20. Januar 2022 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik)

Wohngelderhöhung + Einmaliger Heizkostenzuschlag von min. 135 € / Ansprüche prüfen

2022 wird das Wohngeld erneut erhöht, im Schnitt um 13€/Monat. Zusätzlich plant die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschlag zusätzlich zum Wohngeld. Dies ist bereits die dritte Erhöhung seit 2019. Grund hierfür sind die weiter gestiegenen Wohnkosten. Früher hat eine Erhöhung auch schon sechs, acht oder gar zehn Jahre gedauert. 2020 beschloss der Bundestag jedoch, dass das Wohngeld dynamisch, alle zwei Jahre angepasst werden soll. Dies ist nun erstmalig der Fall.

Durch die Erhöhung erhalten die einzelnen Haushalte mehr Wohngeld, aber es vergrößert sich auch die Gruppe der Anspruchsberechtigten. Wer bisher oder zwischenzeitlich keinen Anspruch hatte kann jetzt (wieder) Wohngeld beantragen.

Heizkostenzuschlag zum Wohngeld

Die Bundesregierung plant einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 135 € für das Wohngeld. Denn bei den stark steigenden Heizkosten, drohen gerade Haushalte mit geringen Einkommen mit der nächsten Heizkostenabrechnung hohe Nachforderungen. Den Zuschuss soll erhalten, wer von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen hat. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Eine Differenzierung nach tatsächlichen Energiekosten oder Heizungsarten findet nicht statt.

 „Wir begrüßen grundsätzlich den Zuschlag auf das Wohngeld, angesichts der hohen Kostensteigerungen. Berücksichtigt man die tatsächlichen Kostensteigerungen, kann der Betrag für viele Empfänger auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht von durchschnittlich 500€ höheren Kosten aus“, stellt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund fest und kritisiert ein grundsätzliches Problem beim Wohngeld „Das Wohngeld berücksichtigt die Energiekosten nicht. Es braucht auch hier eine dynamische Regelung, die sich an die Entwicklungen anpasst“.

Wohngeld nur auf Antrag

Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag im Laufe des Januars, spätestens bis zum 31. Januar 2022 und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach.

Mieter:innen, die bereits Wohngeld erhalten und denen das Wohngeld über das Jahr 2021 hinaus bewilligt worden ist, werden ab Januar 2022 automatisch höhere Leistungen und den Zuschlag bekommen. Ein Antrag ist dafür also nicht notwendig.

„Wer von dem Heizkostenzuschlag profitieren möchte, sollte daher spätestens bis zum 31.03.2022 einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben. Wir empfehlen daher zeitnah zu prüfen ob Ansprüche bestehen.“, erläutert Markus Roeser.

Um einen Anspruch zu prüfen, bietet das Land NRW einen Wohngeldrechner im Internet an. Er kann als erste Orientierung dienen. Beratungen gibt es auch bei den örtlichen Wohngeldstellen.

Wohngeldstellen in unserem Vereinsgebiet: 

Wohngeldstelle Dortmund
Wohngeldstelle Castrop-Rauxel
Wohngeldstelle Lünen
Wohngeldstelle Waltrop

Einkommensgrenzen

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der gezahlten Miete. Vom Bruttoeinkommen werden verschiedene Abzüge vorgenommen, beispielsweise für gezahlte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten. Die genannten Einkommensgrenzen sind daher nicht immer identisch mit dem Nettoeinkommen.

Anzahl Haushaltsmitglieder

Einkommensgrenze (nettoähnlich)

Maximalbetrag für Dortmund

1

1.160 €

426 €

2

1.600 €

516 €

3

1.930 €

614 €

4

2.460 €

716 €

5

2.790 €

818 €

6

3.120 €

917 €

 Beispiele

Vereinfachte Berechnung mit dem Wohngeldrechner 

Haushalt

Jahreseinkommen (brutto)

Miete*

Wohngeld/ Monat

1 Person

18.000 €

500 €

53 €

2 Erwachsene + 2 Kinder

35.000 €

1.000 €

162 €

1 Erwachsener + 2 Kinder

25.000 €

650 €

259 €

 *Grundmiete und kalte Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Abwasser, Müllentsorgung), aber ohne Heizung/ Warmwasser

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 20.01.2022


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