieter jeweils eine einstweilige Verfügung beim AG Dortmund beantragt, um den Zugang und die Stromversorgung zum Gebäude zu sichern und eine Stilllegung abzuwenden: 

1. Verfahren, Mieter Haus 22. Beantragung am Fr. 26.01.2018; das Gericht hat einen Verhandlungstermin am 08.02.2018 um 11 Uhr festgesetzt und keine Verfügung erlassen

2. Verfahren, Mieter Haus 18; Beantragung am Di, 31.01.2018. Erlass einer einstweiligen Verfügung, die den betreffenden Mietern den Zugang an zwei Tagen die Woche zusichert

3. Verfahren, Mieter Haus 16, Beantragung am 31.01.2018, Entscheidung des AG Dortmund lag bei Druck dieses Informationsblattes noch nicht vor

Der Mieterverein Dortmund strebt an bis zum 15.02.2018 für jedes Haus der Wohnanlage Vogelpothsweg 12 bis 16 mindestens eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Stilllegung des Gebäudes abzuwenden.

Sollte INTOWN keine Verlängerung der bisherigen Zugangsregelung zusichern und Mietern ab dem 01.02.2018 den Zugang verwehren, kann es notwendig werden, dass jede/r Mieter/-in, für den Zugang zur Wohnung, eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Dortmund beantragen muss. 

Der Mieterverein Dortmund empfiehlt hierfür folgende Schritte – bitte nehmen Sie unbedingt einen Zeugen, z.B. Nachbarn mit:

  1. Versuchen Sie ab dem 01.02.2018 am Hannibal 2 Zugang zum Gebäude durch INTOWN bekommen.
  2. Wird Ihnen der Zugang verwehrt, fahren Sie zur INTOWN-Niederlassung am Königswall 1 in Dortmund und beantragen dort mündlich Zugang zum Gebäude.
  3. Wird Ihnen der Zugang verwehrt und an einer Stilllegung des Gebäudes am 16.02. festgehalten, kommen Sie direkt zum Mieterverein Dortmund in die Kampstr. 4., 44137 Dortmund (Öffnungszeiten Mo bis Do 08:30 bis 18 Uhr; Fr 08:30 bis 14 Uhr) Falls Sie durch einen anderen Verein / Anwalt vertreten werden, melden Sie sich bitte trotzdem umgehend bei uns, damit wir nur uns vorliegende zusätzlich Informationen Ihren Anwälten zur Verfügung stellen können.
  4. Dann werden die weiteren Schritte für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung besprochen. Bitte beachten Sie: 
  • Bringen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag aus dem Hannibal 2 und das Schreiben Ihres Vermieters zur Stilllegung des Hannibal 2 mit
  • Für den Antrag sind die Unterschriften aller Personen aus dem Mietvertrag notwendig! 

Wir empfehlen ergänzend den Stromversorgungsvertrag mit DEW21 für Ihre Wohnung auf eigene Kosten wieder aufzunehmen (Formular), um die Verfügungsgewalt über die Stromversorgung sicherzustellen.

UPDATE 23.01.2018

  • Die Mieterversammlung des Mietervereins findet am Mittwoch, den 31.01.2018, 18 Uhr in der DASA statt. Stadtrat Ludger Wilde, Stadt Dortmund, hat seine Teilnahme zugesagt.
  • INTOWN hat die durch den Mieterverein gesetzte Frist zur Rückmeldung verstreichen lassen (siehe Meldung vom 19.01.2018). Daher wird der Mieterverein Dortmund nun beim Amtsgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung zur Aufrechterhaltung des Zugangs zum Gebäude beantragen. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle informieren.
  • Einige Mieter haben Ende vergangener Woche ein Schreiben der Firma INTOWN erhalten, dass der tägliche Zugang bereits Ende Januar eingestellt werden soll. Bis zur endgültigen Stillegung, soll der Zugang nur noch nach vorheriger Anmeldung bis zum 15.02.2018 möglich sein. Wir empfehlen generell die Mieterversammlung am 31.01.2018 abzuwarten, jedoch vorsorglich wichtige Dokumente bis zum 31.01.2018 aus den Wohnungen zu holen.

 

UPDATE 19.01.2018

INTOWN will Hannibal 2 stilllegen - Mieterverein befürchtet Ruine Hannibal 2 und fordert Fortführung der bisherigen Zugangsregelung + Beheizung des Gebäudes

INTOWN hat gegenüber dem Mieterverein Dortmund und der Stadt Dortmund mitgeteilt, die Wohnanlage Hannibal 2 am 15.02.2018 stillzulegen. „Stilllegung heißt, dass das Gebäude von sämtlichen Medien getrennt wird und es keine Zutrittsmöglichkeit für Mieter geben wird.“ Die Stadt Dortmund hat heute in der aktuellen Freitagsinfo über dieses geplante Stilllegungsdatum informiert. Nach diesem Datum soll kein Betreten der Wohnung und auch keine Umzüge mehr möglich sein. 

Nach Kenntnisstand des Mietervereins Dortmund am 19.01.2018 10 Uhr, ist bisher keine Information der Firma INTOWN an die Mieter zu einer beabsichtigten Stilllegung an die  Mieterinnen und Mieter erfolgt. 

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. hat INTOWN am 16.01.2018 mitgeteilt, dass für Mieter des Hannibal 2 mit bestehendem Mieterverhältnis allgemein ein Recht auf Zugang zur eigenen Wohnung besteht und durch INTOWN zu beachten ist. Konkret die Wohnung zur Aufbewahrung von Möbeln und Eigentum genutzt werden kann (was insbesondere für Mieter, die noch bei Verwandten oder Freunden wohnen von großer praktischer Bedeutung ist). Hieraus folgt mietrechtlich, dass INTOWN den Zugang zu ermöglichen hat. Konkret bedeutet dies auch, dass INTOWN verpflichtet ist die Flurbeleuchtung und den Fahrstuhlbetrieb sicher zu stellen, sowie den Mietern die Möglichkeit geben müssen, auf jeweils eigene Kosten, die Stromversorgung der Wohnung zu sichern. Zudem ist der Mieterverein Dortmund der Rechtsauffassung, dass auch der Betrieb der Heizungsanlage (seit dem 31.12.2017 außer Betrieb) zu gewährleisten ist, um Schäden an der angemieteten Wohnung und dem Eigentum der Mieter auszuschließen. 

Sollte INTOWN diesen Zugang nicht bis zum 22.01.2018, 16 Uhr verbindlich zusichern, wird der Mieterverein Mieterinnen und Mieter unterstützen den Zugang mittels einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Dortmund durchzusetzen. 

INTOWN hat zudem dem Mieterverein Dortmund mitgeteilt, dass das Gebäude Hannibal 2 in allen Teilen der Genehmigungslage zum Zeitpunkt der Errichtung entspräche, welche Bestandskraft hätte. Zudem wird auf den laufenden Rechtsstreit mit der Stadt Dortmund verwiesen. INTOWN scheint daher aktuell keinerlei Baumaßnahmen durchführen zu wollen, um das Gebäude wieder Instand zusetzen. Nach Auskunft der Stadt Dortmund liegt seit dem 12. Januar 2018 die Klagebegründung von INTOWN und das Brandschutzgutachten vor.

Für den Mittwoch, den 31.01.2018, 18 Uhr (Ort: DASA angefragt) ist eine Mieterversammlung des Mietervereins geplant. INTOWN wurde hierzu eingeladen. Stadtrat Ludger Wilde hat seine Teilnahme zugesagt. Den betroffenen Mieterinnen und Mietern empfiehlt der Mieterverein Dortmund zunächst diese Versammlung am 31.01.2018 abzuwarten.

UPDATE 20.12.2017 

  • Zugangsregelung:
    • Die Stadt Dortmund hat mit Bezugnahme auf eine Mitteilung von INTOWN folgende Information zum Zugang des Gebäudes vom 24.12.2017 bis zum 01.01.2018 mitgeteilt (siehe Freitagsinfo vom 15.12.2017):
      "Die Firma „Intown“ hat mitgeteilt, dass der Gebäudekomplex Hannibal vom 24. Dezember 2017 bis 01. Januar 2018 geschlossen bleibt. Der Zugang zum Gebäude ist in dieser Zeit nicht möglich. Ab dem 02. Januar 2018 wird der kurzzeitige Zugang für die Mieter wieder angeboten. Die weiteren Zutrittsregelungen für das Gebäude erfragen Sie bitte bei Intown."
    • Nach Rückfrage bei INTOWN sollen sich Mieter, die während des oben genannten Zeitraum in ihre Wohnung müssen, umgehend bei INTOWN melden, um einen Zugangstermin zu vereinbaren. Bis Freitag. 23.12.2017 ist das INTOWN-Büro noch besetzt. Umzüge seien laut INTOWn für den Zeitraum nicht angemeldet. Hier gilt generell die bisherige Regelung, dass diese zuvor mit INTOWn abgestimmt werden müssen. Bei Bedarf steht für Mitglieder des Mietervereins Rechtsanwältin Silke Schwarz in der Telefonberatung für Fragen zur Verfügung.

  • Stromversorgung für Kunden von DEW21
    • DEW21 hatte im November 2017 seinen Kunden im Hannibal 2 die Zusendung einer Schlussrechnung angekündigt. Inwieweit anschließend die Stromversorgung sichergestellt wird, blieb unklar. Nach Rücksprache mit DEW 21 werden die Mieter nun auswählen können, ob Sie den Stromliefervertrag mit DEW 21 gegen  monatliche Abschlagszahlung von voraussichtlich ca. 10 Euro aufrecht erhalten wollen oder ob das Vertragsverhältnis aufhoben werden soll. Die Fortsetzung des Stromliefervertrages ist für die Mieter wichtig, die die Verfügungsgewalt über die Stromversorgung für die Zeit der Unbewohnbarkeit des Gebäudes sicherstellen möchten. 

  • Wasserversorgung
    • "Nach Mitteilung von „Intown“ wird die Wasserversorgung abgestellt. Vorsichtshalber wird darauf hingewiesen, dass das Wasser keine Trinkwasserqualität mehr hat." (Quelle: Freitagsinfo der Stadt Dortmund vom 15.12.2017. Wir bemühen uns um eine Klärung der Hintergründe mit dem Ziel, eine Sperrung der Wasserversorgung abzuwenden.

  • Warnung vor Aufhebungsvereinbarungen: Wir raten weiterhin keine Aufhebungsvereinbarungen von INTOWN zu unterzeichnen , da Regelungen zum Nachteil der Mieter zu befürchten sind (u.a. Verzicht auf Schadensersatzforderungen. Mieter, die überlegen, ihr Mietverhältnis zu beenden, empfehlen wir, sich rechtlich durch die Rechtsberatung des Mietervereins beraten zu lassen.

 

UPDATE 27.10.2017

  • NEU: An den Feiertagen (31.10.2017 und 01.11.2017) ist der Zutritt ebenfalls von 8.00 bis 18 Uhr möglich. Nach den der Stadt Dortmund von Intown vorliegenden Informationen hat "Intown" folgende Regelung zum Zugang in das Gebäude getroffen:
    • Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr
    • Freitag und Samstag jeweils von 8.00 bis 22.00 Uhr
    • Sonntag von 8.00 bis 20.00 Uhr

  • Aus hygienischen Gründen besteht die Verpflichtung, dass die Wasserversorgung kurzfristig abgestellt wird. Vorsichtshalber weist die Stadt Dortmund darauf hingewiesen, dass das Wasser keine Trinkwasserqualität mehr hat.

UPDATE 26.10.2017

  • Am 23.10.2017 wurde die Schlüsselgewalt für das Gebäude von der Stadt Dortmund wieder an INTOWN übergeben (Link zum Artikel der Nordstadtblogger). Damit ist INTOWN nun der Ansprechpartner für das Betreten der Wohnung und Umzüge im Rahmen der bisherigen Regelungen (inkl. Postabholung). Der Übergang lief nicht ganz reibungslos, da zunächst keine Brandwachen durch INTOWN bereitgestellt wurden.
  • Nach den der Stadt Dortmund von Intown vorliegenden Informationen hat "Intown" folgende Regelung zum Zutritt des Geäudes getroffen:
    • Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr
    • Freitag und Samstag jeweils von 8:00 bis 22:00 Uhr
    • Sonntag von 8:00 bis 20:00 Uhr
    • An den Feiertagen ist der Zutritt nicht möglich.
    • Umzüge sind nachvorheriger Terminvereinbarung bei INTOWn möglich (030-27 00 04 63 02 bzw. Intown-Container vor Ort)

  • Sollte es Probleme beim Zugang geben, bitten wir um Rückmeldung an info@mieterverein-dortmund.de
  • Warnung vor Aufhebungsvereinbarungen: Wir raten weiterhin keine Aufhebungsvereinbarungen von INTOWN zu unterzeichnen, da Regelungen zum Nachteil der Mieter zu befürchten sind (u.a. Verzicht auf Schadensersatzforderungen)
  • Zum Thema Wohnungssuche empfehlen wir weiterhin sich unbedingt beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung zu melden. Die Zahl der verfügbaren Wohnungen konnte erheblich erhöht werden.
  • Die Mieterinitiative Hannibal 2 plant für Samstag, 28.10.2017 15 Uhr eine Demonstratation mit Start links vom Eingang des NH Hotel in der Nähe des Dortmunder HBFs (Infos im Kommentar unter diesem Artikel der Nordstadtblogger)

UPDATE 20.10.2017

  • Am Montag, den 23.10.2017 übergibt die Stadt Dortmund die Schlüsselgewalt für den Hannibal wieder an INTOWN.  Dann ist wieder INTOWN Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter (Tel. INTOWN: Hotline: 030-27 00 04 63 02). Ob INTOWN den Zugang,wie bisher gewährleistet, macht vielen Mietern große Sorgen. Der Mieterveein Dortmund hat Schritte eingleleitet, um im Zweifelsfall ab Montag den Zugang auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 20.10.2017 "Hannibal II - Mieterverein Dortmund in Sorge über Zugänglichkeit der Wohnungen ab der kommenden Woche"

  • Dei Stadt Dortmund hat für Montag, 23.10.2017 eine Pressekonferenz angekündigt
  • Eine Dokumentation der dritten Informationsveranstaltung der Stadt Dortmund vom 16.10.2017 finden Sie hier (pdf).
  • Auf dieser Informationsverantaltung hat Stadtrat Ludger Wilde aus einem Telefonat mit INTWON berichtet, dass die Behebung der Brandschutzmängel bis zum Wiedereinzug nach Einschätzung mindestens zwei Jahre dauern würde. Die Stadt Dortmund hält diese Schätzung nach denen der Stadt Dortmund vorliegenden Informationen  für plausibel. Am Folgetag (17.10.2017) reagierte INTOWN mit einer Pressemeldung und verwies darauf, dass keine Einschätzung von Seiten INTOWNS des neuen Brandschutzgutachtens erfolgt sei und kein Zeitraum durch INTOWN genannt worden wäre. Aus Sicht des Mietervereins ein Verwirrspiel für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.
  • Die Stadt Dortmund informiert seit heute über zweiwöchentliche "Freitagsinfos". Die erste Ausgabe ist heute erschienen.Sie können sich hier für den Bezug per E-Mail oder Post anmelden: hannibal@dortmund.de
  • Die Stadt Dortmund hat die Seite www.hannibal.dortmund.de umfangreich ergänzt, insbesondere mit einer Unterseite zu Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
  • Zum Hintergrund der Räumung des Hannibal 2 empfehlen wir die sehr gute Reportage der Ruhr-Nachrichten: "Schacht matt im Hannibal - Die Geschichte einer beispiellosen Vertreibung von 753 Menschen aus ihren Wohnungen im Herbst 2017"
  • Aufhebungsvereinbarungen zum Mietvertrag von INTOWN: Wir warnen davor, die von INTOWN angeboteten Aufhebungsvereinbarungen ohne vorherige rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Dem Mieterverein liegt bisher keine Vereinnbarung vor, die mündlichen Berichte über Gespräche mit INTOWN lassen jedoch nachteilige Regelungen für Mieterinnen und Mieter befürchten. Für eine Kündigung des Mieterverhältnisses (soweit von Ihnen gewünscht) können Sie das unten verfügbare Muster nutzen.
  • Zum Thema Wohnungssuche empfehlen wir weiterhin sich unbedingt beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung zu melden:


UPDATE 11.10.2017 

  • Die 3. Informationsveranstaltung der Stadt Dortmund wird am Montag, 16. Oktober 2017 um 16:30 Uhr in der DASA (Stahlhalle, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund)stattfinden
  • Präsentation der Stadtverwaltung Dortmund zur 2. Infoveranstaltung am 09.10.2017 (pdf)
  • Das neue "Beratungszentrum Hannibal 2" ist auch Anlaufstelle für Fragen der Unterbringung, u.a. durch die Stadt Dortmund angemietete und das Sozialamt vergebene Notfallwohnungen.
  • Im "Beratungszentrum Hannibal 2" beraten auch Mitarbeiter/-innen des Job-Centers. Wir empfehlen allen Leistungsbezieher/-innen das neue Beratungszentrum zu nutzen.
  • Bei Umzügen reicht die Vorlage eines (nachvollziehbaren) Kostenvoranschlages aus (siehe unten)
  • Ergänzung Ansprechpartner Besuche/ Fahrdienste Kindertagesstätten / KITA: Jugendamt der Stadt Dortmund: Koordinierungsstelle für Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt, Ostwall 64, 44122 Dortmund. Frau Hetling-Renzel unter der Tel. Nr. 50-27620

UPDATE 06.10.2017

  • Die Einladung zur 2. Infoveranstaltung der Stadt Dortmund wurde heute veröffentlicht: Montag, 09. Oktober 2017 um 16:30 Uhr in der DASA (Stahlhalle, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund)
  • Ab kommenden Montag, 9. Oktober 2017, 9:00 Uhr, wird das neue "Beratungszentrum Hannibal 2" im Zeichensaal des Creativ-Zentrums der VHS in Dorstfeld, Oberbank 1, mit mehreren Mitarbeitern seine Arbeit aufnehmen. Die Aufgaben des städtischen Infopoints am Hannibal 2 werden dorthin überführt. Die Hilfen sollen erweitert werden. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
  • Verschiedene kleinere Ergänzungen (u.a. Hotline Wohnungsamt, Telefonnummer für Umzugs-Terminvereinbarungen, Ansprechpartner Fachbereich Schule und Hinweise zum Muster-Schreiben "Kündigung")

UPDATE 04.10.2017

Wir haben alle uns vorliegenden, neuen Informationen auf dieser Seite eingearbeitet. Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:

  • Wohnungssuche: Neben den geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) vermittelt das Wohnungsamt nun auch die bei der Stadt Dortmund gemeldeten freifinanzierten Wohnungen. Mieter sollten sich daher, soweit noch nicht erfolgt, unbedingt beim Wohnungsamt melden.
  • Umzug: Die Stadt Dortmund unterstützt alle Mieterinnen und Mieter auf Antrag bei einem Umzug (u.a. zinsloses Kautionsdarlehn, Umzugshilfe, Renovierungskosten).
  • Infoveranstaltung: Die Stadt Dortmund führt am Montag, 09. Oktober 2017 um 16:30 Uhr eine Infoveranstaltung für die Hannibal-Mieter-/innen durch, in der DASA (Stahlhalle, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund)
  • Muster-Schreiben / Formulare: Wir haben Muster-Schreiben zu verschiedenen Themen ergänzt. Es stehen nun folgende Muster/Formulare zur Verfügung:
  • Vermieter: Intown bietet ab sofort Beratung im Infocontainer am Hannibal an
  • Die Stadt Dortmund hat eine zentrale E-Mail-Adresse für Fragen eingerichtet: hannibal@dortmund.de
  • Kostenübernahme vorübergehende Unterbringung für Leistungsbezieher/-innen: Für die Übernahme von Kosten für die vorübergehende Unterbringung bei Freunden, etc. reicht eine formlosen Bestätigung des "Gastgebers" aus, die beim Sozialamt bzw. Jobcenters eingereicht wird

Informations- und Beratungsangebote / #DOHannibal

  • 3. Infoveranstaltung der Stadt Dortmund am Montag, 16. Oktober 2017 um 16:30 Uhr, voraussichtlich in der DASA (Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund)
  • Präsentation der Stadtverwaltung bei der 2. Informationsveranstaltung am 09.10.2017 (pdf, 365 kB)
  • Sachstandsbericht des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund Ulrich Sierau an die Mitglieder des Stadtrates (28.09.2017) (pdf)
  • Auch der Mieterverein Dortmund teilt über seinen Twitter-Account https://twitter.com/mieterverein_do aktuelle Nachrichten (#DOHannibal) zum Stand der Dinge. Eine Anmeldung bei Twitter ist hierfür nicht erforderlich!
  • Es gibt Notunterkünfte für die Hannibal-Mieter, u.a. die Frenzel-Schule in Dortmund-Hörde
  • Aktuelle Öffnungszeiten der wichtigen Infopunkte:
  • Im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen den Mietervereinen und der Stadt Dortmund werden für Bezieher/-innen von Transferleistungen (ALGII, Grundsicherung etc.) die Kosten für die Mitgliedschaft im Mieterverein durch die Stadt Dortmund übernommen, um die rechtliche Beratung zu gewährleisten.  Mieter können sich direkt beim Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund zu den Öffnungszeiten melden.
  • INTOWN hat seit dem 04.10.2017 am Hannibal einen Infocontainer aufgestellt und eine Infohotline eingerichtet: 030-2700046302. Laut Bandansage ist diese von Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. 
  • Die Stadt Dortmund:
  • Ansprechpartner für die Eltern schulpflichtiger Kinder + Jugendlicher (Fachbereich Schule der Stadt Dortmund):
    • Mitarbeiterinnen des Bereiches Schülerbeförderung unter der Tel. 50-29712 und zur persönlichen Rücksprache im Gebäude Königswall 25-27, Zimmert 247, 2 Etage, zur Verfügung.
    • die Mitarbeiterinnen des Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) unter der Tel. 50-10747
    • Frau Pröbe unter der Tel. Nr. 50-24899
    • Herr Sack unter der Tel. Nr. 50-24696
    • Per E-Mail unter: schuelerfahrkosten@stadtdo.de

  • Ansprechpartner Besuche+ Fahrdienste Kindertagesstätten / KITA: Jugendamt der Stadt Dortmund: Koordinierungsstelle für Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt, Ostwall 64, 44122 Dortmund. Frau Hetling-Renzel unter der Tel. Nr. 50-27620

Ursache und Dauer der Unbewohnbarkeit / Betreten der Wohnungen / Post

  • Die Dauer der Unbewohnbarkeit kann derzeit nicht verlässlich vorhergesagt werden. Nach Äußerungen von INTOWn gegenüber der Stadt Dortmund sollen die Arbeiten mind, zwei Jahre andauern.
  • Ursache für die kurzfristige Räumung, sind erst am 19.09.2017 festgestellte schwerwiegende Brandschutzmängel. Insbesondere sind brennbare Materialien in den  Luftschächte des Gebäudes verbaut worden. Dieser Zustand sei erst durch bauliche Veränderungen des Eigentümers entstanden. Es sollen vom Eigentümer auch Kabel innerhalb der Luftschächte verlegt worden sein. Gefährliche Rauchgase könnten sich bei einem Brand im ganzen Gebäude ausbreiten und Brände könnten beschleunigt werden. Die Rettungswege wären auch betroffen. Weitere Informationen bietet dieser Artikel der Ruhr-Nachrichten.
  • Das Gebäude soll laut Aussagen von INTOWN rund um die Uhr durch einen Sicherheitsdienst überwacht werden
  • Der Hannibal in der Dortmunder Nordstadt (Vermieterin: LEG Wohnen) ist NICHT betroffen. Es handelt sich nicht um ein Problem diese Bautypes. Ursache der Brandschutzprobleme sind die durch den Eigentümer vorgenommenen baulichen Veränderungen am Hannibal-Dorstfeld  (s.o.)
  • Am 23.10.2017 wurde die Schlüsselgewalt für das Gebäude von der Stadt Dortmund wieder an INTOWN übergeben (Link zum Artikel der Nordstadtblogger). Damit ist INTOWN nun der Ansprechpartner für das Betreten der Wohnung und Umzüge im Rahmen der bisherigen Regelungen (inkl. Postabholung)
  • Nach den der Stadt Dortmund von Intown vorliegenden Informationen hat "Intown" folgende Regelung zum Zutritt des Geäudes getroffen:
    • Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr
    • Freitag und Samstag jeweils von 8:00 bis 22:00 Uhr
    • Sonntag von 8:00 bis 20:00 Uhr
    • Regelungen Feiertagen bitte bei INTOWn erfragen
    • Umzüge sind nachvorheriger Terminvereinbarung bei INTOWN möglich (030-27 00 04 63 02 bzw. Intown-Container vor Ort)

Mietzahlungen und Schadensersatzansprüche

Haben die Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter?

Da die Stadt Dortmund die Räumung wegen akuter Gefahr für Leib und Leben angeordnet hat, ist die Eigentümerin der Wohnanlage, die Lütticher 49 Properties GmbH (über Ihre Hausberwaltung Intown Property Management GmbH) gegenüber den Mieterinnen und Mietern schadensersatzpflichtig. Mieter haben jedoch eine Pflicht den Schaden gering zu halten.

Kann ich nun die Miete mindern?

Ja, ab dem Tag der Räumung bis zum Datum des möglichen Wiederbezuges sind keine Mietzahlungen mehr zu leisten. Selbstzahler sollten evtl. Daueraufträge aussetzen, damit die Oktobermiete nicht mehr gezahlt wird. Wird über eine SEPA-Lastschrift gezahlt (Abbuchung durch den Vermieter), sollte das Lastschriftmandat umgehend beim Vermieter widerrufen werden (siehe unten). Lastschriften des Vermieters können jedoch auch nachträglich durch den Mieter bei der Bank zurückgebucht werden, z.B. wenn der Vermieter trotz Widerruf die Miete abbucht.

Was mache ich mit der September-Miete?

Es müssen die Fallgruppen Selbstzahler (Überweisung + Dauerauftrag) und Lastschrift (SEPA-Lastschrift) unterschieden werden.

Selbstzahler können die Septembermiete leider nicht zurückbuchen, da es sich sich um Zahlungen im eigenen Auftrag handelt.

Bucht der Vermieter über eine SEPA-Lastschrift die Miete ab, empfehlen wir die September-Miete bei der Bank zurückzubuchen. Ab dem 21.09.2017 (Tag der Räumung) ist bis zum Wiederbezug der Wohnung keine Miete zu zahlen.  Die Mietzahlung der ersten drei September-Wochen sollte für die Verrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Vermieter oder Sonderausgaben im Zuge der Räumung (z.B. Fahrt- oder Unterkunftskosten) genutzt werden.

Was müssen Mieterinnen und Mieter dem Vermieter mitteilen?

Der Vermieter muss über die Mietminderung und Verrechnung und Umbuchung schriftlich informiert werden. 

Für Vereinsmitglieder übernimmt der Mieterverein Dortmund den Schriftverkehr mit dem Vermieter und die rechtliche Beratung im Einzelfall.
Betroffene Mieter sollen sich kurzfristig beim Mieterverein melden - am besten per E-Mail an: info@mieterverein-dortmund.de oder auch telefonisch unter bei unser zuständigen Rechtsberaterin Rechtsanwältin Silke Schwarz (Sprechzeiten und Rufnummer).

Alle anderen Mieter können das Musterschreiben "Mietminderung" (pdf) verwenden.

Wie kann ich Schadenersatzansprüche gegenüber Intown anmelden?

Vereinsmitglieder schicken uns bitte eine E-Mail oder Brief mit allen Sonderausgaben, die durch die Räumung bedingt sind und fügen Belege (Quittungen, Kontoauszüge) in Kopie bei. Hierzu zählen beispielsweise Unterkunftskosten, Fahrtkosten, Kosten für Internet-/Festnetzanschluss. Außerdem benötigen wir noch Ihre Bankverbindung.

Für zu erwartenden Kosten im Oktober können Sie auch eine Vorschusszahlung verlangen. Erläutern Sie bitte pausibel (z.B. mit Angeboten, Verweis auf bereits getätigte Ausgaben), in welcher Höhe Sie einen Vorschuss für den Monat Oktober benötigen.

Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular!

Wir werden dann unter Setzung einer Frist INTOWN anschreiben und um Auszahlung bitte. Dieses Schreiben erhalten Sie dann in Kopie. 

Prüfen Sie nach Ablauf der Frist Ihr Bankkonto und informieren Sie uns über die erfolgte bzw. ausgebliebene Zahlung.

Zahlt INTOWN nicht, müssen wir gerichtliche Schritte prüfen, um die Schadensersatzforderungen einzuklagen.

Was mache ich mit Kosten für Strom, Telefon, Internet, etc.?

Aus der Räumung ergibt sich in der Regel kein Sonderkündigungsrecht bei den jeweiligen Anbietern. Mieter können jedoch das folgende Musterschreiben verwenden, um aus Kulanz fristlos und hilfsweise ordentlich zu kündigen.

Muster-Schreiben "Kündigung Drittanbieter" (pdf)

Die Kündigung des Stromliefervertrages kann erst erfolgen, wenn auch die Wohnung gekündigt ist. Es kann jedoch die Senkung des monatlichen Antrages beantragt werden. DEW21 setzt den monatlichen Abschlag für Strom auf Anfrage auf 10 Euro monatlich herab.

Muster-Schreiben "Senkung Strom-Abschlag" (pdf)

Ausweichwohnung/ Neue Wohnung

Ich wohne bei Freunden. Können Mehrkosten für Strom, Wasser etc. erstattet werden?

Die Kostenübernahme ist für eine vorübergehende Unterbringung für Leistungsbezieher/-innen durch das Sozialamt bzw. Jobcenter möglich.

Hierfür reicht eine formlosen Bestätigung des "Gastgebers" aus, die beim Sozialamt bzw. Jobcenters eingereicht wird

Wie komme ich an eine neue Wohnung?

Für Fragen der Unterbringung, z.B. Notfallwohnungen der Stadt Dortmund ist das Sozialamt der Stadt Dortmund zuständig. Bitte Kontaktieren Sie das neue  "Beratungszentrum Hannibal 2". 

Das Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund  (Wohnungsamt) vermittelt von Vermietern gemeldete frei finanzierte Wohnungen, aber auch öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) . Hierfür ist eine Antragstellung beim Wohnungsamt notwendig. Formulare, Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie hier.

Anlaufstelle Wohnraumversorgung

Wir empfehlen allen betroffenen Mietern sich auch beim Wohnungsamt zu melden.

Wenn ich eine neue, dauerhafte Wohnung gefunden habe und einen neuen Mietvertrag unterschreiben möchte, was muss ich für mein Mietverhältnis im Hannibal beachten?

Ist ein neuer Mietvertrag für eine neue, dauerhafte Wohnung unterschrieben worden, muss das Mietverhältnis im Hannibal Dorstfeld gekündigt werden, soweit eine Rückkehr in den Hannibal nicht vorgesehen ist.  Andernfalls läuft der Mietvertrag weiter. Ist die Wohnung wieder bewohnbar, würden wieder Mietzahlungen fällig und können zur Kostenfalle werden.

Die Kündigung kann wegen der Unbewohnbarkeit fristlos erfolgen.

Vereinsmitglieder können sich hierfür an unsere Rechtsberatung wenden.

Für die Kündigung kann das Musterschreiben "Fristlose Kündigung Mietvertrag" (pdf) verwendet werden

Ich kann mir die Kaution für eine neue Wohnung nicht leisten, gibt es Hilfen?

ALLE Mieterinnen und Mieter können auf Antrag ein zinsloses Darlehn für eine Mietkaution oder einen Genossenschaftsanteil erhalten. Auch  Transport- und Renovierungskosten für den Umzug werden im Rahmen der Richtlinien  zu den Kosten der Unterkunft übernommen. Bei Umzügen reicht die Vorlage eines (nachvollziehbaren) Kostenvoranschlages aus. Im Einzelfall können bei besonderen Bedarfen weitergehende Leistungen bewilligt werden (z.B. bei Krankheit oder Behinderung).

ALLE Mieterinnen und Mieter können das neue "Beratungszentrum Hannibal 2" (VHS in Dorstfeld, Oberbank 1) nutzen. Ansprechpartner/-innen des Sozialamtes und des Jobcenters stehen hier für die Anliegen der Mieter zur Verfügung.

Terminvereinbarungen für Umzüge unter der Rufnummer 0152 / 22 51 83 73
von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.30 Uhr +  Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich.

Bekomme ich meine Kaution nach der Kündigung zurück?

Ja, INTOWN ist verpflichtet Ihnen die Kaution gemäß den mietrechtlichen Vorschriften zurückzuzahlen. Beachten Sie hierzu unseren kostenfreien Ratgeber Kaution.

Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 27.10.2017


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