4. Mai 2021 (Wohnungspolitik)

Wohnanlage Hackländer Platz verkauft / Neuer Eigentümer (k)ein Unbekannter

Die Wohnanlage Hackländer Platz in der Dortmunder Nordstadt wurde Ende März von der REF EP Germany 4 GmbH an die Wohnpark Fredenbaum GmbH mit Sitz in Hannover verkauft. Hierüber informierte die bisherige Hausverwaltung Capera Immobilien Service GmbH die Mieter. Neue Verwaltung ist die Belvona GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die auch in direkter Nachbarschaft bereits Bestände verwaltet („Fredenbaum-Carré).

Hackländer Platz benötigt Investitionen

Die 130 Wohnungen an der Münster- und Uhlandstraße haben bereits mehrere Verkäufe hinter sich und einen hohen Instandhaltungsbedarf. Immer wieder beschwerten sich Mieter in den letzten Jahren über Mängel und Verwahrlosung in der Anlage. „Der Hackländer Platz war in der Vergangenheit immer wieder als Spekulationsobjekt verkauft worden und ist keine einfache Immobilie. Die Wohnungen und das Gebäude haben Investitionen dringend nötig“, stellt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund klar. Der Großteil der Wohnungen unterliegt noch bis Ende 2026 der Mietpreisbindung im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus (sog. Sozialwohnungen). „Die meisten Mieter sind damit die Mietpreisbindung die kommenden Jahre vor hohen Mieterhöhungen geschützt“, ergänzt Markus Roeser.

Eigentümer und Hausverwaltung nicht unbekannt

Die neue Eigentümerin, die Wohnpark Fredenbaum GmbH, wurde erst im Februar 2021 gegründet und tritt nach Einschätzung des Mietervereins erstmals in Dortmund in Erscheinung. Hinter dem Unternehmen steht laut Handelsregister die Capiterra Holding. Diese gehört wiederum zum Firmengeflecht, zu der auch die landesweit bekannte Hausverwaltung Altro Mondo gehört.

Im Frühjahr 2021 übernahm die frisch gegründete Belvona bereits die Verwaltung der vorherigen DEGAG Bestände in Dortmund von der Altro Mondo. Die Mieter wurden über einen Eigentümerwechsel informiert. Einen formaleren Nachweis des Verkaufs an die Belvona liegt dem Mieterverein trotz mehrfacher Nachfragen bisher nicht vor. Ob es sich also tatsächlich um einen Verkauf handelt oder nur um einen Verwalterwechsel ist bis heute unklar. Der Mieterverein steht mit Belvona aktuell im Austausch zur Klärung von aufgelaufenen Fragestellungen.

Grundsatz bei Wohnungsverkäufen: "Kauf bricht nicht Miete"

Grundsätzlich gilt: Wer ein Haus erwirbt, "kauft" auch die Mieter und die Mietverträge. "Kauf bricht nicht Miete" bestimmt der § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

„Deshalb sind bei Wohnungsverkäufen keine neuen Vereinbarungen erforderlich. Allgemein gilt: Mieter müssen nichts unterschreiben und können rechtlichen Rat einholen.“ erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter der Rechtsberatung beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Vorsicht bei Zustimmungen zur Kautionsübertragung

Im Informationsschreiben der bisherigen Hausverwaltung Capera an die Mieter zum Eigentümerwechsel findet sich auch eine Zustimmungserklärung zur Kautionsfreigabe für das Mietverhältnis an den neuen Eigentümer. Wenn die Mieter nicht zustimmen, müsse eine „eine vereinbarte Mietkaution gegebenenfalls erneut geleistet werden“. „Eine derartige Forderung entspricht nicht der Rechtslage. Eine bereits an den vorherigen Eigentümer geleistete Kaution kann nicht erneut eingefordert werden “, erklärte Martin Grebe und ergänzt, „Stimmen Mieter einer Kautionsübertragung zu, verzichten sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Das Mietrecht (§566a BGB) nimmt den neuen Eigentümer ohnehin in die Pflicht. Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Mieter sind daher allgemein nicht verpflichtet entsprechenden Erklärungen zu einer Kautionsübertragung zuzustimmen.“

Weitere Informationen gibt der kostenfreie RATGEBER Eigentümerwechsel.

Pressemitteilung des Mieterverein Dortmund // 04.05.2021


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