16. Oktober 2024 (Fragen und Antworten)

Aufforderung zur Kostensenkung - Was tun?

In den letzten Monaten haben viele Mieter:innen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, vermehrt Kostensenkungsaufforderungen vom Jobcenter, bzw. Sozialamt erhalten. Diese Schreiben verunsichern viele Betroffene.

Was ist eine Kostensenkungsaufforderung und warum erhalte ich diese?

Eine Kostensenkungsaufforderung ist eine Information des Jobcenters oder Sozialamts, dass Ihre Miete als zu hoch angesehen wird und Sie diese Kosten in irgendeiner Form senken sollten. Dies geschieht oft nach Ablauf des ersten Jahres, in dem Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. In dieser sogenannten Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft voll übernommen.

Wie kann ich gegen die Aufforderung zur Kostensenkung vorgehen?

Gegen die Kostensenkungsforderung selbst können Sie sich nicht wehren. Erst wenn nach sechs Monaten Ihre Unterkunftskosten auf die vermeintlich angemessenen Kosten reduziert werden und Sie einen korrigierten Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Das heißt aber nicht, dass Sie untätig bleiben sollten.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Kostensenkungsaufforderung erhalte?

Informieren Sie sich anwaltlich oder bei einer Beratungsstelle, ob die Aufforderung korrekt gestellt wurde. Parallel sollten Sie versuchen, Ihre Mietkosten durch Verhandlungen oder durch Untervermietung zu senken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie nach einer günstigeren Wohnung suchen.

Wie dokumentiere ich meine Wohnungssuche richtig?

Führen Sie ein detailliertes Protokoll, das alle Ihre Bemühungen zur Kostensenkung festhält. Notieren Sie jede Wohnungsanzeige, auf die Sie sich bewerben. Halten Sie Datum, Anbieter, Kontaktinformationen sowie das Ergebnis Ihrer Bewerbung fest. Bewahren Sie relevante E-Mails und Briefe als Belege auf. Auf diese Weise können Sie glaubhaft darlegen, dass es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war, eine günstigere Wohnung zu finden.

Was passiert, wenn ich die Kostensenkung nicht umsetze?

Wenn die Kostensenkungsaufforderung korrekt ist und Sie die Kosten nicht senken konnten, bzw. keine besonderen Härtefälle vorliegen, zahlt die Behörde geringere Unterkunftskosten. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und dem vom Jobcenter übernommenen Betrag müssen Sie dann selbst tragen.

Unter welchen Umständen kann ich hiergegen vorgehen?

Eine Kostensenkung kann unzumutbar sein, wenn gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe einen Umzug unmöglich machen. Auch wenn es nachweislich keine angemessenen Wohnungsangebote auf dem Markt gibt, können Sie die Aufforderung anfechten. Eine fehlerhafte oder unzureichend formulierte Aufforderung kann rechtlich ebenfalls angreifbar sein. Sobald das Jobcenter die Mietkosten kürzt, können Sie Widerspruch einlegen. 

Erschienen im Mieterforum NR. 77 III/2024


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