Hinweise zur Überprüfung von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Für Vereinsmitglieder können wir die Überprüfung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) durch unsere Rechtsberatung übernehmen? Um eine schnelle und zuverlässige Beratung zu ermöglichen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen (soweit nicht schon bei uns vorliegend):

  • Ihren Mietvertrag
  • die aktuelle Mieterhöhung
  • vorangegangene Mieterhöhungen aus den letzten drei Jahren
  • Für Wohnungen in Dortmund: Nutzen Sie unseren Online-Mietspiegel-Rechner und senden Sie das Ergebnis-pdf mit.

Bitte laden Sie alle Dateien auf einmal in dem untenstehenden Formular hoch. Dies erleichtert uns die Bearbeitung. 

Für die weitere Prüfung ist in der Regel ein telefonischer Beratungstermin  erforderlich. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

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