2. April 2020 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Schlechte Nachrichten für Dortmunder Mieter aus Düsseldorf

Die CDU/FDP-Landesregierung plant die Abschaffung aller erweiterten Mieterschutzrechte für Dortmund ab Juli 2020 – Weniger Schutz bei Mieterhöhungen und der Umwandlung in Eigentumswohnungen – unverändert keine Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen in Dortmund.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (Bildquelle: ©MHKBG 2019 / F. Berger)

Heute stellte Bauministerin Scharrenbach die Pläne der Landesregierung zum Thema „Geltung erweiterter Mieterschutzrechte in NRW“ dar. Alle möglichen sog. „erweiterten Schutzrechte“ sollen nur für 18 Städte in NRW gelten; Dortmund und das Ruhrgebiet insgesamt gehen „leer aus“!

 „Für Dortmunds Mieter ist dies ein „Kahlschlag“ – bislang geltende Schutzregelungen entfallen; trotz massiv steigender Wiedervermietungsmieten gilt die Mietpreisbremse immer noch nicht!“, stellt Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund fest.

Wir sind bitter enttäuscht, dass unter Federführung von Frau Ministerin Scharrenbach, die in Kamen zu Hause ist, das östliche Ruhrgebiet und eben auch Dortmund und seinen angespannten Wohnungsmarkt bestens kennt, Mieterschutzrechte, die bislang galten, gestrichen werden.“, kommentiert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund die so nicht erwartbare massive  „Verkleinerung“ der sog. „Gebietskulisse“ für stärkere Mieterrechte.

Zum Hintergrund

Mietrecht ist Bundesrecht. Mit Hinweis auf sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Deutschland ist es üblich geworden, zwei- oder mehrstufige Mieterrechte zu schaffen. Was dann wo gilt, sollen dann jeweils die Landesregierungen (nicht der Landtag) in sog. Verordnungen festsetzen, die die jeweilige Wohnungsmarktsituation angemessen berücksichtigen (sollen).

Beispiel „Kappungsgrenze“

Bundesweit gilt bei Mieterhöhungen eine Begrenzung „auf maximal 20 %-Erhöhung in drei Jahren“, auch wenn die ortsübliche Miete (Mietspiegel) höher läge (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Landesregierungen haben bei angespannten Märkten das Recht, 15% statt 20% festzusetzen. "Erst zum 01.06.2019 hat die CDU/FDP-Landesregierung für Dortmund die 15%-Grenze festgesetzt, jetzt 'fliegt' Dortmund wieder aus raus!“, erläutert Rainer Stücker das Unverständnis über den Kurs der Landesregierung.

Also droht, dass an dem 01.07.2020 wieder höhere Mieterhöhungen zu lässig sind.

Beispiel „Mietpreisbremse“

Bundesweit gibt es keinen Mieterschutz bei der Anmietung einer Wohnung. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen führen angespannte Märkte dazu, dass  der neue Mieter vielfach zwei bis drei Euro je Quadratmeter mehr zahlt als der bisherige Mieter, ebenso dürfen Mieten deutlich oberhalb des Mietspiegels vereinbart werden.

Dieser fehlende Mieterschutz bei Neuvermietungen soll durch die sog. Mietpreisbremse entgegen gewirkt werden (§ 556 d BGB). Die Bundesregierung strebt gerade eine Verschärfung an, die CDU/FDP-Landesregierung will sie nur in 18 NRW Städten gelten lassen.

„Dortmunder Mieter, die jetzt oder demnächst eine neue Wohnung brauchen, haben keinen Schutz und müssen zahlen, was gefordert wird!“, kritisiert Tobias Scholz die Entscheidung der Landesregierung.

Beispiel „Umwandlungsschutz“

Bundesweit gilt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine sog. Kündigungssperrfrist von drei Jahren; für Dortmund gilt bislang eine Sperrfrist von fünf Jahren. Bei angespannten Märkten dürfen die Landesregierungen die Sperrfrist auf bis zu 10 Jahre erhöhen.

„Wenn aus Miet- Eigentumswohnungen werden, droht plötzlich allen Mietern eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die Käufer. Deshalb war angesichts des Dortmunder Wohnungsmarktes das fünfjährige Kündigungsverbot sehr wichtig.“, erläutert Rainer Stücker die Bedeutung dieser Schutzregelung für Betroffene. 

Nach den Plänen der CDU/FDP-Landesregierung werden ab Juli 2020 für neue Umwandlungen nur noch drei Jahre Sperrfrist gelten.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 02.04.2020


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