7. Oktober 2020 (Wohnungspolitik)

Neuauflage eines gemeinnützigen Wohnungssektors gefordert. Deutscher Mieterbund begrüßt Gesetzesentwurf zur Neuen Wohngemeinnützigkeit

(dmb) „Wir brauchen dringend Reformen, die dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum wieder in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Die bisherigen Instrumente sind offensichtlich ineffektiv oder nicht entsprechend ausgestaltet, um die steigende Nachfrage zu decken“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die heutige öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zum „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“ (Neues Wohngemeinnützigkeits-gesetz – NWohnGG) der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und zum Antrag „Neue Wohngemeinnützigkeit einführen, einen nichtprofitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt etablieren“ der Fraktion DIE LINKE.

Die Mieten in Deutschland steigen ungebremst, trotz Corona-Pandemie, Wirtschaftsabschwung und Kurzarbeit. Erneut erhöhten sich die Angebotsmieten im ersten Halbjahr 2020 in drei Viertel der Großstädte. Laut Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung liegt die individuelle Wohnkostenbelastung bei fast 30 Prozent im bundesweiten Durchschnitt, bei einkommensarmen Haushalten (< 1300 €) sogar bei fast 50 Prozent. Zeitgleich existieren in Deutschland derzeit nur noch 1,14 Millionen geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindungen – der Bedarf liegt laut Pestel-Institut bei 6,3 Millionen. Dennoch geht der Bestand aufgrund unzureichenden Neubaus bei zeitgleichem Auslaufen der Preisbindung kontinuierlich um rund 45.000 Wohnungen pro Jahr zurück.

„Trotz dieser alarmierenden Zahlen sind die politischen Entscheidungsträger bisher nicht willens, diesen besorgniserregenden Trend umzukehren. Um den Abwärtstrend nachhaltig zu stoppen, müssten die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau massiv erhöht werden - dies hat die Bundesregierung aber nicht getan,“ kritisiert Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert daher alle politischen Akteure eindringlich auf, sich mit dem Instrument der Wohngemeinnützigkeit ergebnisoffen und konstruktiv auseinanderzusetzen. Der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen von Bund, Ländern und Kommunen, muss deutlich erhöht werden. Die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungssegments mit dauerhaften Sozialbindungen der Wohnungsunternehmen und damit der Wohnungsbestände muss dazu vorangetrieben werden. Für die auch vom Deutschen Mieterbund geforderte Neuauflage eines gemeinnützigen Wohnungssektors müssen Förderinstrumente für kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Stiftungen entwickelt werden, um dauerhaft preiswerte Wohnungsbestände mit unbefristeten Mietpreis- und Belegungsbindungen zu schaffen.

„Eckpunkte für eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit sind neben einer Mietpreisbegrenzung unter anderem eine langfristige Zweckbindung der Mittel des Unternehmens und eine Gewinnbeschränkung auf max. 4% des eingebrachten Kapitals“, erklärt Siebenkotten.

Eine solche „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ benötigt die Bildung neuer Träger der sozialen Wohnraumversorgung. Aber auch für schon bestehende Wohnungsunternehmen kann dies ein interessantes Angebot sein, zum Beispiel für die Einbringung von Teilen des Wohnungsbestandes durch ein entsprechendes Tochterunternehmen in eine gemeinnützige Bindung. Über den Anreiz der Steuerbefreiung oder Steuergutschriften könnte somit schnell ein breites und räumlich auch verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreis-gebundenen Wohnungsbeständen entstehen.

„Eine Neuauflage der Wohngemeinnützigkeit lag viel zu lang im Dornröschenschlaf – es wird Zeit die Dinge anzupacken und Schritt für Schritt wieder einen breiten gemeinnützigen Wohnungssektor aufzubauen“, fordert Siebenkotten. „Für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts des Bundes, der Länder und der Kommunen bietet der Deutsche Mieterbund gerne seine Hilfe an.“

Ausführliche Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes (Dachverband der Mietervereine)  zur öffentlichen Anhörung.

Pressemitteilung Deutscher Mieterbund // 07. Oktober 2020


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