Seit Jahren präsentiert der Wohnungskonzern Vonovia bei der Vorstellung der Geschäftsberichte glänzende Zahlen. So auch heute anlässlich der Bilanz für das Corona-Krisen-Jahr 2020. „Die immensen Gewinne und Dividendenzahlen waren schon immer unerhört“, ärgert sich Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW, “Das fortzuführen, trotz Corona und Krise zeigt: Da gehört ein Deckel drauf!“
Der Wohnungskonzern gab heute bekannt, im Jahr 2020 einen erneut gestiegenen operativen Gewinn (FFO) von rund 1,348 Milliarden EUR erzielt zu haben. Die durchschnittliche Miete wurde um 3,1 % gesteigert. Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie habe es kaum gegeben. Lediglich der Mietendeckel in Berlin führte zu niedrigeren Mieteinnahmen. „Mieterinnen und Mieter hingegen müssen oftmals seit Monaten die Miete aus ihren Ersparnissen bezahlen,“ berichtet Witzke. Kurzarbeit, Jobverlust, keine Einnahmen bei Selbstständigen, das gehe an die Substanz.
Es könne nicht sein, so Witzke, dass den Aktionären des Wohnungskonzerns die Dividende quasi garantiert werde, während Mieterinnen und Mieter um ihre Existenz bangten. Die Vonovia plane eine um 7,6 % gesteigerte Dividendenausschüttung. „Dies zeigt, dass wir deutlichere Einschränkungen des Geschäftsmodells brauchen. Wohnen ist ein Bereich der Daseinsvorsorge. Das hat Priorität,“ bekräftigt Hans-Jochem Witzke seine klare Haltung.
Dass der Deutsche Mieterbund damit nicht alleinsteht, zeigt auch der wachsende Unmut und Widerstand der Mieterschaft vor Ort. Bereits am Montag dieser Woche veröffentlichte ein „VoNO!via“-Bündnis aus Mieterinitiativen und ‑vereinen aus ganz Deutschland einen offenen Brief an das Unternehmen, in dem sie korrekte und transparente Abrechnungen sowie Rückzahlung unrechtmäßiger Mieterhöhungen fordern.
Rückendeckung können Mieterinnen und Mieter zudem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwarten. Dieser hatte im Juni 2020 entschieden, dass bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen die ersparten Erhaltungskosten des Eigentümers abgezogen werden müssten. „Die Vonovia setzt nach unserer Erkenntnis regelmäßig sehr geringe Erhaltungskosten an. Die Mieterhöhungen fallen entsprechend hoch aus. Das dürfte mit dem jüngsten BGH-Urteil nicht mehr möglich sein und wir werden unsere Mitglieder entsprechend beraten“, so Witzke.
Der Deutsche Mieterbund fordert politisch eine vollständige Überarbeitung der Modernisierungsregelungen und kurzfristig die Absenkung der sogenannten Modernisierungsumlage von derzeit 8 % auf max. 4 %. Um eine Verdrängung bisheriger Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verhindern, sollten Mieterhöhungen die verfügbaren Nettoeinkommen nicht zu stark belasten dürfen. Die Vonovia soll derweil auf hohe Dividendenausschüttungen verzichten und das Geld für niedrige Mieten und besseren Service einsetzen.
Pressemitteilung DMB NRW vom 04.03.2021
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