18. Februar 2022 (Wohnungspolitik)

„Mietenstopp“ für Deutschland gefordert – Auch Dortmund braucht Schutz vor hohen Mieten bei der Neuvermietung

Die bundesweite Kampagne „Mietenstopp“, aus engagierten lokalen Initiativen, dem Deutschen Mieterbund, dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt und dem Deutschen Gewerkschaftsbund fordert heute in einer Pressekonferenz eine deutlich stärkere Begren-zung der Mieten, als im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch der Mieterverein Dortmund fordert Landes- und Bundesregierung zum Handeln auf.

Zwischen 2016 und 2021 stiegen die Mieten für angebotene Wohnungen im um 25 Prozent an[1]. Der Mieterverein Dortmund hat verschiedene aktuelle Angebote auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt ausgewertet. Mieten die geschätzt 20 bis 45 Prozent über dem aktuellen Mietspiegel liegen, sind keine Seltenheit. Auch für Bestandswohnungen finden sich vermehrt Angebote mit über 10 €/m².

„Für Bestandswohnungen werden bei der Neuvermietung aktuell Preise aufgerufen, die vor wenigen Jahren noch im Neubau gezahlt wurden. Im Vorteil ist, wer in Ruhe eine passende und bezahlbare Wohnung suchen kann. Alle anderen Wohnungssuchenden sind den steigenden Mieten ausgeliefert oder müssen mit der bisherigen Wohnsituation irgendwie zurechtkommen. Denn Mieterinnen und Mieter sind bei der Anmietung einer Wohnung beinahe ungeschützt. Im Gegensatz zum Mieterschutz bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, gibt es aktuell keine rechtlichen Beschränkungen“, beschreibt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund die Situation.

Denn bei Abschluss eines Mietvertrages gibt es in Dortmund faktisch keine Begrenzung der vereinbarten Miete bei freifinanzierten Wohnungen. Im Mietrechtvorhandene Regelungen hierzu gelten in Dortmund aktuell nicht oder laufen ins Leere. Die Anzahl der Sozialwohnungen, mit gedeckelten Mieten, sinkt zudem weiter.

Alle Mieterschutzregelungen betreffen Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen müssen mit dem Mietspiegel korrekt begründet werden. Hier ist in der Regel vom Medianwert der jeweiligen Baualtersklasse mit den zutreffenden Zu- und Abschlägen auszugehen. Zudem ist die Kappungsgrenze zu beachten.

Mietpreisüberhöhung ahnden

Die neue Ampel-Koalition im Bund könnte als erste effektive Maßnahme den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“ scharf stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld vor.

Bisher ist er in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter:innen beweisen müssen, dass eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt wird. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene politische Vorstöße den Paragrafen zu ändern und diese Voraussetzung zu streichen – passiert ist bisher nichts. Im Koalitionsvertrag taucht das Thema nicht auf. Aktuell hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag auf Initiative des Freistaats Bayern erneut dafür ausgesprochen, das Gesetz zu ändern. Nun ist der Bundestag am Zuge.

Mietpreisbremse ziehen

Eine weitere Maßnahme in Nordrhein-Westfalen wäre die Mietpreisbremse auf alle angespannten Wohnungsmärkte, auch Dortmund, auszuweiten. Gilt die Mietpreisbremse, dürfen Wohnungen sogar nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die derzeitige CDU/FDP geführte NRW-Landesregierung hatten den Geltungsbereich der Mietpreisbremse und weiterer Mieterrechte 2020 massiv eingeschränkt, sodass sie nur noch 18 Kommunen im Rhein- und Münsterland gilt.

Markus Roeser fasst die Forderungen des Mietervereins zusammen: „Wir erwarten von der Bundes- und Landesregierung ein stärkeres Engagement Mieten bei der Neuvermietung zu begrenzen und für einen wirkungsvollen Mieterschutz zu sorgen. Die Möglichkeiten des Wirtschaftsstrafgesetzes und der Mietpreisbremse müssen genutzt werden. Alleine auf das Thema Wohnungsneubau zu setzen, wird das Problem steigender Mieten nicht lösen.“

Pressekonferenz und Forderungspapier der Kampagne Mietenstopp. 

Auswahl aktueller Wohnungsangebote auf Immoscout24.de

(Zeitraum 11. bis 18. Februar 2022)

 

Stadtteil

Vermieter

Größe (m²)

Angebotsmiete (€/m²)

Geschätzt über Mietspiegel[2]

Innenstadt Nord

HAK

105

13,33

92%

Kreuzviertel

Vonovia

57

11,06

47%

Kreuzviertel

Vonovia

43

10,58

38%

Innenstadt-Süd

Vonovia

51

10,50

33%

Kreuzviertel

LEG

44

10,27

25%

Innenstadt Nord

Ernesti

63

10,00

44%

Innenstadt-Süd

privat

40

9,88

31%

Innenstadt-Ost

Vonovia

56

9,84

36%

Innenstadt-Nord

Belvona

57

9,80

44%

Klinikviertel

Vivawest

46

9,65

35%

Hörde

privat

73

9,52

27%

Brünninghausen

Vonovia

78

9,23

27%

Innenstadt-Nord

Belvona

65

9,21

39%

Eving

Vonovia

81

9,03

45%

Westerfilde

Vonovia

91

8,92

27%

Innenstadt-Ost

LEG

66

8,78

27%

Lindenhorst

Vonovia

54

8,54

28%

Brackel

Vivawest

58

8,51

23%

Lanstrop

Peach

65

8,37

35%

Oespel

privat

53

8,03

23%


[1] nach Zahlen der empirica Preisdatenbank auf Basis der VALUE Marktdaten die auch in der Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt Dortmund verwendet werden. Sie entsprechen den sogenannten Angebotsmieten (Median), also jenen Preisen, zu denen Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Diese Werte bilden die Dynamik auf dem Wohnungsmarkt besser und zeitnaher ab als die sogenannten Bestandsmieten.

[2] Schätzung auf Grundlage der Vermieterangaben im Inserat. Zuschlage des Mietspiegels wurden im Zweifelsfall als vorhanden mitgerechnet. Der tatsächliche Wert nach Mietspiegel könnte daher im Einzelfall durchaus niedriger liegen. 


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