22. Januar 2025 (Wohnungspolitik, Miet- und Wohnungsrecht)

Mietpreisbremse ab März in Dortmund

Mehrere Medien berichten, dass ab dem ersten März 2025 erstmals die Mietpreisbremse in Dortmund gelten solle. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. begrüßt diese konkret geplante Mieterschutz-Regelung des Landesbauministeriums Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Die Mietpreisbremse begrenzt bei neuen Mietverhältnissen die Miethöhe auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, in der Regel dem des Mietspiegels. Im Gegensatz zu Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen, sind neu vereinbarte Mieten sonst nicht reguliert.

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"Wer eine neue Wohnung in Dortmund anmieten möchte, hat in der Regel keinen Verhandlungsspielraum, um muss die geforderte Miete akzeptieren. Unabhängig von Investitionen in die bestehende Wohnung, können so hohe Mieten verlangt werden, weil der Markt eng ist“, erläutert Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund, „aus unserer Sicht hätte die Mietpreisbremse schon längst in Dortmund gelten müssen. Auch im neuen Geltungsbereich fehlen aus unserer Sicht mehrere angespannte Wohnungsmärkte. So bleibt das ganze weitere Ruhrgebiet außenvor“.

Für die Mietpreisbremse gibt es diverse Ausnahmen, sie gilt beispielsweise nicht im Neubau oder bei frisch kernsanierten Wohnungen. Entgegen der allgemeinen Annahme gilt sie aber auch bei möblierten Wohnungen oder auch bei Index- und Staffelmietverträgen. „Die Mietpreisbremse ist nicht immer einfach in der Anwendung. Wer eine Absenkung der Miete durchsetzen möchte, sollte sich zunächst rechtliche Beratung einholen“, so Markus Roeser. Der Mieterverein Dortmund wird passend zum Start der Mietpreisbremse einen Ratgeber kostenlos zur Verfügung stellen.

Begrenzung von Mieten in neuen Mietverträgen

Mit der Mietpreisbremse gäbe es mietrechtlich erstmals in Dortmund eine Schutzregelung für die Miethöhe bei der Neuanmietung einer freifinanzierten Wohnung.

„Die Mietpreisbremse hat leider keine direkte Auswirkung auf alle Mieten in der Stadt. Sie ist aber dennoch ein Gewinn. Eine Reduzierung der Bestandsmieten wäre mit einem bundesweiten Mietendeckel möglich“, erläutert Markus Roeser, „einen solchen Deckel fordert das deutschlandweite Bündnis Mietendeckel-jetzt“ 

Mietpreisbremse auf der Kippe

Die Mietpreisbremse ist im Bundesrecht bis zum 31.12.2025 begrenzt. Entsprechend würde die Regelung in Dortmund erst einmal nur bis zum Jahresende gelten.

Die Ampel-Koalition hatte die Mietpreisbremse ursprünglich verlängern wollen. Ein noch beschlossener Koalitionsbeschluss wurde nicht mehr umgesetzt. Die Rot-Grüne Restregierung hat eine Verlängerung doch noch eingebracht. Bisher verweigern sich CDU, FDP und AFD aber diesem Vorschlag. Deutscher Mieterbund, Deutscher Städtetag und Deutscher Gewerkschaftsbund fordern vom Bundestag die Mietpreisbremse noch vor der Neuwahl im Februar zu verlängern.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 22.01.2025


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