29. Juni 2020 (Miet- und Wohnungsrecht)

Tipps zur Urlaubszeit für Mieterinnen und Mieter

Trotz Corona-Zeiten werden viele Menschen während der Sommerferien, zumindest für kurze Zeit, in den Urlaub fahren. Damit sie beruhigt in ihre Sommerferien reisen können und nach ihrer Rückkehr keine bösen Überraschungen erleben, hat der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. einige nützliche Tipps für Mieterinnen und Mieter zusammengestellt.

Tipps zur Urlaub


 Post vom Vermieter kurz vor Urlaubsbeginn ist kein Grund zur Panik. Denn bei mietrechtlich wichtigen Erklärungen ist der Mieter in der Regel durch gesetzliche Überlegungsfristen  oder festgelegte Zeiträume für Überprüfungen geschützt. Ist z.B. eine Modernisierung beabsichtigt, so muss dies mindestens zwei Monate im voraus angekündigt werden. Wird die Miete für eine freifinanzierte Wohnung allgemein erhöht, steht dem Mieter ein Überprüfungszeitraum von zwei ganzen Monaten zu. Erhält man z.B. im Juli eine solche Mieterhöhung, kann die höhere Miete erst ab Oktober gefordert werden. Bis Ende September hat der Mieter in diesem Fall Zeit, sich zur Mieterhöhung zu erklären.

 

Tipps zur Urlaubszeit

  • Post vom Vermieter kurz vor Urlaubsbeginn ist kein Grund zur Panik. Denn bei mietrechtlich wichtigen Erklärungen ist der Mieter in der Regel durch gesetzliche Überlegungsfristen  oder festgelegte Zeiträume für Überprüfungen geschützt. Ist z.B. eine Modernisierung beabsichtigt, so muss dies mindestens zwei Monate im voraus angekündigt werden. Wird die Miete für eine freifinanzierte Wohnung allgemein erhöht, steht dem Mieter ein Überprüfungszeitraum von zwei ganzen Monaten zu. Erhält man z.B. im Juli eine solche Mieterhöhung, kann die höhere Miete erst ab Oktober gefordert werden. Bis Ende September hat der Mieter in diesem Fall Zeit, sich zur Mieterhöhung zu erklären.
  • Mietvertrag und Hausordnung machen keinen Urlaub. Deshalb sollte sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Auch sonstige Verpflichtungen aus dem Mietvertrag müssen erfüllt werden, zum Beispiel die turnusmäßige Treppenhausreinigung. Am besten spricht man mit Nachbarn und tauscht den in den Urlaub fallenden Putztermin.
  • Für Notfälle gibt man den Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder bei Bekannten ab. Denn der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel, er muss aber für Notfälle informiert sein, wo ein Wohnungsschlüssel hinterlegt ist. Umgekehrt gilt auch, dass der Vermieter seine Mieter informieren muss, wer ihn während seiner Urlaubszeit vertritt.
  • Vor Reiseantritt müssen alle zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um vorhersehbare Schäden in der Mietwohnung zu verhindern. Deshalb sind Fenster und Türen zu schließen, Wasseranschlüsse  soweit möglich  abzusperren und Stecker von Fernseher, Radio usw. aus der Steckdose zu ziehen.
  • Wochenlang heruntergelassene Jalousien, überquellende Briefkästen usw. sind eine Einladung für Einbrecher. Erst recht, wenn auf dem Anrufbeantworter die Nachricht hinterlassen wird: Bin zurzeit im Urlaub, komme Ende August zurück. Besser: Tageszeitung abbestellen oder nachsenden lassen. Nachbarn oder Bekannte bitten, die Blumen zu gießen, ein Auge auf die Wohnung zu werfen und den Briefkasten regelmäßig zu leeren.
  • Wer weiß, dass gerichtliche Schritte des Vermieters zu erwarten sind (Mahnbescheid oder Klage beim Amtsgericht), sollte unbedingt seine Posteingänge von einer Person seines Vertrauens überwachen lassen. Diese Person sollte dann auch bevollmächtigt werden, amtliche Zustellungen in Empfang zu nehmen (Formulare sind bei der Deutschen Post AG erhältlich). Oder man stellt einen Nachsendeantrag bei den Postunternehmen.

 


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