Vonovia hat angekündigt in mehreren Dortmunder Siedlungen im Laufe des Monats die bisherigen Rauchwarnmelder auszubauen und durch MultisensorPlus Geräte zu ersetzen. Diese Geräte können grundsätzlich die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit erfassen, speichern und senden. Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Mietervereins um sensible Daten. Laut Vonovia soll diese Funktion beim Einbau deaktiviert. Ob das der Fall ist, können Mieter:innen in der Regel nicht selbst abschließend prüfen. Für den Mieterverein verbliebe dann jedoch auch kein erheblicher Mehrwert der neuen Geräte.
Rechtliches Neuland - Prozesse drohen
Der Konzern möchte die MultisensorPlus Geräte als Modernisierung zwangsweise in Wohnungen einbauen. Ob Mieter:innen den Einbau der MultisensorPlus Geräte dulden müssen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Anders als bei Rauchwarnmeldern, gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Die ersten Geräte wurden erst Mitte 2024 in anderen Städten eingebaut. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen noch.
Zahlreiche Verfahren drohen
Beim Mieterverein haben sich in den letzten Monaten zahlreiche Mitglieder gemeldet, die den Einbau nicht wünschen und nicht dulden wollen und sich im Zweifel von Vonovia verklagen zu lassen. Aus Sicht des Mietervereins wären dies unnötige Verfahren.
„Wir fordern Vonovia auf diese Art der Zwangsbeglückung zu beenden und die neuen Geräte nur dort einzubauen, wo Mieter:innen dies explizit wünschen. Es besteht keine Notwendigkeit die bisherige Technologie zu ändern. Die vorhandenen Rauchwarnmelder erfüllen die rechtlichen Vorgaben“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, „wenn Vonovia von dem Produkt überzeugt ist, sollte sie aktiv darum werben, statt die Geräte zwangsweise einzubauen“.
Petition
Der Mieterverein hat eine Online Petition gestartet, die Vonovia auffordert den Einbau zu stoppen. Es kann online unterschrieben werden. Auf der Plattform Open Petition können ebenso Unterschriftenlisten ausgedruckt und analog gesammelt werden. Die Unterschriftenlisten sind auch in der Geschäftsstelle des Mietervereins erhältlich.
Hintergrund Modernisierung
Nach §555d BGB haben Mieter:innen eine Modernisierung zu dulden. Diese liegt vor unter anderem vor, wenn eine Wohnwertverbesserung geschaffen wird. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine besondere Härte vorliegt, die Baumaßnahme z.B. aus gesundheitlichen Gründen eine zu große Belastung bedeutet. Verweigern Mieter:innen nach ausreichender Ankündigung der beauftragten Firma den Zugang zu ihrer Wohnung, kann der Vermieter auf eine Duldung klagen. Ein Gericht würde dann entscheiden, ob eine Modernisierung vorliegt und in diesem Fall dem Datenschutz ausreichend genüge getan wurde. Sollten Mieter:innen das Verfahren verlieren, müssten sie die Kosten tragen. Der Mieterverein geht davon aus, dass für ein Verfahren vor dem Amtsgericht 400 – 500 € Kosten anfallen würden. Im Falle einer passenden Rechtsschutzversicherung, entsprechend der Selbstbeteiligung. Hierzu sollte vorher eine rechtliche Beratung eingeholt werden.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 06.05.2025
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