4. Januar 2021 (Miet- und Wohnungsrecht)

Neuer Mietspiegel 2021/2022

Zum 01.01.2021 wird der seit 2019 geltende qualifizierte Mietspiegel für Dortmund fortgeschrieben. Er basiert auf einer Nachuntersuchung und gilt bis zum 31.12.2022. Der Mietspiegel ist bei Mieterhöhungen entscheidend und schützt vor unberechtigten Mieterhöhungen. Der Mieterverein bietet kostenlosen Sonderdruck mit Berechnungshilfe, Online-Mietspiegel-Rechner und Ratgeber zum Thema Mieterhöhung.

„Der neue Dortmunder Mietspiegel schützt Mieterinnen und Mieter vor unberechtigten Mieterhöhungen.“ erklärte Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt.

„Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichs­miete muss anhand des Mietspiegels begründet werden und wird dadurch überprüfbar. Wir empfehlen Mieterinnen und Mieter daher eine Mieterhöhung nicht sofort zu unterschreiben, sondern die Einordnung in den Mietspiegel mit allen Zu- und Abschlägen in Ruhe zu prüfen. Hierfür haben Mieterinnen und Mieter mindestens zwei Monate Zeit. Zur erleichterten Anwendung des  Mietspiegels bieten wir auf unserer Internetseite einen kostenfreien Online-Mietspiegel-Rechner.“ so Martin Grebe.

Mietrechtliche Tipps für Mieterinnen und Mieter 

§  Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt entweder der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel in Frage (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung in Frage (§ 559 BGB). Ansonsten besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. 

§  Bei einer Mieterhöhung nach Mietspiegel haben Mieterinnen und Mieter nach Erhalt einer Mieterhöhung (gemäß § 558 BGB) zwei Monate Zeit haben, deren Berechtigung zu prüfen.

§  Bei der Einordnung in den Mietspiegel müssen Mieter prüfen, ob der Mietspiegel für die Wohnung tatsächlich Modernisierungs-Zuschläge vorsieht oder ob Abschläge zu Gunsten der Mieter auch wirklich berücksichtigt wurden. Nicht jede einzelne Modernisierungsmaßnahme reicht hierfür aus.

§  Mieter müssen aufpassen, ob ihre Wohnung innerhalb einer Preisspanne richtig eingeordnet wurde. Nach wie vor gilt die Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der vom Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. Hiervon wird nur in seltenen Ausnahmefällen abzuweichen sein.

§  Im durchschnittlich ausgestatteten Wohnungsbestand kommt es entscheidend darauf an, ob die Wohnung mit Oberböden (z. B. Laminat, Teppich, Parkett, Holzdielen) vermietet und ob in der Küche der Bezug von fließend Heißwasser möglich ist. Beides liegt nicht vor, wenn der Fußboden vom Mieter selbst bezahlt wurde, Heißwasser in der Küche nur über einen fest installierten Wasserkocher erzeugt werden kann. 

§  Generell gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20%, um die sich Mieten in Dortmund innerhalb von drei Jahren höchstens erhöhen dürfen.

§  Umso wichtiger ist, dass der Mietspiegel und Erläuterungen sowie Berechnungshilfen für Betroffene zugänglich sind. Der Mieterverein Dortmund e.V. bietet diese an. 

Mieterverein bietet Online-Rechner und Sonderdruck

Der Mietspiegel ist ab sofort auf der Internetseite des Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. als pdf-Dokument sowie auch als Sonderdruck an der Geschäftsstelle, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, kostenlos erhältlich. Unter mietspiegel-dortmund.de bietet der Mieterverein einen kostenfreien Mietspiegel-Rechner an, der die Anwendung des Dortmunder Mietspiegels erleichtert. 

Eine Übersicht über Mieterrechte bei Mieterhöhungen, formellen Voraussetzungen und Fristen gibt es auch im Ratgeber Mieterhöhungen

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. bietet seinen Mitgliedern in allen Rechtsfragen einer Mieterhöhung umfassende Beratung und Vertretung an.

Hinweis: Wegen der Corona-Pandemie ist die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Beratungstermine finden telefonisch statt. Der neue Mietspiegel liegt jedoch zur kostenfreien Mitnahme an der Geschäftsstelle aus.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 18.12.2020


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