Mieter zahlen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 2,29 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten. Damit sind diese im Vergleich zum Vorjahr ein Stück weit gesunken; hier fielen durchschnittlich 2,44 Euro/qm/Monat an. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 3,14 Euro/qm/Monat erreichen.
Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 vorlegt. Die Datengrundlage für den nordrhein-westfälischen Betriebskostenspiegel basiert auf der Auswertung von rund 874.000 Quadratmetern Mietwohnungsfläche.
Die Heizkosten im Abrechnungsjahr 2018 betrugen durchschnittlich 1,00 Euro/qm/Monatund sind damit weitgehend stabil geblieben. Sie weichen leicht vom Bundesdurchschnittab (1,03 Euro/qm/Monat). Die Höhe der Kosten ergibt sich dabei vor allemdurch klimatische Einflüsse, dem energetischen Zustand der Wohnung und starkenPreisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischenden einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern. Dies führt dazu, dass es bei den HeizundWarmwasserkosten zu einer großen Spannbreite von 0,54 Euro/qm/Monat bis hinzu 1,91 Euro/qm/Monat kommt.
Je nach Betriebskostenart können die Unterschiede regional und lokal groß sein. Dieszeigt sich insbesondere bei den Positionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllbeseitigung,aber auch bei Heizkosten und den Kosten für Warmwasser.
Pressemitteilung DMB Landesverband NRW // 14.12.2020
„Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Betriebskosten können im Einzelfall höher oder niedriger sein. Der Betriebskostenspiegel kann zudem nicht als Begründung für die Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden. Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend. Mietern und Wohnungssuchenden bietet er aber die Möglichkeit, die Höhe ihrer Betriebskosten einzuordnen. Eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieterverein ersetzt er nicht.“ erläutert Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.
Betriebskostenspiegel NRW 2018
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