Aktuell liegen der Rechtsberatung des Mietervereins Dortmund zahlreiche überhöhte LEG-Mieterhöhungen vor. Streitpunkt sind Mieterhöhungen oberhalb des Mittelwertes des Dortmunder Mietspiegels; hier beachtet die LEG die ständige Rechtsprechung des Amts- und Landgerichtes Dortmund nicht.
In 2023 kündigte LEG Vorstand Lars von Lackum an, die Mieten sollten „so stark wie regulatorisch möglich“ steigen. Zum Jahresanfang haben viele LEG-Mieter:innen in Dortmund zum Teil massive Mieterhöhungen erhalten. Wie schon in den letzten Jahren, hält der Mieterverein Dortmund einen Vielzahl der bei ihm eingegangenen Mieterhöhungen nach einer ersten Einschätzung für überhöht und rät zur Prüfung.
„Unserer Rechtsberatung liegen seit dieser Woche zahlreiche überhöhte Mieterhöhungen der LEG Wohnen vor. Der Mittelwert des Mietspiegels wird in diesen Fällen wieder fast immer überschritten. Eine Korrektur der bisherigen Geschäftspraktik hat nicht stattgefunden“, erklärt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, „in mehreren Fällen entsteht der Eindruck, dass die LEG ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung nicht voll ausnutzt und die Mieterhöhung begrenzt. Doch das Gegenteil ist hier der Fall. Diese verlangte Miete liegt dennoch über dem Mittelwert.“
Hier drei Beispielsfälle für erhebliche Überschreitungen (Erhöhungserklärungen auch angehängt als pdf):
(die Ausgangsmieten sind unterschiedlich; diese Berechnung ergibt sich jeweils unter Berücksichtigung der von der LEG ausgewiesenen Zu- und Abschläge nach dem Mietspiegel Dortmund. Weitere Korrekturen aufgrund falscher Zuschläge oder fehlender Abschläge nach dem Mietspiegel können möglich sein).
Wichtig für betroffenen Mieter: erst prüfen – nicht sofort unterschreiben!
Viele Mieter erklären sehr kurz mach Erhalt solcher Erklärungen schriftlich Ihre Zustimmung, die ist dann verbindlich, kann also nicht widerrufen werden. „Mieter haben zwei Monate Zeit zur Prüfung und müssen sich erst dann festlegen, welchen Betrag sie akzeptieren. Also erst in Ruhe prüfen!“, empfiehlt Markus Roeser.
Der Dortmunder Mietspiegel ist kostenlos im Internet und in Papierform in der Kampstr. 4, Dortmund erhältlich. Auf der website des Mietervereins Dortmund ist zusätzlich ein kostenloser Mietspiegel-Rechner verfügbar.
Streitpunkt: Richtige Einordnung in der Spanne (Mittelwert)
Der Mieterverein Dortmund verweist hierzu wiederholt auf die nach wie vor aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund, dass der im Mietspiegel ausgewiesene Medianwert im Zweifel die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne wiedergibt. (vgl. LG Dortmund 11 S 90/12 und 11 S 57/12, beide vom 25.06.2012).
„Nach ständigen Entscheidungen des Amts- und Landgerichtes Dortmunds seit 2012, die sich fast überwiegend mit LEG Mieterhöhungen beschäftigen, darf vom Mittelwert nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein Vermieter, der nach oben hin abweichen will, müsste in der Mieterhöhung selbst bezüglich aller Wohnwertmerkmale angeben, warum er die Wohnung zu vergleichbaren Wohnungen insgesamt für überdurchschnittlich hält. Entsprechende Begründungen fehlen in den aktuellen Mieterhöhungen. Wir fordern die LEG auf, die Vorgaben der Dortmunder Rechtsprechung nicht weiter zu missachten und sich bei Mieterhöhungen auf den Mittelwert zu begrenzen. Mietern raten wir generell Mieterhöhungen sorgfältig prüfen bzw. prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund vom 05.02.2024
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