Wenn Sie ein Anliegen in der Rechtsberatung klären möchten, werden verschiedene Unterlagen für eine qualifizierte Rechtsberatung benötigt. Für einen Beratungstermin müssen die Unterlagen spätestens zwei Werktage vor dem Beratungstermin in der Geschäftsstelle per mail oder in Kopie per Post eingegangen sein. Bei einem Termin in der Geschäftsstelle können Sie die Unterlagen auch in Kopie mitbringen.
Wichtig:
Je nach Beratungsgrund können bestimmte Unterlagen benötigt werden. Prüfen Sie daher bei einer Anfrage und vor einem Beratungstermin welche Unterlagen Sie benötigen.
Notwendige Unterlagen:
Sie können uns die Abrechnung zur Überprüfung einreichen. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob die Abrechnung nur geprüft oder im Falle von Fehlern auch direkt Widerspruch bei d:er Vermieter:in eingelegt werden soll. Es kann sein, dass ein Termin oder ein Anruf in der Kurzberatung erforderlich ist. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen.
Notwendige Unterlagen:
Reichen Sie uns die Unterlagen ein. Wir prüfen die Vollständigkeit. Voraussichtlich wird anschließend die Vereinbarung eines Beratungstermins erforderlich sein.
Notwendige Unterlagen:
Sie können uns die Unterlagen zusenden. Ein Termin ist zunächst nicht erforderlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie nur eine Einschätzung benötigen oder wir Ihre:n Vermieter:in direkt zur Auszahlung auffordern sollen.
Notwendige Unterlagen:
Bitte reichen Sie die Unterlagen sofort ein und wenden Sie sich an die Zentrale.
Notwendige Unterlagen:
Sie können uns die Unterlagen zusenden.
Notwendige Unterlagen:
Reichen Sie uns die Unterlagen ein. In Abhängigkeit der Art der Mieterhöhung erhalten Sie eine Bitte zur Vereinbarung eines Termins für die Sonderberatung Mieterhöhung oder eines klassischen Beratungstermins.
Notwendige Unterlagen:
Schicken Sie uns die Ankündigung bitte sofort zu. Es laufen wichtige Fristen. Voraussichtlich wird anschließend die Vereinbarung eines Beratungstermins erforderlich
Notwendige Unterlagen:
Senden Sie uns die Unterlagen bitte zu. Wenn Sie Ihre:n Vermieter:in noch nicht angeschrieben haben, bieten wir Ihnen ein Musterschreiben an.
Notwendige Unterlagen:
Wenden Sie sich bitte in der Kurzberatung an Ihre:n zuständige:n Rechtsberater:in, ersatzweise in der Hotline
| 0231 / 55 76 56-0 | |
| Mo.-Do. | 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Fr. | 8:00 bis 14:00 Uhr |