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Wichtige Hinweise zur Rechtsberatung

Merkblatt Rechtsberatung

Besonders Sie als ratsuchendes Mitglied profitieren von einem optimalen Ablauf in der Geschäftsstelle. Bitte berücksichtigen Sie daher die folgenden Hinweise:

„Ihre Mitgliedsnummer bitte?“

Ob Sie anrufen oder persönlich die Geschäftsstelle aufsuchen – diese Frage werden Sie immer zuerst hören. Sie ist der schnellste Zugang im computergestützten Verwaltungsprogramm. Ob es darum geht, den Termin festzulegen oder Ihre Akte für die Beratung herauszusuchen – mit Ihrer persönlichen Mitgliedsnummer beschleunigen sich die Vorgänge einfach. Daher unsere große Bitte – halten Sie diese immer bereit wenn Sie anrufen oder sich am Empfang anmelden. Kürzere Wartezeiten für alle!

Das Beratungsgespräch

Im Vordergrund der Beratung steht das persönliche Gespräch, in dem Sie mit unseren Juristen Ihre Probleme erörtern können.

Eine korrekte und verbindliche Beratung setzt voraus, dass der Berater die Hintergrundinformationen kennt, die wegen der oft komplizierten Mietrechtsregelungen erforderlich sind. Beispielsweise können viele gesetzliche Regelungen durch den Mietvertrag abgeändert werden.

Damit Sie also eine verbindliche Auskunft erhalten, muss Ihr Berater zunächst Ihren Mietvertrag gründlich prüfen. Auch Heiz- und Betriebskostenabrechnung gewissenhaft zu überprüfen erfordert viel Zeit. Daher ist das Beratungsgespräch nicht durch Telefonanrufe zu ersetzen. Telefonische Kurzauskünfte bleiben deshalb auch unverbindlich.

Wer eine saftige Mieterhöhung, eine Kündigung oder Ähnliches erhalten hat, ist verunsichert und aufgeregt und möchte dann natürlich sofort beraten werden. Manchmal dauert es aber ein paar Tage bis zum ersten freien Termin. Wir bitten Sie, dafür ein wenig Geduld aufzubringen, weil es nicht angemessen wäre, Ihre berechtigten Fragen "mal eben ganz kurz" zu beantworten.

Vertrauen Sie unseren Experten!

Manchmal werden Ihnen nicht die Fragen gestellt werden, die Sie erwartet haben. Oder man sagt Ihnen, dass das, was Sie für wichtig halten, bei der Lösung Ihres Mietrechtsproblems keine Rolle spielt. Dies hängt mit mietrechtlichen Aspekten zusammen, die eben nicht immer mit dem "gesunden Menschenverstand" übereinstimmen. Lassen Sie sich deshalb bitte auf die Fragestellungen unserer BeraterInnen ein – wir nehmen Ihre Anliegen sehr ernst. Trauen Sie sich nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben!

Beteiligen Sie sich aktiv an der Entscheidungsfindung. Denn es gibt im Mietrecht manche Abwägungsfragen, die letztlich Sie entscheiden müssen.

Ziel unserer Bemühungen ist es, Sie in die Bearbeitung und Lösung Ihrer Probleme einzubeziehen. Wir wollen Sie dazu ermutigen und befähigen, Ihre Mietangelegenheiten – soweit es möglich ist – selbständig zu regeln.

Bleiben Sie bei Ihrem Berater!

Oft sind mehrere Beratungen erforderlich. Lassen Sie sich eine Visitenkarte aushändigen, damit Sie später den Namen zur Hand haben. Wenn Sie neu zu uns kommen, weil wir Ihren Nachbarn schon geholfen haben, erkundigen Sie sich nach dem Namen des Beraters und lassen sich einfach bei diesem einen Termin geben. Denn – je mehr Hintergrundinformationen der Berater über Ihren Vermieter oder Ihr Haus schon hat, desto besser kann er Sie natürlich unterstützen.

Kommen Sie mit vollständigen Unterlagen!

Wer ahnt schon, dass bei einer Mieterhöhung nach der Höhe der Miete vor drei Jahren gefragt werden wird? Ist diese dann nicht zu ermitteln, so müssen Sie wohl oder übel einen weiteren Termin vereinbaren. Unsere Bitte: Kopien mitbringen! Sie können in unserer Geschäftsstelle kostenlos Kopien anfertigen, bitte kommen Sie dann etwas früher zum Termin.

Wenn Sie alle Schriftstücke, die Ihr Mietverhältnis betreffen (also Mietvertrag, Abrechnungen, Quittungen, Protokolle), mitbringen, ersparen Sie sich spätere Lauferei und unsere JuristInnen haben mehr Zeit für das Beratungsgespräch. Bringen Sie bitte vor allem eine Kopie Ihres Mietvertrages zu Ihrem ersten Termin mit!

Tipp: Heften Sie alle Schriftstücke, die Ihr Mietverhältnis betreffen nach zeitlicher Reihenfolge geordnet in einer Mappe ab, die Sie immer zur Beratung mitbringen.

Ihren Schriftwechsel ...

... übernehmen wir, wenn es aus persönlichen oder taktischen Gründen erforderlich ist. Das gilt vor allem dann, wenn ein juristisch komplizierter Brief geschrieben werden muss. Sie erhalten dann von uns per Post eine Kopie dieses Schreibens. Auch eine Antwort wird Ihnen sofort zugesandt. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine weitere Rücksprache erforderlich ist.

Auf Fristen achten!

Ihre Mitarbeit ist erforderlich, wenn Ihr Vermieter nicht reagiert. Unsere Schreiben enthalten in der Regel Fristen. Ist z. B. eine notwendige Reparatur nicht erfolgt und haben Sie drei Tage nach Fristablauf von uns keine Post (Kopie der Antwort Ihres Vermieters) erhalten, vereinbaren Sie sofort einen weiteren Beratungstermin.

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