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Liebe LeserInnen, liebe MitgliederInnen, die Corona Krise und ihre Folgen für Mieterinnen und Mieter beschäftigt uns weiterhin. Auch bei uns in der Geschäftsstelle ist noch kein Alltag eingekehrt. Zum Schutz unser aller Gesundheit haben wir unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen - wir können die geforderten Abstandsregeln aktuell nicht einhalten. Wir sind aber per Telefon, E-Mail und Brief erreichbar. Die Beratungsgespräche finden weiterhin telefonisch statt. Eine Mitgliedschaft beantragen, Änderungen mitteilen, Unterlagen einreichen - all dies geht auch von zu Hause aus. Wie Sie uns erreichen, haben wir auf unserer Homepage noch einmal zusammengestellt. Trotz der Schwierigkeiten, die das Jahr 2020 bisher auch für uns gebracht hat, können wir unsere Beiträge und Prämien für die Rechtsschutzversicherung konstant halten. Wir möchten unsere Mitglieder noch einmal bitten zu prüfen, ob die bei uns hinterlegten Kontaktdaten noch aktuell sind. Coronabedingt sind wir vermehrt darauf angewiesen, dass wir Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können. Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie gesund! 1. Das neue MieterforumBild: MVDO 2. Mitmachen bei neuer Serie im Mieterforum![]() Bild: Pixabay 3. Stellenaussschreibung Rechtsberatung![]() Logo: MVDO Weitere Details finden Sie in der Stellenausschreibung. 4. Kommunalwahl Dortmund![]() Bild: MVDO Vor der Wahl haben wir im Bündnis "arm in Arm" Forderungen an die Parteien gestellt und Wahlprüfsteine erstellt. Wofür die einzelnen Parteien im Stadtrat wohnungspolitisch stehen, können Sie auf unserer Homepage nachlesen. 5. BGH stärkt Mieterrechte bei Modernisierungen![]() Bild: Bundesgerichtshof Urteil und die Pressemitteilung unserer Bundesverbandes finden Sie hier. 6. Wohnungsmarktbericht Stadt Dortmund - Es bleibt angespannt![]() Bild: Stadt Dortmund Den aktuellen Wohnungsmarktbericht finden Sie auf der Seite des Wohnungsamts der Stadt Dortmund. Unsere Stellungnahme haben wir hier veröffentlicht. 7. Auslaufende Sozialbindungen![]() Dies gilt insbesondere auch für eine Mieterhöhung, die vom Vermieter frühestens zum 1. Januar gefordert werden kann. Ob und in welchem Umfang eine solche Mieterhöhung berechtigt ist, richtet sich dann erstmals nach den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem örtlichen Mietspiegel. Aktuell verschicken Vermieter Schreiben, die über das Bindungsende informieren. Für MieterInnen ändert sich dadurch aber erst einmal nichts. Eine Mieterhöhung muss der Vermieter direkt ankündigen. Wer dann unterschreibt akzeptiert eine Mieterhöhung, selbst wenn sie zu hoch gewesen wäre. MieterInnen haben dann mindestens zwei Monate Zeit zur Prüfung, ob die geforderte Miete angemessen ist. Bei einer berechtigten Mieterhöhung muss der Mieter oder die Mieterin dieser zustimmen. Das wichtigste haben wir im Ratgeber Bindungsende zusammengestellt. Alle Informationen zu Mieterhöhungen und Mietspiegeln gibt es ebenso auf unserer Homepage.
8. Presseschau![]() Foto: pixabay 9. Termine und Veranstaltungstipps![]() Foto: pixabay Bis auf Weiteres entfallen die regelmäßigen Veranstaltungen im Arbeitslosenzentrum sowie die Vorträge in der VHS.
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Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. (Mitglied im DMB) Kampstraße 4 Tel. +49 (0)231/55 76 56-0 Amtsgericht Dortmund, Vereinsregister-Nr.: 1418 Datenschutzerklärung für unsere Internetseite und den Newsletter Newsletter-Redaktion: Markus Roeser, Mirko Kussin Geschäftsführer Vorstandsmitglieder
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