Für den neuen Dortmunder Mietspiegel (Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2024) wurden die Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre im Rahmen einer repräsentativen Erhebung nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet.
Mietspiegel Dortmund 2023/2024 (pdf)
"Die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist je nach Wohnung unterschiedlich. Bei vielen Wohnungen steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um vier bis sechs Prozent pro Jahr, in Einzelfällen sogar noch stärker. Insbesondere in der Baualtersklasse 1935 bis 1969, im Bereich Innenstadt-Mitte oder bei größeren Wohnungen sind höhere Steigerungen zu verzeichnen. Für Mieterinnen und Mieter ist es daher besonders wichtig, bei Mieterhöhungen die Einordnung der Wohnung in den neuen Mietspiegel zu überprüfen. Insgesamt ist die Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes deutlich erkennbar“, erläutert Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter für Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund. Berechnungsbeispiele sind am Ende aufgeführt.
Umso wichtiger ist es, dass Landes- und Bundespolitik ihre Spielräume nutzen, um Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Mieterhöhungen und hohen Neuvertragsmieten zu schützen. So kann die Landesregierung per Verordnung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel von 20 Prozent auf 15 Prozent begrenzen und mit der Mietpreisbremse die bisher unregulierten Neuvertragsmieten zusätzlich begrenzen. Auch die Ampelkoalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen an beiden Stellschrauben für Mieterinnen und Mieter beschlossen. Medienberichten zufolge blockiert das Bundesjustizministerium die Vorhaben auf Bundesebene. Der Mieterverein Dortmund hat deshalb aktuell Dortmunder Bundes- und Landtagsabgeordnete angeschrieben und aufgefordert, die Spielräume für mehr Mieterschutz umzusetzen.
„Der Mietspiegel sorgt für Rechtssicherheit und schützt so vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Bei vielen Wohnungen lassen sich hohe Mietsteigerungen aber nicht verhindern. Hier ist die Landes- und auch die Bundespolitik gefordert, Mieter besser zu schützen“, so Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.
Grundsätzlich gilt, dass eine Mieterhöhung immer begründet werden muss. Als Begründung kommt entweder der Hinweis auf den aktuellen (qualifizierten) Mietspiegel in Frage (§ 558 BGB) oder auf eine vorangegangene Modernisierung in Frage (§ 559 BGB). Ansonsten besteht keine Verpflichtung, einer anderweitig begründeten Mieterhöhung zuzustimmen oder diese zu zahlen. Auch der neue Dortmunder Mietspiegel 2023 ist ein so genannter qualifizierter Mietspiegel. Er ist daher für Mieterhöhungen bis zum 31.12.2024 verbindlich.
Mieter müssen zudem aufpassen, ob ihre Wohnung innerhalb der Preisspanne einer Baualtersklasse richtig eingeordnet wurde. Nach wie vor gilt die Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund, wonach der im Mietspiegel ausgewiesene Mittelwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. Hiervon kann nur in seltenen und zu begründenden Ausnahmefällen abgewichen werden.
Generell gilt zudem die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 %, um die die Mieten in Dortmund innerhalb von drei Jahren maximal erhöht werden dürfen.
Der neue Mietspiegel und der Ratgeber „Mieterhöhung“ sind kostenlos in der Geschäftsstelle, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, erhältlich und unter www.mietspiegel-dortmund.de abrufbar. Ab Mitte März ist der neue Mietspiegel auch wieder als Sonderdruck des Mietervereins mit Berechnungshilfe erhältlich.
Voraussichtlich ebenfalls ab Mitte März steht wieder der kostenlose Online-Mietspiegelrechner für den neuen Mietspiegel zur Verfügung. Dieser erleichtert die Anwendung des Mietspiegels bei der Prüfung einer Mieterhöhung.
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. bietet seinen Mitgliedern eine umfassende telefonische und persönliche Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen einer Mieterhöhung an.