20. September 2018 (Wohnungspolitik, Hannibal Dorstfeld)

Hannibal 2: Ein Jahr nach der Räumung

Am 21.09.2018 ist der Jahrestag der Räumung der Wohnanlage Hannibal 2 in Dortmund-Dorstfeld. Knapp 800 Menschen mussten damals innerhalb weniger Stunden ihre Wohnung verlassen. Der Mieterverein Dortmund nimmt dies zum Anlass Bilanz zu ziehen und über den aktuellen Stand zu informieren.

Ein gutes Timing attestierte Mietervereins-Geschäftsführer Rainer Stücker den Verantwortlichen bei der Lütticher 49 Properties GmbH und deren Bevollmächtigten der INTOWN-Gruppe. 

„Elf Monate nach der Räumung legte INTOWN der Stadt Dortmund Pläne für die Sanierung der Wohnanlage Hannibal 2 vor und rückt so die rosige Zukunft des Gebäudes in den Mittelpunkt. Die Schicksale der geräumten Mieter und die Verhaltensweise von INTOWN in den folgenden Monaten, sollen scheinbar in Vergessenheit geraten.“, kommentierte Mietervereins-Geschäftsführer Rainer Stücker. Der Mieterverein hatte nach der Räumung eine zügige Behebung der Brandschutzmängel gefordert, um eine schnelle Wiederbewohnbarkeit zu ermöglichen. Doch INTOWN wies in den ersten Monaten nach der Räumung Instandsetzungsbedarf und Brandschutzmängel zurück.

Was INTOWN aktuell genau für den Hannibal 2 plant ist nur aus den Medien bekannt. Eine belastbare öffentliche Stellungnahme oder ein Konzept liegen weder Mietern noch Öffentlichkeit vor. Nur die Stadt Dortmund kennt die aktuellen Planungen. „Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir uns nicht weitergehend zu Detailplanungen äußern wollen, da diese unter dem Vorbehalt der Genehmigungsbehörde stehen“, teilte der neue INTOWN-Kommunikationschefs Robert Döring dem Mieterverein auf Anfrage im August mit. Bekannt ist: Bis Ende 2018 sollen die Bauanträge eingereicht werden, für Ende 2019 ist der Baubeginn geplant und bereits ein Jahr später, also Ende 2020, soll der der Wiederbezug der Wohnungen starten. Die Planungen sind ambitioniert, das Investitionsvolumen nicht bekannt. Fachleute schätzen den Instandhaltungsbedarf auf mindestens 30 Millionen Euro, ohne Grundrissänderungen, wie sie INTOWN angekündigt hat. So sollen teilweise große Wohnungen in Kleinere aufgeteilt werden. Doch der Investitionsbedarf umfasst nicht nur den Brandschutz. Bereits vor der Räumung kämpften Mieter immer wieder mit Aufzugsausfällen und weiteren Mängeln. Nur in einem Haus wurde vor wenigen Jahren, nach erfolgreicher Instandsetzungsklage eines Mieters, der Aufzug erneuert.

Begründete Skepsis

Seit Anfang 2018 ist das Gebäude ohne Heizung. Der Vertrag zur Wärmeversorgung wurde von INTOWN mit dem Eigentümer der Anlage nicht verlängert, kein neuer Vertrag vereinbart und keine Ersatzanlage beschafft. Auch die Wasserversorgung wurde eingestellt, sodass Fachleute davon ausgehen, dass im gesamten Gebäudekomplex neue Frischwasserleitungen verlegt werden müssen.

„Wer dann die Berichte der ehemaligen Bewohner zu früheren Renovierungsmaßnahmen kennt, hat begründete Zweifel, dass der Zeitplan ansatzweise zu halten ist“, so Rainer Stücker. 

Gegenüber den Medien sicherte INTOWN-Geschäftsführer Sascha Hettrich wiederholt zu, dass die über 100 Mieter mit bestehenden Mietverträgen zu den alten Mietkonditionen in das Gebäude zurückziehen können. Dieses scheinbare Zugehen auf die ehemaligen Bewohner, steht im krassen Widerspruch zum Verhalten im Alltag. Kautionen werden in dem Mieterverein bekannten Fällen nicht ausgezahlt, sodass Klageverfahren – die bisher nicht abgeschlossen sind – angestrebt werden mussten.

Zugangsfrage vor dem LG Dortmund

Im Zuge der Stilllegung im Februar 2018 hatte INTOWN anschließend jeglichen Zugang zum Gebäude verweigert. Nur wer einstwillige Verfügungen beim Amtsgericht Dortmund beantragte, kam wieder in das Gebäude. Einigen umzugswilligen Mietern wurde mit Unterstützung des Mietervereins dann der Umzug ermöglicht, ohne dass eigene gerichtliche Schritte eingeleitet werden mussten. Den erstrittenen Zugang wollte INTOWN nicht auf sich beruhen lassen und legte Berufung ein. Die Argumentation des Unternehmens: Das Schreiben zur Stilllegung sei faktisch eine Kündigung und die Mietverträge hinfällig, obwohl in dem Brief das Wort „Kündigung“ gar nicht vorkommt.

Das LG Dortmund (1 S 73/18) folgte Anfang September in einem Hinweisbeschluss dieser Argumentation nicht und kündigte an, die Berufung zurückzuweisen. Dass „es sich hierbei um eine Kündigung handelt“ lässt sich selbst „bei wohlwollender Auslegung zu Gunsten der Beklagten [Lütticher 49]“ nicht entnehmen. Auch die Tatsache, dass INTOWN das Gebäude stilllegte und die Kappung von allen Versorgungsleitungen ankündigte, wird vom Gericht als eine Verhaltensweise bewertet, die über die Nutzungsuntersagung der Stadt Dortmund hinausgeht und dazu dienen sollte, den Mietern ihren Besitz zu entziehen. Das Betreten der Wohnung für Erledigungen hatte die Stadt Dortmund unter bestimmten Auflagen ausdrücklich erlaubt. INTOWN ermöglichte den Zugang zum Gebäude auch über mehr als drei Monate, um dann mit der angedrohten, kurzfristigen Stilllegung die Angst der Menschen auszunutzen, schnell Hausrat und persönliche Dinge aus den Wohnungen zu holen, bevor es zu spät sein könnte.

 

Kostenfrage ungeklärt

Ein Jahr nach der Räumung leben (Stand Anfang September) noch immer 38 Haushalte in Wohnungen, die die Stadt für Notfälle vorhält, weitere fünf in Übergangseinrichtungen. Die Stadt geht davon aus, dass bis Jahresende alle Betroffenen wieder eigenständig untergebracht sind. Eine Auswertung, wo und zu welchen Konditionen die ehemaligen Bewohner heute leben, gibt es bisher nicht. Die Kostenfrage ist weiter ungeklärt.

Gegen die Räumung hatte die Eigentümerin des Hannibal 2 beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen geklagt. Mit einer Gerichtsentscheidung ist nach Einschätzung der Stadt Dortmund frühestens 2019 zu rechnen. An dieser Frage hängen auch die Kosten in Höhe von rund 781.000 Euro, die der Stadt entstanden sind. Gegenüber der Lütticher 49 sollen entsprechende Kostenbescheide erlassen werden. Jedoch geht die Stadt Dortmund aktuell davon aus alle zusätzlichen nachgelagerten Kosten von geschätzten 840.000 Euro nicht geltend machen zu können. Darin seien Unterstützungsleistungen für Umzugskosten, Renovierung, Kautionen, Ersatzbeschaffungen von Möbeln in Höhe von rund 422.000 Euro enthalten, die aufgrund der Notsituation der ehemaligen Bewohner/-innen aufgewendet wurden. INTOWN hatte einige Wochen nach der Räumung zwar einen Bürocontainer am Hannibal 2 aufgestellt.

 „Das Krisenmanagement und funktionierende Hilfsangebote wurden aber der Stadt Dortmund überlassen. Vertreter von INTOWN oder der INTOWN- Gruppe haben sich niemals auf einer der zahlreichen Mieterversammlungen erklärt und die Menschen im Stich gelassen, bis heute“, stellt Rainer Stücker fest.

Brandschutz / Wohnungs-TüV bei Hochhäusern

Auch ein Jahr nach der Räumung fragen sich viele Menschen, wie es so weit kommen konnte. Für den Mieterverein Dortmund gilt es die baurechtlichen Vorschriften des Landes NRW in den Fokus zu nehmen. Demnach muss bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes ein Brandschutzkonzept vorgelegt und durch die örtliche Behörde genehmigt werden. Führt ein Eigentümer Umbauten durch, die das Brandschutzkonzept berühren, müssten wiederum entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Brandschauen der Feuerwehr bei Hochhäusern betreffen nur öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes, aber anscheinend nicht die Einhaltung des jeweils aktuell gültigen Brandschutzkonzeptes. 

 „Die Entdeckung schwerwiegender Brandschutzmängel darf nicht dem Zufall überlassen werden. Offensichtlich reichen die bisherigen landesrechtlichen Vorschriften nicht aus. Daher hatten wir NRW-Bauministerium Ina Scharrenbach im Februar 2018 in einem Brief aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen für den Brandschutz in Wohnhäusern zu erneuern. Wir haben der Ministerin die Einrichtung einer Expertengruppe vorgeschlagen. Es braucht einen ‚Wohnungs-TÜV‘ für Hochhäuser und große Wohnanlagen, um Instandhaltungsstau und Brandschutzmängel zu vermeiden und zu beseitigen. Die Einhaltung der genehmigten Brandschutzkonzepte eine Gebäudes müssen Gegenstand der Überprüfungen durch die Behörden werden, um die Sicherheit für die Bewohner zu gewährleisten und kurzfristige Räumungen von hunderten Wohnungen wie im Hannibal 2 zu vermeiden.“, sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Bau- und Heimatministerin Scharrenbach hat den Brief des Mietervereins aus dem Februar 2018 bis heute nicht beantwortet.

Mieterversammlung

Für den 26. September hat der Mieterverein die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner zur Mieterversammlung um 18 Uhr in das Dietrich-Keuning-Haus (Leopoldstraße 50-58 ) eingeladen.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 20.09.2018


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