6. August 2018 (Miet- und Wohnungsrecht)

Streit um Betriebskosten - Kleiner Dachgarten, große Kosten

Immer wieder berichten wir im Mieterforum über auffallend häufig falsch erstellte und überhöhte Betriebskostenabrechnungen bei großen Wohnungsunternehmen.

Foto von Mirko Kussin

Sogar SPIEGEL ONLINE warf in einem Artikel die Frage auf, ob dahinter ein System stecke (Link zum Artikel: https://bit.ly/2yd6h5K). Doch auch Mieterinnen und Mieter kleinerer Wohnungsgesellschaften sollten ihre Betriebskostenabrechnungen immer prüfen. So, wie unsere Mitglieder in der Bodelschwingher Straße.

Der Schock war groß für Maria Gröning* (Name von der Redaktion geändert), als sie ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 erhielt. Mehr als 500 Euro, sollte sie nachzahlen. „In der Abrechnung tauchten Positionen auf, die seit Jahren von uns Mietern selbst übernommen werden“, sagt die 38-Jährige. „Der Winterdienst etwa. Das steht sogar in unserer Hausordnung, dass wir Mieter fürs Schneeschippen zuständig sind.“ Andere Abrechnungspositionen waren im Vergleich zum Vorjahr erheblich teurer geworden. Die Kosten für den Allgemeinstrom stiegen um 800 Euro, für die Pflege des Dachgartens, der im Wesentlichen aus Bodendeckern besteht, wurde den Mietern knapp 4.000 Euro in Rechnung gestellt.

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Maria Gröning, seit Jahren Mitglied des Mietervereins, ließ die Abrechnung durch die Rechtsberatung des Vereins prüfen und legte Widerspruch ein. Rechtsberater Dieter Klatt ist zuversichtlich, dass dieser erfolgreich sein wird: „Für die vorhandenen zwei Sträucher und die paar Bodendecker sind irgendwelche Arbeiten überhaupt nicht erforderlich, da diese kaum wachsen. Selbst für den Fall, dass an den Sträuchern mal ein Schnitt benötigt werden sollte, wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht beachtet. Die Kosten hätten ohne weiteres auf ein Minimum reduziert werden können. Andere Positionen wie der hohe Allgemeinstromverbrauch oder die Kosten für einen Hauswart konnten ebenfalls nicht durch den Vermieter nachgewiesen werden.“

Schon 2015 Probleme

Maria Gröning kennt solche fehlerhaften Abrechnungen aus der Vergangenheit nicht. Seit vielen Jahren wohnt sie an der Bodelschwingher Straße. „Als sich das Haus noch in Privatbesitz befand, war meist alles in Ordnung. Sicher, da gab es auch mal einen Fehler bei den Nebenkosten. Aber doch nicht in diesem Ausmaß.“ Nach einem Eigentümerwechsel vor wenigen Jahren und der Hausverwaltung durch die SW Limberg Development GmbH & Co. KG, häuften sich die Fehler. „Schon in der Abrechnung von 2015, gab es den Posten für die Pflege des Dachgartens, allerdings nur für einen Zeitraum von vier Monaten“, erklärt die 38-Jährige.

Da es um vergleichsweise hohe Fehlbeträge ging, entschieden sich weitere Mieter des Hauses dem Mieterverein Dortmund beizutreten und sich durch die Rechtsberatung unterstützen zu lassen. Auch sie können nun zukünftig ihre Betriebskostenabrechnungen sachkundig prüfen und sich bei Unklarheiten rechtlich vertreten lassen.

Autor: Mirko Kussin, erschienen in Mieterforum Nr. 52 II/2018


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