Steckersolar-Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Neue gesetzliche Regelungen machen die Installation nun noch einfacher. Wir erklären, worauf Mieter:innen achten müssen.
Die Energiewende war lange nahezu ausschließlich für Wohnungsunternehmen und Hausbesitz:innen interessant. Die Installation einer Solaranlage, die energetische Modernisierung des Gebäudes oder die Umstellung auf eine effiziente Heizung – allesamt Maßnahmen, die von Vermieter:innen bzw. Eigentümer:innen angestoßen werden mussten. Mieter:innen hingegen konnten kaum selbst etwas tun.
Mit sogenannten Steckersolar-Geräten, oft als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet, haben nun auch Mieter:innen die Möglichkeit, ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Diese Mini-Solaranlagen sind inzwischen sogar bei den großen Discountern oder dem bekannten schwedischen Einrichtungshaus erhältlich. Die Anlagen lassen sich unkompliziert am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten installieren und an der Steckdose betreiben. Also Aufbauen, einstecken, fertig? Für Mieter:innen greifen zwar in Zukunft deutliche Verbesserungen, eine Zustimmung des Vermieters ist aber in der Regel weiterhin erforderlich.
„Privilegierte Maßnahme“
Anfang Juli beschloss der Bundestag dann zusätzliche Klarheit für Mieterinnen und Mieter und stufte Balkonsolaranlagen als „privilegierte Maßnahme“ ein. Hierzu zählen zum Beispiel auch ein barrierefreier Umbau oder Maßnahmen, die eine Wohnung einbruchsicherer machen. Das bedeutet, dass Vermieter:innen diese Mini-Kraftwerke nicht generell verbieten dürfen. Sie haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausführung, müssen aber triftige Gründe vorweisen, um die Installation gänzlich zu untersagen.
Solche Gründe könnten etwa erhebliche Beeinträchtigungen des Gebäudes oder Sicherheitsrisiken sein. Unbedingt ist eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen. Diese kann insbesondere regeln, wie die Installation genau ablaufen wird und was mit der Anlage nach Vertragsende passiert, ob sie verbleiben kann oder rückgebaut werden muss. Das betreffende Gesetz soll den Bundesrat im Oktober dieses Jahres passieren.
Rechtliche Vereinfachungen
Beim lästigen Papierkram hat das kürzlich in Kraft getretene Solarpaket 1 der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Die bislang erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Zudem wurde die maximale Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt erhöht, was die Effizienz der Anlagen steigert. Lediglich eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist noch notwendig.
Ein weiterer Vorteil: Die Geräte können nun sofort in Betrieb genommen werden. Ein möglicher Zählertausch muss nicht mehr abgewartet werden. Sollten in Haushalten noch alte Ferraris-Stromzähler ohne Rücklaufsperre im Betrieb sein, muss es der örtliche Stromversorger dulden, dass der Zähler bei hoher Stromeinspeisung sogar rückwärts läuft.
Lohnt sich die Anschaffung?
Die Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Anschaffungskosten, Ausrichtung und Eigenverbrauchsanteil. Ein typisches Steckersolar-Gerät mit einem 800-Watt-Modul kann bei optimaler Ausrichtung rund 560 bis 720 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen. Bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde entspricht das einer jährlichen Ersparnis von etwa 168 bis 216 Euro. Der Grundverbrauch in einem Haushalt und die Frage, inwieweit Elektrogeräte bei Sonnenschein betrieben werden können, haben erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Ersparnis.
Die Anschaffungskosten von 600 bis 1000 Euro für ein 800-Watt-System amortisieren sich in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Jahren. Zusätzlich leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz: Ein solches Steckersolar-Gerät spart über 20 Jahre etwa 5 bis 6 Tonnen CO2 ein. Eine Orientierung bietet auch der kostenfreie Photovoltaik-Check von CO2online https://www.co2online.de/photovoltaikcheck/
Fördermöglichkeiten nutzen
Es lohnt sich, bei der Stadt, Gemeinde oder dem örtlichen Stromversorger nachzufragen, ob es Fördermöglichkeiten für Balkonsolaranalagen gibt. Allerdings ist Vorsicht geboten: Manche Förderprogramme stellen zusätzliche Anforderungen, wie den Einsatz spezieller Einspeisesteckdosen oder die Überprüfung durch eine Elektrofachkraft. Diese Bedingungen müssen dann zwingend eingehalten werden.
Fazit: Einfacher Einstieg
Steckersolar-Geräte bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, selbst zum Stromproduzenten zu werden. Die rechtlichen Vereinfachungen machen die Anschaffung noch attraktiver. Dennoch sollten Verbraucher:innen sorgfältig planen und Mieter:innen die Zustimmung des Vermieters einholen.. Mit der richtigen Vorbereitung kann fast jeder Haushalt einen Beitrag zur Energiewende leisten – und dabei auch noch Geld sparen.
Unser Tipp
Holen Sie sich fachkundigen Rat ein, bevor Sie sich für ein Steckersolar-Gerät entscheiden. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite eine umfangreiche Übersicht zu allen relevanten Punkten zusammengestellt.
Was muss beachtet werden?
Trotz der Vereinfachungen gibt es einige Punkte, die Verbraucher:innen berücksichtigen sollten, wenn sie eine Mini-Solaranlage auf ihrem Balkon installieren möchten.
Montageort
Wählen Sie einen möglichst sonnigen Platz ohne Verschattung. Südausrichtung ist ideal, aber auch Ost-West-Ausrichtungen können gute Erträge liefern.
Sicherheit
Achten Sie beim Kauf auf Geräte, die den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen. Ab Ende 2024 wird voraussichtlich eine spezielle Produktnorm verfügbar sein.
Anschluss
Verwenden Sie ausschließlich dafür vorgesehene Steckdosen. Die Installation einer neuen Steckdose muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
VDE-Norm
Wählen Sie einen hochwertigen Wechselrichter, der den VDE-Normen entspricht. Er sollte eine automatische Netztrennung (NA-Schutz) besitzen.
Versicherung
Klären Sie mit Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung, ob Schäden durch die Steckersolar-Anlage abgedeckt sind. Gegebenenfalls ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes sinnvoll.
Brandschutz
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien und halten Sie Fluchtwege frei. Informieren Sie sich über lokale Brandschutzbestimmungen.
Wartung
Reinigen Sie die Module regelmäßig und überprüfen Sie Kabelverbindungen auf Beschädigungen. Eine jährliche Sichtprüfung ist empfehlenswert.
Autor: Mirko Kussin, Erschienen im Mieterforum NR. 77 III/2024
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