Sie finden den Empfang des Mietervereins in der 2. Etage der Kampstraße 4 zu unseren Öffnungszeiten, zu denen Sie uns auch telefonisch erreichen. Beratungstermine finden in der Regel telefonisch oder per Video (Zoom) statt. Präsenztermine, nur wenn konkret vereinbart, in der Geschäftsstelle.
Wann ist welche Beratung sinnvoll?
Eine Übersicht über das Beratungsangebot und Hinweise zur sinnvollen Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zur Rechtsberatung.
Senden Sie uns diese bitte vollständig in Kopie per E-Mail an info@mieterverein-dortmund.de oder per Post unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer zu. Gerne können Sie eine Kopie auch in unserer Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten abgeben. Soweit Ihr Mietvertrag und Vorjahresabrechnung nicht schon bei uns vorliegen, reichen Sie diese bitte mit in Kopie bzw. per E-Mail ein. Beachten Sie auch unsere Übersicht welche Unterlagen benötigt werden.
Wichtig: Vermerken Sie unbedingt, ob Sie die Abrechnung nur durch uns prüfen lassen wollen oder nach Prüfung bei Auffälligkeiten auch direkt ein Widerspruch durch den Mieterverein an den Vermieterverschickt werden soll.
Die Vereinbarung eines Beratungstermins ist aktuell zunächst nicht erforderlich. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung nach Vorlage in der Rechtsberatung. Sie werden dann ggf. um Vereinbarung eines Beratungstermin oder zum Anruf in der telefonischen Kurzberatung gebeten.
Beachten Sie: Gegen eine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung kann 12 Monate lang Widerspruch eingelegt werden!
Im Falle einer sehr hohen Nachforderung kann ein Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung für den Monat der Abrechnung bestehen. Hier laufen sehr kurze Fristen. Eine endgültige Klärung in der Rechtsberatung ist in dieser Zeit meistens nicht möglich. Es kann sich lohnen daher vorsorglich einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie sind noch nicht Mitglied im Mieterverein Dortmund? Dann ist zunächst der Beitritt in den Mieterverein Dortmund erforderlich. Der Beitritt ist online oder in unserer Geschäftsstelle möglich. Neben der Betriebs-/Heizkostenabrechnung wird dann in jedem Fall auch Ihr Mietvertrag und - soweit vorhanden – die Vorjahresabrechnung per E-Mail oder in Kopie per Post benötigt.
Stand 01/2025
0231 / 55 76 56-0 | |
Mo.-Do. | 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr |
Fr. | 8:00 bis 14:00 Uhr |