Aktuelle Informationen zum Beratungsangebot

Sie finden den Empfang des Mietervereins in der 2. Etage der Kampstraße 4 zu unseren Öffnungszeiten, zu denen Sie uns auch telefonisch erreichen.

Beratungstermine finden in der Regel telefonisch oder per Video (Zoom) statt.  Präsenztermine, nur wenn konkret vereinbart, in der Geschäftsstelle. Für den Besuch empfehlen wir das Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske).

Sie haben eine Betriebs- und oder Heizkostenabrechnung erhalten und möchten diese prüfen lassen? 

Senden Sie uns diese bitte vollständig in Kopie per E-Mail an info@mieterverein-dortmund.de oder per Post unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer zu. Gerne können Sie eine Kopie auch in unserer Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten abgeben. Soweit Ihr Mietvertrag und Vorjahresabrechnung nicht schon bei uns vorliegen, reichen Sie diese bitte mit in Kopie bzw. per E-Mail  ein. Beachten Sie auch unsere Checkliste.

Wichtig: Vermerken Sie unbedingt, ob Sie die Abrechnung nur durch uns prüfen lassen wollen oder nach Prüfung bei Auffälligkeiten auch direkt ein Widerspruch durch den Mieterverein an den Vermieterverschickt werden soll.

Die Vereinbarung eines Beratungstermins ist aktuell nicht erforderlich. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung nach Vorlage in der Rechtsberatung.

Beachten Sie: Gegen eine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung kann 12 Monate lang Widerspruch eingelegt werden!

Im Falle einer sehr hohen Nachforderung kann ein Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung für den Monat der Abrechnung bestehen. Hier laufen sehr kurze Fristen. Eine endgültige Klärung in der Rechtsberatung ist in dieser Zeit meistens nicht möglich. Es kann sich lohnen daher vorsorglich einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier

Sie sind noch nicht Mitglied im Mieterverein Dortmund? Dann ist zunächst der Beitritt in den Mieterverein Dortmund erforderlich. Der Beitritt ist online oder in unserer Geschäftsstelle möglich. Neben der Betriebs-/Heizkostenabrechnung wird dann in jedem Fall auch Ihr Mietvertrag und  - soweit vorhanden – die Vorjahresabrechnung per E-Mail oder in Kopie per Post benötigt.

Was tun im Notfall?

Sollte bei Ihnen ein Notfall eingetreten sein (z.B. der Ausfall der Heizungsanlage) oder Sie unsicher seien, ob Fristen eingehalten werden, kontaktieren Sie in der telefonischen Kurzberatung Ihre Rechtsberaterin bzw. Ihren Rechtsberater oder alternativ unsere Rechtsberatungs-Hotline.

Für allgemeine Nachfragen verweisen wir auch auf unsere Ratgeber.

Liegen alle Unterlagen vollständig vor?

Bitte prüfen Sie, ob uns alle relevanten Unterlagen für Ihren Fall vorliegen. Wir haben hierzu auf unserer Homepage eine Übersicht erstellt. Hier finden Sie auch zum Teil auch schon erste Schritte, die Sie bereits ohne Beratung unternehmen können.

Stand 10/2023

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