22. Juni 2020 (Vonovia, Miet- und Wohnungsrecht)

Gericht stärkt Prüfungsrechte bei Betriebskostenabrechnungen Vonovia-Mieter sollten Widerspruch einlegen

Seit Jahren streiten sich Mietervereine mit Deutschlands größtem Vermieter, der Vonovia, um Betriebskosten, die von Tochterfirmen abgerechnet werden. Durch das Urteil des Landgerichts München vom 14.05.2020 (LG München I 31 S 7015/19) hat ein Münchener Mieter nun einen Teilerfolg auf dem Weg zu einem erweiterten Einsichtsrecht erzielt. Der Bundesgerichtshof wird hierüber abschließend entscheiden.

Um von möglichen positiven Urteilen in der Zukunft profitieren zu können, müssen Mieter allerdings gegen die Betriebskostenabrechnungen Widerspruch einlegen. Gerade für die Abrechnungen für das Jahr 2018, die 2019 eingegangen sind, müssen Mieter zeitnah handeln!

Denn Mieter haben nur ein Jahr Zeit, um gegen Betriebskostenabrechnungen Widerspruch einzulegen. Sollten Gerichte am Ende tatsächlich Rückzahlungen zugestehen, profitieren nur die Mieter, die fristgerecht Widerspruch eingelegt haben.

Hintergrund

Betriebskosten sind als durchlaufende Kosten gedacht. Die Mieter zahlen also ausschließlich das, was der Vermieter der Gemeinde oder Dienstleistern bezahlt hat. Vonovia und andere versuchen verstärkt, auch mit den Betriebs- und Heizkosten Gewinne zu erzielen.

Die Immobilientöchter der Vonovia AG schließen hierzu mit anderen Konzerntöchtern Dienstleistungsverträge ab, z.B. für Hauswarttätigkeiten oder Gartenpflege. Die Arbeiten erledigen Drittunternehmen oder Mitarbeiter der Schwesterunternehmen. Der Mieterverein beobachtet deutlich steigende Kosten seitdem die Konzerntöchter die Aufgaben übernommen haben.  

Mieter haben ein Recht darauf die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen und zu prüfen. Vonovia weigert sich jedoch, die tatsächlichen Kosten offenzulegen, sondern verweist auf die Beträge aus den Dienstleistungsverträgen und den Rechnungsstellungen. Die Entscheidung des Landgerichtes ermöglicht Mietern erstmals ein weitergehendes Prüfungsrecht. So dürften Mieter demnach auch die Unterlagen der Konzerntöchter, wie Lohnabrechnungen, einsehen.

Durch diese Prüfung könnten Mieter zu hohe Kosten nachweisen und ggf. Kostensenkungen durchsetzen.

„Ein wichtiger Zwischenerfolg, um Transparenz bei Betriebskosten der Vonovia zu erreichen, vielleicht auch Gewinne bei der zweiten Miete auszuschließen“, freut sich Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund.

„Das Münchener-Urteil ist kein Zufallsprodukt.“, betont Tobias Scholz, „Mietervereine aus Städten mit größeren Vonovia-Beständen arbeiten gemeinsam an der Zielsetzung, Vonovia-Mieter vor überhöhten Kosten zu schützen, auch unser Verein.“

Das Problem für Vonovia-Mieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird nun in einer Revision den Fall erneut prüfen. Die Entscheidung, ob tatsächlich zu hohe Kosten angefallen sind, wird erst in einigen Jahren fallen. Der BGH klärt zunächst, ob die Mieter ein Recht haben weitergehende Belege einzusehen. Ob die abgerechneten Kosten korrekt sind, muss dann noch einmal separat geprüft werden.

Wird dann „am Ende“ entschieden, dass unberechtigte Kosten berechnet wurden, profitieren nur Mieter, die den Abrechnungen widersprochen haben. Für den Widerspruch gibt es aber eine sogenannte Ausschlussfrist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung. Falls diese Frist für Abrechnungen des Jahres 2018, die in 2019 zugegangen sind, noch nicht abgelaufen ist, ist der Widerspruch immer noch möglich. Dieser sollte jetzt aber möglichst schnell erfolgen.

Haben Mieter zum Beispiel eine Abrechnung für das Jahr 2018 im Juni 2019 erhalten haben, können sie bis spätestens 30.06.2020 Widerspruch einlegen. Dies gilt dann entsprechend für die Abrechnungen für 2019 (soweit diese bereits vorliegen) und weitere Jahre in der Zukunft.

Widerspruch zur Abrechnung

Vereinsmitglieder können die Abrechnungen dem Mieterverein in Kopie zuschicken, mailen oder als Kopie in den Briefkasten an der Kampstr.4 in der Dortmunder Innenstadt einwerfen.

Alternativ kann auch ein Musterwiderspruch genutzt werden, der für alle Mieter frei zur Verfügung steht.

 

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 22.06.2020

 

 


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