Vonovia Mieterinnen und Mieter im Jungferntal und Hombruch erhielten in den letzten Wochen die Informationen, dass ihre Wohnungen zum 28.02.2021 an die Dusapro Immobilien GmbH aus dem Rhein-Main-Gebiet verkauft wurden. Die Dusapro schickte ihren neuen Mietern jetzt ein Willkommensschreiben und fragt sensible Daten ab.
Im Schreiben enthalten sind allgemeine Informationen zur Erreichbarkeit der beauftragten Hausverwaltung und die neue Kontoverbindung. Darüber hinaus fragt das Unternehmen für jeden Mieter Kontaktdaten, Geburtstag, die Höhe und Zusammensetzung der aktuellen Mietzahlung, Informationen zu Kautionen und die aktuellen Zählerstände ab. Weiterhin sollen die Mieter ihre Wohnung fotografieren und die Bilder per E-Mail an die Eigentümerin schicken.
Wofür Dusapro all die Informationen benötigt, wird aus dem Schreiben nicht deutlich. Laut Schreiben werden sie nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht und dienen nur der Vervollständigung der Unterlagen. Im Schreiben heißt es aber ebenso, dass Fotos des Badezimmers besonders wichtig seien, da diese „ebenfalls von unserer Bank benötigt“ werden.
Allgemein sind Mieterinnen und Mieter nicht verpflichtet für den Vermieter den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Zudem könnten versehentlich falsche handschriftliche Angaben zur aktuellen Miete oder Zählerständen, vom Vermieter als Anpassung von Miethöhen oder Betriebskostenvorauszahlungen o. Ä. interpretiert werden.
„Wir gehen davon aus, dass ein Käufer der Wohnungen vom Voreigentümer alle notwendigen Informationen erhalten hat, um den Bestand weiter bewirtschaften zu können. Wenn Informationen fehlen, sollte er diese vom Voreigentümer erfragen anstatt die Mieter auszufragen.“, stellte Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung fest. „Wenn zudem für Mieterinnen und Mieter unklar ist, wofür ihre Angaben genutzt werden sollen, sorgt dies noch mehr für Unverständnis. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass dem neuen Eigentümer die gekauften Wohnungen und ihr Zustand vor Kauf nicht vollständig bekannt waren.“
Weiterhin fordert Dusapro die Mieter auf, eine Verzichtserklärung für Kautionsforderungen gegenüber dem bisherigen Eigentümer zu unterschreiben.
„Nach den gesetzlichen Regelungen (§ 566 a BGB) haben Mieter im Fall eines Wohnungsverkaufs grundsätzliche Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte etwa ein Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Entlassen Mieter den Alteigentümer aus der Haftung, verzichten sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zustehenden Mieterschutz. Vermieter haben allgemein keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zur Entlassung des Voreigentümers aus der Haftung“, erklärte Rechtsanwältin Silke Schwarz, Rechtsberaterin beim Mieterverein Dortmund.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 17.03.2021
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