Anfang April berichtete die Presse zuletzt über das Roncalli-Haus an der Von-der-Recke-Straße 40 in der südlichen Dortmunder Innenstadt. Hintergrund waren die Ende Dezember 2010 an alle Bewohner verschickten Kündigungen zum 31.03.2011 sowie die angedrohten Schadensersatzforderungen, falls Bewohner nicht ausziehen und es dadurch zu Verzögerungen beim Baubeginn kommen sollte.
Die neue Eigentümerin, die Dortmunder GAMA Wohnungsbau GmbH plant den Umbau des Gebäudes zu 15 gehobenen Eigentumswohnungen mit Größen von 143m² bis 209m². Angekündigter Baubeginn sei April 2011 (http://www.gama-bau.de/Roncalli.html). Ein Bauantrag ist laut Schreiben der Stadt Dortmund vom 04.04.2011 dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nicht bekannt.
Aus Sicht des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. sind die ausgesprochenen Kündigungen rechtswidrig. Zahlreiche Mieterinnen und Mieter haben darüber hinaus Härtegründe geltend gemacht, was auch bei wirksamen Kündigungen möglich und vom Vermieter zu beachten ist.
Vermieter lässt Auseinandersetzung eskalieren und sperrt zahlenden Mietern den Strom
Während die Eigentümerin die Vermarktung (www.wohnen-im-kreuzviertel.de) weiter voran treibt, spitzt sich die Situation für die Bewohner weiter zu.
In der sechsten Etage wurde einem Mieter in der letzten Woche der Strom abgestellt. Kurze Zeit später wurde die Heizungsversorgung eingestellt.
„Dieses ist eindeutig rechtswidrig, vollkommen unabhängig davon, ob hier tatsächlich wirksame Kündigungen vorliegen sollten“, erläutert Steffen Klaas, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. „Die Vermieterseite agiert hier mit Faustrecht, offensichtlich unseriös. Gestritten wird über eine hochdubiose Kündigung, selbstverständlich zahlen die dort wohnenden Mieter weiterhin Miete.“
Dieses sieht auch das Amtsgericht Dortmund so und hat die Vermieterseite im Wege der einstweiligen Anordnung, zur Vermeidung eines Strafgeldes von 250 000 € verpflichtet, den Strom wieder anzustellen, Zugang zu den Gemeinschaftsräumen und dem Fahrstuhl zu gewähren. Daraufhin wurde die Stromversorgung durch die Vermieterin wieder hergestellt.
„Die Vermieterseite pflegt des weiteren einen hochproblematischen Umgang mit der Wahrheit“, ergänzt Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins.
Die Stadt Dortmund teilte daraufhin am 31.03.2011 mit, dass eine Nutzungsuntersagungsverfügung weder vorläge, noch erforderlich sei.
„Wir sind entsetzt darüber mit welchen zwielichtigen Methoden und vielen frei erfundenen Behauptungen versucht wird, Studierende aus einem Wohnheim zu vertreiben,“ empört sich Arzu Erzurum, Referentin des AStA.“
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. hat seinen Mitgliedern geraten, sich gegen das von der Vermieterseite praktizierte Faustrecht gerichtlich zu wehren.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der TU Dortmund, 19.04.2011