23. Juli 2020 (LEG NRW)

Mieterverein Dortmund warnt vor überhöhten LEG Mieterhöhungen

Viele Vermieter haben wegen der Corona-Pandemie zuletzt auf Mieterhöhungen verzichtet, so u.a. auch die LEG Wohnen. Seit Juli 2020 scheint aber nun bei einigen Großvermietern die Zeit der Rücksichtnahme vorbei zu sein; die LEG hat Anfang Juli 2020 zahlreiche Miet-erhöhungen verschickt, aus Sicht des Mietervereins Dortmund deutlich überhöhte und so nicht berechtigte Erhöhungen.

„Unserer Rechtsberatung liegen zahlreiche überhöhte Mieterhöhungen der LEG Wohnen von Anfang Juli 2020 vor. Der Mittelwert des Mietspiegels wird fast immer überschritten, z.T. sogar für eine durchschnittliche Wohnung der Oberwert der Miet-spiegelspanne gefordert.“, erklärt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.

Hier drei Beispielsfälle für erhebliche Überschreitungen:

  • DO-Scharnhorst, Objekt Baaderweg 7, Zustimmung auf 6,45 €/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,58 €/m²/mtl.
  • DO--Bövinghausen, Objekt Stemmkeweg 5 ½, Zustimmung auf 5,69  €/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,74 €/m²/mtl.
  • DO-- Hangeney, Objekt Mechtildstr. 10, Zustimmung auf 5,75  €/m²/mtl. gefordert, Überschreitung des Mittelwertes des Mietspiegels um 0,74 €/m²/mtl.

 (die Ausgangsmieten sind unterschiedlich; diese Berechnung ergibt sich jeweils unter Berücksichtigung der von der LEG  ausgewiesenen Zu- und Abschläge nach dem Mietspiegel Dortmund).

Wichtig für betroffenen Mieter: erst prüfen – nicht sofort unterschreiben!

Viele Mieter erklären sehr kurz mach Erhalt solcher Erklärungen schriftlich Ihre Zustimmung, die ist dann verbindlich, kann also nicht widerrufen werden..

Mieter haben zwei Monate Zeit zur Prüfung und müssen sich erst dann festlegen, welchen Betrag sie akzeptieren. Also erst in Ruhe prüfen!“, empfiehlt Rainer Stücker.

Der Dortmunder Mietspiegel ist kostenlos im Internet www.mvdo.de/mietspiegel.html und in Papierform in der Kampstr. 4, Dortmund erhältlich. Auf der website des Mietervereins Dort-mund ist zusätzlich ein kostenloser Mietspiegel-Rechner verfügbar.

Streitpunkt: Richtige Einordnung in der Spanne (Mittelwert)

Der Mieterverein Dortmund verweist hierzu wiederholt auf die nach wie vor aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der im Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. (vgl. LG Dortmund 11 S 90/12 und 11 S 57/12, beide vom 25.06.2012).

„Nach Hinweisbeschlüssen des Landgerichtes Dortmunds darf vom Medianwert nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein Vermieter, der nach oben hin abweichen will, müsste in der Mieterhöhung selbst bezüglich aller Wohnwertmerkmale angeben, warum er die Wohnung zu vergleichbaren Wohnungen insgesamt für überdurchschnittlich hält. Wir fordern die LEG auf, sich bei Mieterhöhungen auf den Mittelwert zu begrenzen. Mietern raten wir generell Mieterhöhungen sorgfältig prüfen bzw. prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe.

Wichtig für Mieterinnen und Mieter:

Nicht unter Zeitdruck setzen lassen!

Mieter/-innen dürfen sich bei Mieterhöhungen nicht vom Vermieter unter Zeitdruck setzen lassen. Bei einer vorschnell unterschriebenen Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung gibt es kein Rücktrittsrecht. Bei einer Erhöhung der Grundmiete haben Mieter mindestens zwei ganze Monate zur Prüfung der Mieterhöhung.

Mieterverein bietet Online-Rechner und Sonderdruck mit Berechnungshilfe
Unter www.mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner und einen Sonderdruck mit Berechnungshilfe an, der auch in der Geschäftsstelle, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, kostenlos erhältlich ist. Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einschließlich der Zu- und Abschläge ist so einfach möglich. Auf der Internetseite und in der Geschäftsstelle ist auch der kostenfreie Mieter-Ratgeber „Mieterhöhung“ erhältlich.

Beratung und Vertretung für Vereinsmitglieder

Der Mieterverein Dortmund bietet seinen Mitgliedern in allen Rechtsfragen einer Mieterhöhung umfassende telefonische und persönliche Beratung und Vertretung an. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es im Internet unter www.mvdo.de, telefonisch unter 0231 / 557656-0 und persönlich in der Mietervereins-Geschäftsstelle an der Kampstr. 4, 44137 Dortmund (Öffnungszeiten: Mo bis Do 8.30 bis 18 Uhr, Fr 08.30 bis 14 Uhr).

 

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 23.07.2020

 

 


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