Wir wollen wohnen!

Kommunalwahl Dortmund 2020

Das Dortmunder Netzwerk "arm in Arm", auch das Dortmunder Bündnis "Wir wollen wohnen!", legt anlässlich der kommenden Kommunalwahlen seine wohnungspolitischen Forderungen vor, welche konkrete Handlungsansätze für den Dortmunder Wohnungsmarkt aufzeigen.Hierbei handelt es sich um drei Hauptforderungen:

1. Bezahlbaren Wohnraum schaffen und sozial-gerechte Bodennutzung

2. Zugang zu Wohnraum sichern und schaffen

3. Bezahlbaren Wohnraum erhalten und schützen

Eine Zusammenfassung der konkreten Forderungen finden Sie hier in der Kurzfassung oder in der Langfassung.

Die Antworten der Parteien zu den Wahlprüfteinen haben wir einmal nach Parteien und einmal nach Themen sortiert zusammengefasst.

Breites NRW-Aktionsbündnis "Wir wollen wohnen!" gegründet

Wohnraum in NRW ist Mangelware und schon jetzt für viele Menschen unbezahlbar. "Und was tut unsere Landesregierung? Sie plant heimlich, still und leise, wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu streichen. Das darf nicht passieren", so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des neu gegründeten NRW-Bündnisses "Wir wollen wohnen!" und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. Insgesamt acht Organisationen, darunter der Deutsche Mieterbund, Wohlfahrts- und Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben Mitte Januar 2019 in Düsseldorf ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt.
Auch der Mieterverein Dortmund unterstützt das neue Wohnbündnis. Die Landesregierung plant alle Mieterschutzverordnungen, die eigentlich ausgebaut und verschärft werden müssten, abzuschaffen.

"Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und eine abgesenkte Kappungsgrenze für Bestandsmieter gelten nicht in Dortmund, weil die Landesregierung es versäumt hat, hierfür aktualisierte Verordnungen vorzulegen, die die angespannte Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt berücksichtigen. Zudem ist ein erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedroht. So gilt durch eine Verordnung des Landes aktuell eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf, statt nur drei Jahren", erklärte, Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

Neben dem Erhalt und dem Ausbau des Mieterschutzes fordert das Bündnis die Errichtung von mehr bezahlbarem Wohnraum. "Laut Wohnungsmarktbericht der NRW.BANK werden jährlich rund 80.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen benötigt", erklärt Dr. Sabine Graf, Stellvertretende Vorsitzende DGB NRW. "Im Jahr 2017 waren es aber gerade einmal rund 48.000. Um diese Lücke zu schließen, ist eine deutlich höhere öffentliche Wohnraumförderung notwendig. Das Land muss hierfür eigene Haushaltsmittel bereitstellen. Zudem kann eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ein perspektivisches Instrument sein. Der Markt wird es leider nicht richten, das haben die vergangenen Jahre deutlich gezeigt."

Den gesamten Forderungskatalog finden Sie hier.

Aktuelle Nachrichten aus dem Bündnis

10. Februar 2022 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Öffentliche Wohnraumförderung NRW 2021: Neuer Minusrekord! Probleme nehmen massiv zu! Hilfe ist nicht in Sicht!

Nach von der Bauministerin Ina Scharrenbach vorgestellten Zahlen sind im Jahr 2021 nur 5.239 Mietwohnungen mit Fördermitteln des Landes errichtet worden – der niedrigste Wert seit 2015. Im Vergleich zu 2020 wurden einschließlich Modernisierungs- und Eigentumsförderung rund 15% weniger geförderte Wohnungen bewilligt. Damit werden jährlich deutlich auch weniger Wohnungen gebaut, als aus der Bindung fallen. Bereits zum...


18. Juni 2021 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Bundesweiter Aktionstag – Bündnis fordert sechsjährigen Mietenstopp

Demonstration vor Wohnanlage in der Nordstadt

Am Samstag, 19.Juni, finden in über 50 Städten Aktionen für einen bundesweiten sechsjährigen Mietenstopp statt. In Dortmund beteiligt sich das Bündnis ‚arm in Arm‘ aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Mietervereinen und Vereinen mit einer Fotoaktion und Pressetermin an dem Aktionstag. Dieser fand am Freitag, den 18. Juni in der Dortmunder Nordstadt statt.


11. September 2020 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Auf dem Prüfstand - Parteien in Dortmund zur Kommunalwahl

Am 13. September werden in NRW neue Kommunalparlamente und (Ober)-BürgermeisterInnen gewählt. Das Bündnis arm in Arm, dem auch der Mieterverein Dortmund angehört, hat vor der Wahl Forderungen zur zukünftigen Dortmunder Wohnungspolitik aufgestellt – und SPD, CDU, die Linke, die Grünen und die FDP gefragt, wie sie in den kommenden Jahren Fragen des Wohnens, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik gestalten wollen.


2. September 2020 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Kommunalwahl Dortmund: Wohnungspolitik auf dem Prüfstand

Das Bündnis „arm in Arm“* (zugleich Dortmunder Bündnis „Wir wollen wohnen!“), dem neben den Wohlfahrtsverbänden, Mieterverein und Mieterbund auch der DGB, die Stadtkirchen und eine Vielzahl von weiteren Organisationen angehören, hat im Juli diesen Jahres wohnungspolitische Forderungen für Dortmund aufgestellt. Im Anschluss wurden SPD, CDU, die Linke, B90/ Grüne und FDP und Ihre OB-KandidatInnen gefragt, wie sie in den...


14. Juli 2020 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Kommunalwahl 2020: Wohnen in Dortmund bezahlbar und besser machen

Das Dortmunder Netzwerk „arm in Arm“, auch das Dortmunder Bündnis „Wir wollen wohnen!“, legt anlässlich der kommenden Kommunalwahlen seine wohnungspolitischen Forderungen vor, welche konkrete Handlungsansätze für den Dortmunder Wohnungsmarkt aufzeigen.


24. September 2019 (Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Netzwerk “arm_in_Arm“ fordert Stadt Dortmund zum Bau von bezahlbaren Wohnraum auf

Angesichts nicht abgerufener Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau in Millionenhöhe sieht das Netzwerk „arm_in_Arm“ die Stadt in der Pflicht, die angespannte Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt durch eigene Projekte zu entschärfen.


31. Mai 2019 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik, Wir wollen wohnen!)

Mieterhöhungen in Dortmund werden ab 01.06.2019 stärker begrenzt – es gilt erstmals eine 15%ige Kappungsgrenze

In Dortmund gilt für Mieterhöhungen freifinanzierter Wohnungen (Anpassung an die sog. ortsübliche Vergleichsmiete; § 558 BGB) ab dem 01. Juni 2019 erstmals eine Kappungsgrenze von 15 % statt bisher 20%.


Sie sehen die Artikel 1 bis 7 von 13
Erste Vorherige 1-7 8-13 Nächste Letzte
© 2010-2023 Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Impressum
Datenschutz