Als Mitglied beraten und vertreten wir Sie in allen außergerichtlichen Angelegenheiten gegenüber Ihrem Vermieter oder gegenüber Behörden in wohnungsrechtlichen Angelegenheiten. Diese Leistung ist durch Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess sind wir nicht berechtigt unsere Mitglieder vor den Gerichten zu vertreten (Anwaltsprivileg). Wir können dann im Mietrecht erfahrene Anwälte empfehlen, eventuell anfallende Kosten können nicht von uns getragen werden.
Deshalb bieten wir unseren Vereinsmitgliedern für Wohnraummietverhältnisse eine Mietrechtsschutzversicherung an, die die Kosten eines Prozesses in mietrechtlichen Angelegenheiten abdeckt. Grundlage hierfür ist eine Gruppenversicherung bei der Allrecht Rechtschutzversicherungen.
Hierfür fallen lediglich Kosten von 2,00 € je Monat an. Da ein Prozess mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung. Wie bei fast allen Versicherungen besteht hier eine Wartefrist von drei Monaten. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 € je Versicherungsfall. Nicht mitversichert ist die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes: Denn hierfür gibt es die kostenfreie Rechtsberatung durch Ihren Mieterverein.
Merkblatt Mietrechtsschutzversicherung (Stand: 07/2022).
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