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Wer jetzt schon von Kurzarbeit betroffen ist, verfügt im April nur über ca. 60 – 65 % des bisherigen Netto-Eikommens, Selbstständigen brechen Einnahmen weg, gleichzeitig gibt es nur geringe Sparoptionen bei den Ausgaben. Zum 3. April ist die bisherige Miete in voller Höhe zu zahlen. Viele Betroffene fragen sich, wie sie jetzt oder im Mai „über die Runden“ kommen, ohne Stress und Ärger zu riskieren.
Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:
Nachdem wir vergangenen Donnerstag, 12.03.20, aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr begonnen haben, persönliche Beratungsgespräche auf Telefontermine umzustellen, haben im Mieterverein am Montag, den 16.03.2020 entschieden die Geschäftsstelle des Mietervereins für den Publikumsverkehr zu schließen. Beratungstermine werden als telefonische Beratungsgespräche zum vereinbarten Termin durchgeführt. Mitglieder, mit...
(dmb) Durch Betriebsschließungen, Kurzarbeit oder mangelnde Aufträge wird die bisherige Lebensgrundlage vieler Mieter kurzfristig entfallen. Die Pflicht zur Mietzahlung wird sie vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Der Bundesgesetzgeber muss sofort handeln, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen und deren Kündigung sowie der Kündigung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Gewerberäume zu schützen.