10. Februar 2022 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Öffentliche Wohnraumförderung NRW 2021: Neuer Minusrekord! Probleme nehmen massiv zu! Hilfe ist nicht in Sicht!

Nach von der Bauministerin Ina Scharrenbach vorgestellten Zahlen sind im Jahr 2021 nur 5.239 Mietwohnungen mit Fördermitteln des Landes errichtet worden – der niedrigste Wert seit 2015. Im Vergleich zu 2020 wurden einschließlich Modernisierungs- und Eigentumsförderung rund 15% weniger geförderte Wohnungen bewilligt. Damit werden jährlich deutlich auch weniger Wohnungen gebaut, als aus der Bindung fallen. Bereits zum Halten des derzeitigen Standes wären mehr als 17.000 neue geförderte Wohnungen notwendig.

 

Für eine Rückkehr auf ein früheres Niveau müssten jährlich rund 23.000 Wohnungen gefördert werden. Das entspräche auch der Zielstellung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

Auch der Versuch, in einem Modellprojekt die Belegungsrechte anzukaufen und damit im Bestand preisgebundene Wohnungen zu erhalten, muss für 2021 als gescheitert angesehen werden: In keinem einzigen Fall konnte über das Modellprojekt des Landes 2021 ein solcher Ankauf in den vier Projektkommunen realisiert werden.

Das Land läuft mit seinen Förderbedingungen den Gewinnerwartungen der Wohnungswirtschaft sowie den gestiegenen Baukosten und Grundstückspreisen hinterher. Trotz stetiger Erhöhung der Fördermittel je Wohnung auf zuletzt durchschnittlich ca. 130.000 € wurden wiederum große Teile der Mittel nicht abgerufen. Gemeinsam mit den Restmitteln aus den vergangenen Jahren schiebt das Land damit rund 540 Mio. € nicht verausgabter Mittel vor sich her. Unter diesen Verhältnissen scheint es geboten, dass das Land selbst aktiv wird: Das Bündnis fordert eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft.

Die Wohnraumförderrichtlinien sind bedauerlicherweise auch nicht dazu geeignet, den Bestand an barrierefreiem, altengerechtem Wohnraum sukzessive zu erhöhen. Denn dass beim geförderten Wohnungsbau Abstriche an der Barrierefreiheit gemacht werden dürfen, ist für uns nicht akzeptabel. So werden die Belange von Sinnesbehinderten und auch die Belange von Rollstuhlbenutzer*innen sowie älteren Menschen durch lebensfremde Regelungen in den WFB nicht ernst genommen. Neben einem klaren Bekenntnis zur Barrierefreiheit müssen die Mittel für barrierefreies Bauen und den Abbau von Barrieren im Bestand aufgestockt werden.

Außerdem kritisiert das Bündnis, dass die genehmigten Fördermieten in vielen Kommunen von den Höchstgrenzen im Bereich der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Transferleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 abweichen. Wohnungen zu fördern, die dann noch nicht einmal von denjenigen bezogen werden können, die eine Förderung am nötigsten haben, sieht das Bündnis als untragbar an.

 

Pressemitteilung des Bündnis "Wir wollen wohnen" // 10.02.2022


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