Rechtsberatung

Um seine Mitglieder vor Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen, bietet der Mieterverein ihnen Rechtsberatung zu Fragen rund um das Mietverhältnis an. Dieses Angebot finanziert sich fast ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder und ist aus rechtlichen Gründen nur für eine außergerichtliche Beratung vorgesehen. Sie haben Gerichtspost erhalten? Dann sollten Sie als Vereinsmitglied uns dennoch kurzfristig zur weiteren Abstimmung kontaktieren.

Wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Beratungsformen und Hinweise geben, wie Sie Ihr Beratungsanliegen sinnvoll vorbereiten und die Beratung beim Mieterverein abläuft. Liegen nicht alle wichtigen Schriftstücke (z.B. eine Mieterhöhung) und der Mietvertrag vor, ist eine Beratung in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dies ist für Sie und alle anderen Ratsuchenden ärgerlich. Beachten Sie daher bitte unseren Beratungskompass. Dort erfahren Sie, welche notwendigen Unterlagen Sie neben dem Mietvertrag für welche Beratung benötigen.

Mitgliedsnummer immer angeben!

Ob Sie anrufen, persönlich die Geschäftsstelle aufsuchen oder uns eine E-Mail schreiben: Nennen bzw. verwenden Sie immer Ihre persönliche Mitgliedsnummer, wenn Sie sich bei uns melden. Sie finden diese beispielsweise auf Schreiben von uns und auch auf Ihrem Mitgliedsausweis.

Aktenzeichen

Vielleicht haben Sie schon ein Schreiben per Post oder E-Mail mit einem neuen Aktenzeichen bekommen. Dieses steuert die Zuordnung des Schriftverkehrs zu einem Beratungsthema und zu Ihrer Person in der elektronischen Akte. Nutzen Sie es unbedingt, wenn Sie zu der gleichen Angelegenheit eine E-Mail oder einen Brief schreiben.

Ihren Schriftwechsel ...

... übernehmen wir, wenn es aus persönlichen oder taktischen Gründen erforderlich ist. Das gilt vor allem dann, wenn ein juristisch kompliziertes Schreiben geschrieben werden muss. Sie erhalten hiervon eine Kopie. Auch eine Antwort wird Ihnen zugesandt. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine weitere Kontaktaufnahme durch Sie beim Mieterverein erforderlich ist. Bitte beachten Sie die Beitrags- und Gebührenordnung für die anfallenden Gebühren für Einschreiben oder Portopauschalen.

Frist gesetzt, was jetzt?

Eine Fristenkontrolle durch den Mieterverein findet nicht statt. Das heißt: Wenn z.B. im Schreiben an d:ie Vermieter:in eine Frist gesetzt wird, müssen Sie sich melden, sollte die Frist nicht eingehalten worden sein. Ein automatisches erneutes Anschreiben an die Gegenseite erfolgt nicht. Denn Sie wissen im Zweifel besser, ob z.B. ein Mangel behoben wurde. Und häufig erfolgt bereits innerhalb der Frist eine Reaktion der Gegenseite.

Wann welche Beratung?

Nicht immer ist für eine Beratung ein ausführliches Gespräch notwendig. Gleichzeitig können nicht alle Themen einfach so vom Schreibtisch aus per Mail beantwortet werden. Für die häufigsten Beratungsfälle haben wir eine Übersicht erstellt, wann ein Beratungstermin sinnvoll ist und wann Mitglieder die Unterlagen zunächst einfach in Kopie einreichen können. Damit die Beratung schnell und erfolgreich erfolgen kann, haben wir ebenfalls zusammengefasst, welche Unterlagen vorliegen sollten. Melden Sie sich bei uns, werden Sie daher auch nach Ihrem Beratungsthema gefragt.

Hotline allgemeine Mietrechtsfragen

Nutzen Sie unsere Hotline für allgemeine mietrechtliche Fragen, zur Ersteinschätzung, zur Klärung erster Schritte und ggf. weiterer Beratung – unabhängig von laufenden Fällen. Sie erreichen unser Rechtsberatungsteam werktags von 11:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0231/55765656  

Schriftliche Anfragen

Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch zunächst schriftlich einreichen. In der Rechtsberatung wird dann geprüft, ob Ihr Anliegen direkt beantwortet werden kann, ein Rückruf durch Sie in der telefonischen Kurzberatung sinnvoll oder ein Beratungstermin notwendig ist. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, worum es geht. Wir erhalten immer wieder Schreiben ohne Kommentar. Dann ist nicht klar, ob wir dieses nur zur Akte nehmen, prüfen oder ggf. auch schon d:ie Vermieter:in anschreiben sollen.

Sie können uns die Unterlagen auf folgenden Wegen zukommen lassen:

  • in Kopie per Post oder als Briefeinwurf an der Geschäftsstelle (Kampstraße 4, 44137 Dortmund) 
  • per E-Mail an info@mieterverein-dortmund.de (Wenn Sie Unterlagen fotografieren, achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Bilder. Leider erreichen uns häufig nicht lesbare Unterlagen)
  • Über unsere verschlüsselte Datenübertragung. Dort können Sie auch mehrere Dateien auf einmal hochladen.

Wichtig: Bei Zusendung der E-Mail fassen Sie Ihre Unterlagen unbedingt in ein pdf-Dokument je Schriftstück zusammen (z.B. ein pdf-Dokument für den Mietvertrag, ein pdf-Dokument für die Betriebskostenabrechnung). Scan-Apps auf dem Smartphone oder kostenfrei nutzbare Programme wie beispielsweise pdf24 unterstützen Sie hierbei.

Beratungstermin

Sie können nach Einreichen Ihrer Unterlagen aufgefordert werden einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort ist eine ausführlichere Besprechung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Zentrale. Geben Sie bitte Ihr Beratungsthema an. Die Termine finden standardmäßig telefonisch oder auf Wunsch per Video statt. Auch Präsenztermine in unserer Geschäftsstelle werden angeboten. Die Unterlagen müssen in der Regel drei Werktage vor dem Termin bei uns vorliegen.

WICHTIG: Beratungstermine finden nur dann in der Geschäftsstelle statt, wenn ein „Büro-Termin“ konkret vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ruft Sie Ihre Rechtsberater:in zur vereinbarten Zeit an bzw. trifft Sie im Konferenzraum für die Plattform-Zoom, für den Sie einen nach der Terminvereinbarung einen Zugangslink per E-Mail erhalten.

Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?

  • Rufen Sie uns bitte frühzeitig unter der Telefonnummer 0231 / 557656 -0 an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
  • Sie erreichen uns montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr  sowie freitags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
  • Bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihre vollständigen Unterlagen bereit. Bennen Sie dann auch Ihr Anliegen (Beratungsthema) für den Termin.

Kurzberatung am Telefon

1In der Kurzberatung besteht in der Regel nur die Möglichkeit eines Gesprächs von wenigen Minuten. Hier können Sie zu laufenden Fällen kurze Nachfragen stellen und Neuigkeiten besprechen. In dringenden Fällen können Sie auch eine kurze Ersteinschätzung bekommen. Ihr:e Rechtsberater:in kann entscheiden, ob ein Beratungstermin zur Klärung notwendig ist.

Sprechzeiten und Telefonnummer Ihre:r Rechtsberater:in finden Sie hier.

Schutz vor Gerichtskosten (Rechtsschutzversicherung)

Aus rechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, dass unsere Rechtsberater:innen Sie vor Gericht vertreten. Für die Absicherung von finanziellen Risiken bieten wir für Wohnraummietverhältnisse eine ergänzende Mietrechtsschutzversicherung als Gruppenversicherung an.  Versichert sind Schäden, die nach der dreimonatigen Wartefrist eintreten. Da ein Prozess mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung. 

Beratungstermin
vereinbaren unter
0231 / 55 76 56-0
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Fr.8:00 bis 14:00 Uhr
Mietspiegelrechner

Veranstaltungen

EnergiesparChecks
© 2010-2025 Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Impressum
Datenschutz