4. September 2019 (Vonovia, Wohnungspolitik)

Vonovia: Stromlieferung per Mietvertrag: Mieterverein Dortmund kritisiert geändertes Modell als Verbraucher unfreundlich, intransparent und preislich wenig attraktiv

Im Dezember 2018 mahnte die Verbraucherzentrale den Wohnungskonzern Vonovia ab, in seinen Mietverträgen nicht mehr automatisch Versorgungsverträge für Strom und Gas abzuschließen. Entsprechende Lieferverträge kamen zustande, wenn Mieter die entsprechende Klausel im Mietvertrag nicht gestrichen oder den Versorgungsvertrag nachträglich widerrufen. Solcher Verträge kamen auch in Dortmund und Umgebung zum Einsatz.

Da Vonovia bzw. die abgemahnten Tochterunternehmen innerhalb der Frist keine Unterlassungserklärungen abgaben, hatte die Verbraucherzentrale NRW exemplarisch gegen die Vonovia-Tochter Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH Klage beim Landgericht Bochum eingereicht. „Beim Termin zur Güteverhandlung hat sich diese nun einsichtig gezeigt und die Abkehr von der eigenwilligen Vertragskonstruktion erklärt.“ gab die Verbraucherzentrale NRW am 03.09. in einer Pressemitteilung bekannt.

Doch nicht nur die Verbraucherzentrale und die Mietervereine übten harte Kritik am Wohnungskonzern. So verklagten die Stadtwerke Schwerte den Immobilienriesen auf Unterlassung. Und das auch Erfolg. Vonovia akzeptierte den Anspruch der Stadtwerke Schwerte in einem Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Bochum und vermied auf diesem Wege eine Entscheidung des Gerichtes, auf die sich andere mögliche Kläger hätten beziehen können.

Konditionen nur in den AGB

Gegenüber den Medien verteidigte das Wohnungsunternehmen im Dezember 2018 die Geschäftspraxis, um im Hintergrund davon abzurücken. Schätzungsweise seit Frühjahr 2019 kommen andere Mietvertragsformulare zum Einsatz. Mieterinnen und Mietern wird weiterhin eine Energielieferung angeboten, diese muss jedoch aktiv angekreuzt werden. Die derzeit bekannten Preise (Grundpreis: 7,14 €/Monat; Verbrauchspreis: 27,57 ct/kWh) und die Laufzeit (12 Monate) finden sich jedoch nur in den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nicht im Mietvertrag. Zudem wird der Strom als „Grünstrom“ bezeichnet, ohne jedoch auf eines der bekannten Zertifikate hinzuweisen. Der tatsächliche Mehrwert für den Ausbau erneuerbarer Energien bleibt für die Mieter im Dunklen. Angaben zum Strom-Mix fehlen ebenso.

Für Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund hat Vonovia zwar nachgebessert, ein Energieliefervertrag gehöre jedoch generell nicht in den Mietvertrag:

„Ein getrenntes Vertragsformular in dem Preis, Laufzeit und Zertifizierung genannt sind, wäre die einzig verbraucherfreundliche Lösung. Die Energielieferung hat im Mietvertrag nichts zu suchen. Vonovia trickst zudem, wenn Preise und Laufzeit in den AGB versteckt werden. Auch wenn Vonovia Mieter darauf hinweist, dass der Abschluss des Energieliefervertrages keinen Einfluss auf den Abschluss des eigentlichen Mietvertrages hat, könnten sich Mieterinnen und Mieter unter Druck gesetzt fühlen.“

Das Vonovia-Angebot ist zudem nicht wirklich attraktiv. Bei einem Verbrauch von 2.000 kWh fallen bei Vonovia Gesamtkosten von rund 644 Euro im Jahr an. Beim örtlichen Energieversorger DEW21 in Dortmund fallen im Tarif „Basis“ mit 12 Monaten Laufzeit und Ökostrom-Zuschlag (TÜV-Nord-Zertifikat) knapp 637 Euro an. Auch Ökostrom mit Neuanlagenförderung kostet nur wenig mehr. Beispielsweise verlangt die Genossenschaft Elektrizitätswerke Schönau (EWS) für 2.000 kWh 660,40 Euro im Jahr und damit nur 1,34 € im Monat mehr als Vonovia. Der Vertrag ist zudem monatlich kündbar.

„Das Vonovia-Angebot ist weder transparent, noch preislich attraktiv. Statt hier direkt einen Einjahresvertrag abzuschließen, empfehlen wir Leistungen, Strom-Mix und Preise in Ruhe zu vergleichen.“, so das Fazit von Tobias Scholz.

Informationen zum Thema Energieanbieter

Preisübersicht /-rechner (Excel) Ökostrom für Dortmund des BUND

bund-dortmund.de -> Ökotipps -> Ökostrom und Ökogas

Informationen zu Ökostrom-Zertifikaten

marktwaechter-energie.de -> Untersuchungen -> Überblick: Die wichtigsten Ökostrom-Labels

Tipps zu Preisen, Tarifen und Anbieterwechsel der Verbraucherzentrale NRW

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 04.09.2019


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