24. August 2020 (Vonovia)

Vonovia lässt Mieter im Regen stehen

Der Starkregen am 15. August setzte Straßen und Keller im Dortmunder Westen unter Wasser. Die Bilder gingen landesweit durch die Medien. Beim Mieterverein Dortmund meldeten sich anschließend mehrere Vonovia-Mieter, deren Keller mit Wasser vollgelaufen waren. Sie werfen dem Unternehmen vor, dass das Wasser auch aufgrund von Baumängeln eindringen konnte.

  • In einer Huckarde Vonovia- Siedlung können die Mieter Feuchtigkeitsschäden durch Starkregen erst nach der  Modernisierung  in den Jahren 2016/2017 beobachten. Nach Abschluss der Bauarbeiten fehlen im Außenbereich Ablaufrinnen und auch die Sickerfläche ist weggefallen. Wasser trifft direkt auf ein freiliegendes Kellerfenster. Bereits während der Bauarbeiten sei das Problem bekannt geworden, jedoch durch Vonovia nicht beseitigt worden. Im Jungferntal berichten Mieter von einem fehlenden Rücklaufventil, das Schutz gegen Rückstau geboten hätte.
  • In Nette drang das Wasser durch die Abwasserschächte in die Kellerräume ein. Nicht zum ersten Mal. Bereits vor 11  Jahren gab es einen Wasserschaden. Im Anschluss sollte eine Pumpe eingebaut werden, um spätere Schäden zu vermeiden. Dies sei bis heute nicht passiert.  Obwohl Mieter den Wasserschaden direkt gemeldet haben wurde, hat Vonovia den Schaden bis heute nicht beseitigt.

„Starkregenereignisse nehmen seit Jahren zu. Die Starkregen im Jahr 2008 haben die Anfälligkeit einiger Siedlungsbereiche gezeigt,  Der Haus- und Grundstücksentwässerung kommt daher eine besondere Bedeutung zu und darf bei Instandhaltungs- und Modernisieurungsarbeiten kein Randthema bleiben. “, stellt Tobias Scholz, Wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund klar.

Wenn durch Unwetter Eigentum von Mietern zerstört wird, müssen sie hierfür in der Regel selbst aufkommen, da der Vermieter dies nicht zu verschulden hat. „Wir empfehlen daher den Abschluss einer Hausratsversicherung, um nach einem solchen Schaden nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben“, erklärt Martin Grebe, Leiter der Rechtsberatung beim Mieterverein; „Wenn der Vermieter jedoch zu verschulden hat, dass es überhaupt zu einem Schaden kommt, beispielsweise, weil er Reparaturen und Wartungsarbeiten versäumt hat oder die Eintrittsmöglichkeit für das Wasser selbst geschaffen hat, dann haben Mieter einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter. Hier sehen wir die Vonovia in den beschriebenen Fällen in der Pflicht“.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 25.08.2020


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