22. Oktober 2020 (Miet- und Wohnungsrecht)

Update: Fehlerhafte Mieterhöhungen der SHV im Dortmunder Nordwesten– SHV bietet Rücknahme falscher Mieterhöhungen an

In der vergangenen Woche (15.10.2020) informierte der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. über fehlerhafte Mieterhöhungen durch die SHV Immobilien-Verwaltungs GmbH in Kirchlinde und Mengede (siehe Anlage). Er forderte eine Rücknahme der Mieterhöhungen für alle Mieter. Heute meldete sich die SHV per mail beim Mieterverein zurück und kam in einem Kritikpunkt den Mietern entgegen.

Bei der Berechnung einer Mieterhöhung kommt es auch auf die Höhe der Miete vor drei Jahren an. So darf eine neue Miete maximal 20% über der damaligen Miete liegen. Dem Mieterverein liegen Mieterhöhungen vor, bei denen Mieterhöhungen des Voreigentümers aus dem letzten Jahr nicht berücksichtigt und eine 33% Steigerung im Vergleich zum April 2019 errechnet wurde. Hierzu äußerte sich die SHV:

„Sie können versichert sein, dass wir keinerlei Interesse haben, unrechtmäßige Mieterhöhungen durchzusetzen. Wir haben mittlerweile Informationen, dass seinerzeit durch den Vorverwalter durchgeführte Mieterhöhungen zu den unterschiedlichsten Terminen durchgeführt wurden.Offensichtlich liegen uns die Informationen darüber nicht bzw. nicht vollständig vor. Wir beabsichtigen diese nicht bestimmungskonformen Erhöhungserklärungen zu stornieren.“

Dieses Angebot betrifft Mieter die bereits einer Mieterhöhung zugestimmt haben. Rechtlich ist die Zustimmung bindend, auch wenn die Mieterhöhung selber fehlerhaft war.  „Für Mieter, die bereits zugestimmt haben, können so doch auf eine Rücknahme hoffen. Wenn es innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine Mieterhöhung gab, sollten sie sich aktiv bei der SHV melden, erläutert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund, „Mieter die noch nicht unterschrieben haben, sollten weiterhin prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist.“.

Mieter haben mindestens zwei Monate Zeit zur Prüfung einer Mieterhöhung, unabhängig davon, was im Anschreiben steht. Bei einer Mieterhöhung, die den Mieter im September erreicht, also bis zum 30.November.

Weitere Kritikpunkte bleiben unberücksichtigt

Der Mieterverein hatte weiterhin eine Rücknahme aller Mieterhöhungen gefordert. Hintergrund sei die falsche Einordnung in den Dortmunder Mietspiegel und einen unnötigen Druck auf Mieter durch zu kurze und verwirrende Fristen. Hierzu äußerte sich die SHV bisher nicht.

Zwischenzeitlich meldete sich ein Mitglied des Mietervereins wonach in der Zustimmungserklärung die Adresse in Kiel liegen solle. In diesem Fall habe die SHV eine neue Mieterhöhung angekündigt.

„SHV sollte die vorhandenen Fehler und Ungenauigkeiten zum Anlass nehmen alle Mieterhöhungen zurückzuziehen. Durch die kurzen Fristen und Widersprüche im Anschreiben wurden Mieter verwirrt und unnötig unter Druck gesetzt“, stellt Markus Roeser, stellvertretender Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, klar.

Hinweis zu Mieterhöhungen

  • Mieterinnen und Mieter haben nach Erhalt einer Mieterhöhung (gemäß § 558 BGB) zwei Monate Zeit haben, deren Berechtigung zu prüfen, und
  • Informationsmaterial und der örtliche Mietspiegel liegen kostenlos beim Mieterverein Dortmund aus , und sind unter www.mietspiegel-dortmund.de verfügbar

© 2010-2024 Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Impressum
Datenschutz