23. August 2013 (Miet- und Wohnungsrecht)

Die Kosten der „zweiten Miete“ – Neuer Betriebskostenspiegel für Nordrhein-Westfalen erschienen

Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen zahlen im Durchschnitt 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten (z. B. Aufzug, Gartenpflege) zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,12 Euro pro Quadratmeter betragen.

Dies ist das Ergebnis des aktuellen Betriebskostenspiegels, den die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2011 vorlegt. NRW liegt damit leicht unter dem Bundesdurchschnitt, der derzeit bei 2,20 Euro pro Quadratmeter liegt.

Größter Kostenfaktor Heizkosten

Größter Kostenfaktor sind auch in diesem Jahr wieder die Heizkosten mit 0,96 Euro pro Quadratmeter. Grund hierfür ist in erster Linie die steigende Preisentwicklung für Öl, Gas und Fernwärme. Auch im Verhältnis zum Vorjahr (0,87 Euro) ist hier nochmal eine Kostensteigerung zu verzeichnen. Für „warme Betriebskosten“ (Warmwasser und Heizung) ergeben sich damit für eine Wohnung von 80 Quadratmetern rund 1.200 Euro Nebenkosten pro Jahr. Insgesamt machen die warmen Betriebskosten in 2011 damit rund 55 Prozent aller tatsächlichen Betriebskosten aus. Im Verhältnis zu 2012 sind vor allem die Kosten für Wasser inklusive Abwasser von 0,44 Euro auf 0,35 Euro pro Quadratmeter leicht gesunken.

Betriebskostenspiegel ersetzt keine Prüfung der Abrechnung

„Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Betriebskosten können im Einzelfall höher oder niedriger sein. Der Betriebskostenspiegel kann zudem nicht als Begründung für die Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden. Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend. Mietern und Wohnungssuchenden bietet er aber die Möglichkeit, die Höhe ihrer Betriebskosten einzuordnen. Eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieterverein ersetzt er nicht.“ erläutert Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. 

Ein kostenfreier Ratgeber zu Mieterrechten bei Betriebskostenabrechnungen (pdf) ist online und in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund an der Kampstraße 4 kostenfrei erhältlich.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 23.08.2013


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