Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung erhalten, steht Ihnen ein Anspruch auf Übernahme Ihrer Mietkosten zu. Nach dem Gesetz dürfen Mietkosten aber nur in angemessener Höhe übernommen werden. Dies führt regelmäßig zu Problemen bei der Wohnungssuche oder bei Mieterhöhungen, wenn die von den kommunalen Trägern festgelegten Angemessenheitswerte nicht den tatsächlichen Bedarfen entsprechen.
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. bietet einen kostenfreien Ratgeber zum Thema Kosten der Unterkunft (KdU) bei Bezug von Hartz IV, Grundsicherung und Sozialgeld an:
zum Ratgeber
Bürgergeld bekommen in den meisten Fällen Menschen, die kein Arbeitseinkommen haben. Aber auch die, die zwar ein Einkommen erzielen, das aber zur Deckung des Bedarfs nicht reicht, können Bürgergeld beziehen.
Die kalten Nebenkosten und auch die Heizkosten sind Bestandteil der „Kosten der Unterkunft“. In dem Monat, in dem eine Betriebskostenabrechnung kommt, die mit einer Nachzahlung endet, sind die Kosten der Unterkunft höher als sonst. Also steigt auch der Gesamtbedarf. Das kann dazu führen, dass Einkommen, die normalerweise ausreichen, den Bedarf zu decken, in diesem Monat unzureichend sind. Bei sehr hohem Nachforderungen kann sich daher ein Antrag beim Jobcenter lohnen.
Der Sozialverein Tacheles e.V. und der Paritätische Gesamtverband Deutschland haben die Kampagne Energiehilfe gestartet. Hier finden Sie zu dem Thema ausführlichere Informationen und Musteranträge.
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