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16. September 2025 (Wohnungspolitik)

Wer die Fristen verpasst, zahlt drauf

Seit Juni gibt es neue Regeln beim Stromanbieterwechsel. Mieter:innen, die umziehen, müssen nun schneller reagieren. Sonst wird's teuer. Wir erklären, worauf Sie achten sollten - und was jetzt nicht mehr geht.

Symbolbild Stromanbieterwechsel

Grafik: KI-generiert

Neuer Anbieter? Jede Stunde zählt

Am 6. Juni 2025 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten: Der Wechsel des Stromanbieters muss technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit setzt die Bundesnetzagentur eine EU-Vorgabe um, die den Wettbewerb stärken soll. Aber was heißt das konkret für Verbraucher:innen?

Vorweg

Die 24-Stunden-Regel betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund - nicht Ihre Kündigungsfristen. Wenn Sie also wechseln möchten, müssen Sie weiterhin fristgerecht kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei einer Preiserhöhung, nutzen. Ist das erledigt, geht der technische Wechsel deutlich schneller als früher.

Obacht bei Umzügen

Besonders wichtig ist die neue Regel beim Wohnungswechsel. Denn ein rückwirkender Wechsel - also eine verspätete Anmeldung bei Ein- oder Auszug - ist nun nicht mehr erlaubt. Wer sich beim Einzug nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter meldet, landet automatisch in der Grundversorgung und die ist meist teurer. Noch mehr Vorsicht ist allerdings beim Auszug geboten. Wer seinen Auszug zu spät meldet, bleibt weiter Vertragspartner:in und zahlt womöglich den Strom der Nachmieter:innen.

Unser Tipp

Informieren Sie Ihren Stromanbieter frühzeitig über den geplanten Umzug. Lesen Sie am Umzugstag unbedingt den Zählerstand ab und notieren Sie sich die Zahl. Ein Handyfoto, im Idealfall mit eingeblendetem Datum, ist schnell gemacht und kann bei Unstimmigkeiten ein hilfreicher Beleg sein. MaLo-ID statt Zählernummer Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht die Zählernummer künftig nicht mehr aus. Sie brauchen zusätzlich die sogenannte, elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer", kurz MaLo-ID. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung. Beim Einzug ist sie häufig im Übergabeprotokoll notiert. Vermieter:innen und Vormieter:innen sollten Ihnen aber ebenso weiterhelfen können. Fragen Sie einfach nach. Auch der Netzbetreiber kann sie herausfinden, aber das dauert für gewöhnlich deutlich länger.

Hinweis zu Beratung

Mitglieder des Mietervereins Dortmund können bei der Verbraucherzentrale kostenfrei eine persönliche Rechtsberatung zu verbraucherrechtlichen Fragen erhalten. Dazu zählt auch die Beratung zu Strom- und Gasverträgen. Die Beratungsstellen und Kontaktdaten finden Sie hier

Technischer Wechsel vs. Vertragswechsel: Was ist der Unterschied?

Der Begriff „24-Stunden-Wechsel“ klingt erst mal, als könnten Sie heute kündigen und schon morgen beim neuen Anbieter Strom beziehen. So einfach ist es leider nicht, denn der technische Wechsel ist nicht dasselbe wie der vertragliche Anbieterwechsel.

Ein Beispiel

Angenommen, Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen, weil Ihr Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat. Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, darf der neue Anbieter einspringen.

Und hier kommt der technische Wechsel ins Spiel: Früher konnte es bis zu drei Wochen dauern, bis der Wechsel technisch umgesetzt wurde. Seit Juni 2025 darf dieser Vorgang nun nur noch maximal 24 Stunden in Anspruch nehmen. Das heißt, der Wechsel funktioniert schneller, aber nicht sofort auf Ihren Wunsch hin. Kurz gesagt: Vertragswechsel = Ihr rechtlicher Schritt: Kündigung beim alten Anbieter und Vertrag mit dem neuen. Technischer Wechsel = Die Umstellung im Hintergrund zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Zählerverwaltung. Die dauert jetzt nur noch 24 Stunden.

Autor: Mirko Kussin Erschienen im Mieterforum Nr. 81 (III/2025)


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